Die WEG-Reform 2007 hat das Wohnungseigentumsrecht vor allem durch die Anerkennung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, aber auch durch die Schaffung neuer Beschlusskompetenzen und den Wechsel von der freiwilligen Gerichtsbarkeit in die Zivilprozessordnung grundlegend verändert. Die tragenden Wertungen, an denen sich die Lösung der Rechtsfragen zu orientieren hat, werden offengelegt und in ein dogmatisch stringentes Konzept eingepasst. Dadurch erhält die Praxis Orientierung durch Leitlinien, die angesichts einer ständig zunehmenden Zahl von sich zum Teil widersprechenden Entscheidungen und Literaturbeiträgen Hilfe geben.
Rapp / Kreuzer
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