Zeitschrift, Deutsch
Erscheinungsweise: vierteljährlich
Moderne Theorie des Rechts ist – jenseits der erkenntnistheoretischen Tyrannei Kants und des Neukantianismus operierend! – eine allgemeine Theorie von Recht und Gesellschaft, die mit allen in der sozialen Wirklichkeit des Rechts existierenden Rechtssystemen (unter Einschluß der auch pro futuro wirklich möglichen Rechtssysteme!) kompatibel sein muß. Im Hinblick auf diese soziale Wirklichkeit des Rechts, die alles menschliche Erleben und Handeln bestimmt, ist Rechtstheorie, verstanden als analytisch hermeneutische und soziale Handlungswissenschaft, ausschließlich Theorie und nicht Philosophie des Rechts. Der Streit der Fakultäten, der von der Rechtstheorie heute intra- und interdisziplinär ausgetragen werden muß, kann von der Philosophie mangels fachwissenschaftlicher Kompetenz nicht geschlichtet oder gar entschieden werden, da letztere – wenn überhaupt – jeweils nur (logische, ontologische, deontologische, anthropologische u. a.) Detailprobleme aufzuhellen, aber nicht zu lösen vermag.
Der allgemeinen Rechtstheorie geht es in einer zusammenwachsenden Weltgesellschaft (World Society) heute vor allem darum, (i) der Gleichsetzung des nationalen Rechts mit dem Recht überhaupt zu begegnen, (ii) die Irrtümer einer rein philosophischen und moralischen Rechtsauffassung (Naturrecht, Vernunftnaturrecht, philosophische Prinzipienlehren o. ä.) und einer bloß analytischen (»vernünftigen«) Jurisprudenz zu vermeiden sowie (iii) die Fehleinschätzungen einer rein historischen und sozialökonomischen Rechtsauffassung (»Historische Schule«) zu überwinden. Mit Blick auf die ständig wachsenden Möglichkeiten normativer Kommunikation, insbesondere derjenigen des Rechts und auf die Vielzahl staatlich organisierter Rechtssysteme dient diese internationale Fachzeitschrift der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, dem Methoden- und Theorienvergleich sowie dem Aufbau und Ausbau einer modernen Strukturtheorie, insbesondere der Normen- und Handlungstheorie des Rechts.
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Der allgemeinen Rechtstheorie geht es in einer zusammenwachsenden Weltgesellschaft (World Society) heute vor allem darum, (i) der Gleichsetzung des nationalen Rechts mit dem Recht überhaupt zu begegnen, (ii) die Irrtümer einer rein philosophischen und moralischen Rechtsauffassung (Naturrecht, Vernunftnaturrecht, philosophische Prinzipienlehren o. ä.) und einer bloß analytischen (»vernünftigen«) Jurisprudenz zu vermeiden sowie (iii) die Fehleinschätzungen einer rein historischen und sozialökonomischen Rechtsauffassung (»Historische Schule«) zu überwinden. Mit Blick auf die ständig wachsenden Möglichkeiten normativer Kommunikation, insbesondere derjenigen des Rechts und auf die Vielzahl staatlich organisierter Rechtssysteme dient diese internationale Fachzeitschrift der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, dem Methoden- und Theorienvergleich sowie dem Aufbau und Ausbau einer modernen Strukturtheorie, insbesondere der Normen- und Handlungstheorie des Rechts.
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