Reichmuth | Die strafrechtliche Einordnung des Scalpings | Buch | 978-3-339-14206-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 44, 382 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 470 g

Reihe: Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Reichmuth

Die strafrechtliche Einordnung des Scalpings


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-339-14206-1
Verlag: Verlag Dr. Kovac

Buch, Deutsch, Band 44, 382 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 470 g

Reihe: Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht

ISBN: 978-3-339-14206-1
Verlag: Verlag Dr. Kovac


Die Frage nach der strafrechtlichen Einordnung des Scalpings stellte lange Zeit eine viel diskutierte Thematik dar. Angesichts der nun vermehrt auftretenden Leerverkaufsattacken und des reformierten Kapitalmarktstrafrechts macht es sich die vorliegende Arbeit zur Aufgabe, das Scalping unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage erneut einer strafrechtlichen Einordnung zu unterziehen.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Untersuchung, ob Scalping und Leerverkaufsattacken als Verstoß gegen das Insiderhandels- und/ oder Marktmanipulationsverbot anzusehen sind.

Im Rahmen der Prüfung, ob diese Praktiken als Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot einzustufen sind, befasst sich die Arbeit insbesondere mit der Frage, ob eine selbst geschaffene innere Tatsache als Insiderinformation angesehen und im Rahmen einer Transaktion genutzt werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage wird eingehend untersucht, ob eine Information weiterhin einen Drittbezug aufweisen muss, um als Insiderinformation angesehen werden zu können. Ferner wird untersucht, welche Anforderungen an die Figur des verständigen Anlegers und mithin an das Erfordernis der Kursrelevanz einer Insiderinformation zu stellen sind.

Im Rahmen der Untersuchung, ob es sich bei Scalping und Leerverkaufsattacken um einen Verstoß gegen das Marktmanipulationsverbot handelt, steht die Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit nach Art. 12 Abs. 2 lit. D MAR im Mittelpunkt. Die im Rahmen dieser Prüfung gewonnenen Erkenntnisse zu Art. 12 Abs. 2 lit. D MAR bilden die Grundlage für eine anschließende Einordnung dieser Vorschrift in das Marktmissbrauchsrecht. Zudem wird untersucht, inwiefern Scalping und Leerverkaufsattacken eine Marktmanipulation nach den Basistatbeständen des Art. 12 Abs. 1 MAR darstellen.

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