Rek / Brück / Labermeier | Internationales Steuerrecht in der Praxis | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 210 Seiten, eBook

Rek / Brück / Labermeier Internationales Steuerrecht in der Praxis


1. Auflage 2008
ISBN: 978-3-8349-9826-2
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

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ISBN: 978-3-8349-9826-2
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Sachverhalte mit Auslandsbezug sind Alltag in deutschen Kanzleien. Das Gebiet des Internationalen Steuerrechts wird jedoch oft unterschätzt und so werden nicht immer die steueroptimalen Entscheidungen in der Beratung getroffen. Das Werk ist der kompakte Ratgeber für das Internationale Steuerrecht.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Robert Rek kennt die Praxis aus langjähriger Beratung und Dozententätigkeit an der SRH Hochschule Calw. Rechtsanwalt und Attorney at Law (New York) Prof. Dr. Michael J. J. Brück, LL.M. (SMU/Dallas) ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Heilbronn Business School. Dr. Alexander Labermeier und Dr. Sven Pache sind in der hessischen Finanzverwaltung tätig und erfahrene Fachbuchautoren.

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Weitere Infos & Material


1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;6
3;Abkürzungsverzeichnis;14
4;Literaturverzeichnis;15
5;§ 1 Struktur des Internationalen Steuerrechts;18
5.1;A. Ausgangslage;18
5.2;B. Möglichkeiten der Vermeidung einer Doppelbesteuerung;20
5.3;C. Rechtsquellen des Internationalen Steuerrechts;22
5.4;D. Diskriminierungsverbote;28
5.5;E. Zielkonflikt: Doppelbesteuerung und Steuervermeidung/Steuerflucht;30
5.6;F. Grenzüberschreitende Sachverhaltsaufklärung;33
5.7;G. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der;37
5.8;Finanzbehörden;37
6;§ 2 Außensteuerrecht;40
7;§ 3 Doppelbesteuerungsrecht;118
7.1;A. Grundlagen;118
7.2;B. Vorliegen einer Doppelbesteuerung;120
7.3;C. Methoden zur Vermeidung;121
8;§ 4 Erbschaftsteuer bei Auslandsbeziehungen;181
8.1;A. Unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht;181
8.2;B. Erweiterte unbeschränkte Erbschaft-/ Schenkungsteuerpflicht;181
8.3;C. Beschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht;182
8.4;D. Erweiterte beschränkte Erbschaft-/ Schenkungsteuerpflicht;182
8.5;E. Doppelbesteuerung;184
8.6;F. Zusammenfassung;187
9;Anhang;188

Struktur des Internationalen Steuerrechts.- Außensteuerrecht.- Doppelbesteuerungsrecht.- Erbschaftsteuer bei Auslandsbeziehungen.


§ 2 Außensteuerrecht , (S. 42-41)

A. Verrechnungspreise § 1 AStG

I. Grundlagen

Die Dokumentation und die Ermittlung der Verrechnungspreise hat sich in den letzten Jahren – insbesondere auch durch die starke Zunahme internationaler Verfl echtungen bei mittelständischen Unternehmen – im internationalen Steuerrecht zu einem Bereich entwickelt, dem erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Geschäft sbeziehungen international tätiger Unternehmen zu nahestenden Personen im Ausland müssen dem Fremdvergleich standhalten.

Das heißt, der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis muss dem Preis gleichstehen, den voneinander unabhängige Unternehmen in einer vergleichbaren Situation vereinbart hätten (Fremdvergleichsgrundsatz sog. „ dealing-atarm` s-length"-Prinzip). Entspricht der vereinbarte Preis nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz und wird somit wie in den meisten Fällen üblich die steuerliche Bemessungsgrundlage des deutschen Unternehmens gemindert, eröff net der § 1 AStG der Finanzverwaltung eine entsprechende Einkunft skorrektur. Die Th ematik der Verrechnungspreise hat im Steuerrecht eine lange Tradition.1 Die OECD-Verrechnungspreis- Richtlinie2 von 1995/1996 sollte dem gemeinsamen internationalen Verständnis des Fremdvergleichgrundsatzes dienen.

Neben der im § 1 AStG gesetzlich festgelegten Anspruchsnorm zur Korrektur von Einkünft en hat der BMF schon im Jahre 1983 ein Schreiben über die Verwaltungsgrundsätze3 bezüglich der Grundzüge der internationalen Einkunft sabgrenzung veröff entlicht. Des Weiteren wurden von der Finanzverwaltung Anweisungen zu Kostenumlageverträgen4 und Arbeitnehmerentsendungen5 erlassen.6 Die Dokumentationspfl ichten für Geschäft sbeziehungen zwischen nahe stehenden Personen sind in § 90 Abs. 3 AO und die Sanktionen bei Nichterfüllung dieser Pfl ichten in § 162 Abs. 2 und 4 AO geregelt.

Zur Auslegung der gesetzlichen Dokumentationspfl ichten wurden am 12.4.2005 die sogenannten Verwaltungsgrundsätze Verfahren (VWG Verfahren 2005) als BMF-Schreiben7 veröff entlicht. Ziel dieses Schreibens war es unbestimmte Rechtsbegriff e auszulegen. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber neben den Regelungen der Verrechnungspreise im Allgemeinen auch die steuerliche Behandlung von sogenannten Funktionsverlagerungen gesetzlich festgelegt.

Gemäß diesen Vorschrift en soll bei der Verlagerung von betrieblichen Funktionen einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken ins Ausland der Fremdvergleichspreis durch einen hypothetischen Fremdvergleich bestimmt werden. Der Fremdvergleichspreis bestimmt sich grundsätzlich für das sogenannte Transferpaket, das die Funktionen als Ganzes beurteilt.9 Als Ausnahme von dieser Gesamtbewertung kann nach der sogenannte „Escape Klausel" eine Einzelbewertung der übergegangenen Wirtschaft sgüter erfolgen.10 Weiterhin wurde versucht, die in VWG-Verfahren 2005 enthaltenen Verlautbarungen in eine gesetzliche Grundlage zu transformieren. Die gesetzlichen Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden.11 Bei Steuerpfl ichtigen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaft sjahr sind die AStG Änderungen somit für die Wirtschaft sjahre anzuwenden, die im Jahr 2008 enden.

Regelungen des § 1 AStG II. für Veranlagungszeiträume ab 2008

Nach dem erweiterten § 1 Abs. 1 AStG sieht dieser eine Ergebniskorrektur vor, wenn der Einkünfteermittlung andere Bedingungen zugrunde liegen, „als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten" (Fremdvergleichsgrundsatz). Durch die Neufassung des § 1 Abs.1 Satz 1 AStG werden die Begriff e Verrechnungspreis und Fremdvergleichsgrundsatz legal defi niert und entsprechen im Grundsatz der Defi nition in Art 9 OECD-MA. Nach § 1 Abs.1 Satz 2 AStG soll für den Fremdvergleich unterstellt werden, dass die Beteiligten des Fremdvergleichs nach den Grundsätzen ordentlicher und gewissenhaft er Geschäft sleiter handeln und das die Beteiligten alle wesentlichen Umstände der Geschäft sbeziehung kennen.12 Das Abstellen auf den ordentlichen und gewissenhaft en Geschäft sleiter war durch die VWG 198313 schon Verwaltungsgrundsatz und wurde nun gesetzlich normiert.


Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Robert Rek kennt die Praxis aus langjähriger Beratung und Dozententätigkeit an der SRH Hochschule Calw. Rechtsanwalt und Attorney at Law (New York) Prof. Dr. Michael J. J. Brück, LL.M. (SMU/Dallas) ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Heilbronn Business School. Dr. Alexander Labermeier und Dr. Sven Pache sind in der hessischen Finanzverwaltung tätig und erfahrene Fachbuchautoren.



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