Rikovsky | Das Genussrecht als mezzanines Finanzierungsinstrument und seine Rolle in der Insolvenz des Emittenten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 304, 415 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Rikovsky Das Genussrecht als mezzanines Finanzierungsinstrument und seine Rolle in der Insolvenz des Emittenten

Eine insolvenzrechtliche Untersuchung eigenkapitalähnlicher Genussrechte unter Berücksichtigung der AGB-rechtlichen Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und deren Auswirkung auf die Gläubigerrechte im Regel- und Planinsolvenzverfahren.
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-428-55502-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine insolvenzrechtliche Untersuchung eigenkapitalähnlicher Genussrechte unter Berücksichtigung der AGB-rechtlichen Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und deren Auswirkung auf die Gläubigerrechte im Regel- und Planinsolvenzverfahren.

E-Book, Deutsch, Band 304, 415 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-55502-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mezzanine Finanzierungsinstrumente ermöglichen es durch Aufnahme von Fremdmitteln bilanzielles und aufsichtsrechtliches Eigenkapital zu schöpfen. Unter den mezzaninen Instrumenten sticht das Genussrecht hervor, das wegen seiner großen inhaltlichen Gestaltungsfreiheit für Unternehmen mit Eigenkapitalbedarf besonders attraktiv ist. Mit den Insolvenzen der Prokon Regenerative Energien GmbH und der Infinus AG (beide 2014), die als Finanzskandale mit Milliardenschäden wahrgenommen wurden, rückten Genussrechte in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Der Autor untersucht neue sowie bis dahin ungeklärte Rechtsfragen in den verschiedenen Phasen des Insolvenzverfahrens, die vor allem mit der freiwilligen Subordination der Genussverbindlichkeiten einhergehen. Dabei geht er der Frage nach, ob Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren eine faktische Gesellschafterstellung einnehmen, obwohl ihnen keine gesellschafterähnlichen Rechte eingeräumt wurden. Zudem wird die AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und der sogenannten vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausführlich beleuchtet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einleitung

Wirtschaftlicher Hintergrund – Problemaufriss – Gang der Untersuchung

1. Das Genussrecht und seine Stellung im deutschen Rechtssystem

Begriffsbestimmungen und Rechtsnatur des Genussrechts – Dogmatische Einordnung des Genussrechtsverhältnisses und Abgrenzung zu anderen Rechtsformen

2. Das eigenkapitalähnliche Genussrecht als mezzanines Finanzierungsinstrument

Begriffsbestimmung: Hybridkapital und Mezzaninekapital – Das Genussrecht als mezzanines Finanzierungsinstrument

3. Das eigenkapitalähnliche Genussrecht im Insolvenzeröffnungsverfahren

4. Das eigenkapitalähnliche Genussrecht im eröffneten Verfahren

5. Die AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperren

Anwendbarkeit des ABG-Rechts – AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen – AGB-rechtliche Wirksamkeit von insolvenzvermeidenden Durchsetzungssperren

6. Zusammenfassung und Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Der Autor studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und absolvierte im Anschluss von 2012 bis 2014 den juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Dresden. Als externer Doktorand der Universität Leipzig war er von 09/2014 bis 03/2016 für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main promotionsbegleitend tätig. Seit 09/2016 ist der Autor als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Berlin.

The author studied law at the University of Leipzig from 2007 to 2012 and subsequently completed the legal clerkship at the Higher Regional Court Dresden from 2012 to 2014. As an external doctoral student at the University of Leipzig, he worked from 09/2014 to 03/2016 for an international law firm in Frankfurt am Main. Since 09/2016 the author is admitted as a lawyer to the German Bar Association and works for an international law firm in Berlin.



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