Rittberger | Die Europäische Union | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 2927, 130 Seiten

Reihe: Beck'sche Reihe

Rittberger Die Europäische Union

Politik, Institutionen, Krisen
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-406-77508-6
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Politik, Institutionen, Krisen

E-Book, Deutsch, Band 2927, 130 Seiten

Reihe: Beck'sche Reihe

ISBN: 978-3-406-77508-6
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Die EU ist heute regelmäßig Gegenstand politischer Kontroversen. Der Brexit, die Euro- und Migrationskrise, aber auch die graduelle Erosion der Demokratie in Polen und Ungarn sind zu Chiffren eines zentralen Dilemmas europäischer Politik im 21. Jahrhundert geworden: Kann europäische Kooperation mit der vielerorts lauter werdenden Forderung nach demokratischer Selbstbestimmung und nationaler Eigenständigkeit in Einklang gebracht werden? Berthold Rittberger beschreibt die Funktionsweise der EU – und zeigt die Entwicklungen des europäischen Integrationsprozesses auf, die den Weg in dieses Dilemma geebnet haben.
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Die wichtigsten Organe der Europäischen Union
Institution Zusammensetzung Befugnisse Arbeitsweise Europäischer Rat (ER) – Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten – Präsident des ER (für 2.5 Jahre bestimmt) – Beratend: Präsident der Kommission; Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik  – Legt strategische Leitlinien und Prioritäten der EU-Politik fest – Oberster Krisenmanager – Übt keine gesetzgeberische Tätigkeit aus – Präsident des ER bereitet Treffen vor, moderierende Funktion – Beschlüsse werden einstimmig getroffen Europäisches Parlament (EP) – 705 Abgeordnete, alle fünf Jahre direkt gewählt – Zuteilung der Sitze nach Länderverteilungsschlüssel – Prinzip der degressiven Proportionalität (kleine Länder überrepräsentiert; Mindest- bzw. Höchstabgeordnetenanzahl 6 bzw. 96) – Verabschiedet Gesetze (gemeinsam mit dem Rat) – Kontrolliert Tätigkeiten anderer EU-Organe – Wählt Präsidenten der EK auf Vorschlag des ER; erteilt Zustimmung zur Ernennung der gesamten EK – Kann der EK das Misstrauen aussprechen – Stellt den EU-Haushaltsplan auf (gemeinsam mit dem Rat) – Genehmigt die Ausgaben aus dem EU-Haushalt – Stimmt internationalen Abkommen der EU zu – Beschließt in der Regel mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen – Für Gesetzgebung ist meist absolute Mehrheit notwendig Rat der Europäischen Union – Regierungen der Mitgliedstaaten, vertreten durch Fachminister – Zusammensetzung variiert je nach Politikbereich (verschiedene Formationen, durch den Rat «Allgemeine Angelegenheiten» koordiniert) – Vorsitz: Ratsvorsitz (wechselt alle 0.5 Jahre zwischen den Mitgliedstaaten) – Verabschiedet Gesetze (gemeinsam mit dem EP) – Beschließt mehrjährigen Finanzrahmen und genehmigt den EU-Haushaltsplan (gemeinsam mit dem EP) – Gestaltet Außen- und Sicherheitspolitik auf Grundlage von Leitlinien des ER – Beschließt internationale Übereinkünfte – Beschließt einstimmig (z.B. Außenpolitik) oder per «doppelter» (qualifizierter) Mehrheit: 55 % der Mitgliedstaaten; 65 % der EU-Gesamtbevölkerung Europäische Kommission (EK) – Seit 2014: Anzahl der Kommissare soll 2/3 der Mitgliedstaaten entsprechen (Rotationsverfahren); faktisch: pro Mitgliedstaat ein Kommissar – EK-Präsident vom ER vorgeschlagen und vom EP gewählt; Kommissare vom ER benannt (Einvernehmen durch EK-Präsident erforderlich); gesamte EK bestätigt durch EP und ER – Amtszeit der EK-Mitglieder beträgt 5 Jahre – Legt EP und Rat Gesetzesvorschläge zur Beratung und Abstimmung vor (Initiativrecht) – Entwirft EU-Haushaltsplan und verwaltet den EU-Haushalt – Erlässt Durchführungsbestimmungen für die Umsetzung von Rechtsakten (mit dem Rat) – Überwacht die Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten – Vertritt die EU auf internationaler Ebene (bei ausschließlicher Zuständigkeit) – Kollegium der Kommissare beschließt mit einfacher Mehrheit; EK tritt nach außen als Kollegialorgan auf Gerichtshof der Europäischen Union – Zwei Gerichte: Gerichtshof und Gericht – Gerichtshof mit einem Richter pro Mitgliedstaat, unterstützt von 11 Generalanwälten – Gericht mit zwei Richtern aus jedem Mitgliedstaat – Ernennung auf 6 Jahre, im gegenseitigen Einvernehmen der Mitgliedstaaten; Wiederernennung ist möglich – Auslegung von EU-Recht (durch Vorabentscheidungsverfahren) – Durchsetzung von EU-Recht (durch Vertragsverletzungsverfahren) – Annullierung von EU-Recht (durch Nichtigkeitsklagen) – Gewährleistung von EU-Eingreifen (durch Untätigkeitsklagen) – Kann Strafmaßnahmen gegen EU-Organe verhängen (durch Schadenersatzklagen) – Urteile bedürfen Mehrheit der Richter, abweichende Meinungen werden nicht publiziert (kollektive Verantwortung für Urteile) – Gericht entscheidet im Plenum...


Berthold Rittberger lehrt Internationale Beziehungen an der Ludwig-Maximilians-Universität München, ist Mitherausgeber des "Journal of European Public Policy" und Autor zahlreicher Aufsätze zur europäischen Verfassungspolitik, Regulierungspolitik in der EU und zur demokratischen Legitimität der EU.



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