ABC der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechte. Onlinedatenbank mit 55. Aktualisierung (Stand Oktober 2024)
Datenbank, Deutsch
Verlag W. Reckinger
Der Standardkommentar für die schnelle und effiziente Lösung der aktuellen Vollstreckungsprobleme liefert genaue Kenntnisse, wie die Grundsätze und Ausnahmen der Zwangsvollstreckung im Alltag anzuwenden sind.
In diesem Praktikerhandbuch werden alle Fragen zu den Themen der Sach- und Forderungspfändung ausführlich und übersichtlich behandelt. Das Werk ist damit für alle im Vollstreckungsdienst stehenden Personen eine zuverlässige und aktuelle Arbeitshilfe. Das breite Spektrum der dargestellten Fallgruppen ist auch für die Einarbeitung der Dienstkräfte bundesweit empfehlenswert.
Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden.
Die mit der 51. Aktualisierung begonnene Überarbeitung der alphabetisch gegliederten Aufzählung der pfändbaren und unpfändbaren beweglichen Sachen, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte wird mit der 55. Aktualisierung (Stand Oktober 2024) bis Buchstabe J fortgesetzt.
Auf Landesebene werden insbesondere die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen aktualisiert.
Auf Bundesebene werden vor allem die Änderungen des Gerichtskostengesetzes und der ZPO in das Werk eingearbeitet. Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten wurde § 802f ZPO, der Regelungen zum Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft beinhaltet, völlig neu gefasst.
Die seit 2022 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung) wurden durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2024 überarbeitet. Am 1. September 2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung ist in Anhang 51 des Handbuchs enthalten.