Rose | Grundzüge des Internationalen Steuerrechts | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 5, 155 Seiten, eBook

Reihe: Betrieb und Steuer

Rose Grundzüge des Internationalen Steuerrechts


3. Auflage 1995
ISBN: 978-3-322-86540-3
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

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20 Einführung: Inhaltsübersicht und Darstellungsplan.- 21 Begriffe, Rechtsquellen, Grundtatsachen und Grundprinzipien des Internationalen Steuerrechts.- 21 A Begriff des Internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum Außensteuerrecht.- 21 B Rechtsquellen.- 21 C Grundprinzipien.- 21 D Wichtige Einzelbegriffe.- 21 E Überblick über fremdstaatliche Steuersysteme und deren außensteuerliche Grundprinzipien.- 22 Anknüpfungstatbestände des deutschen Außensteuerrechts in den einzelnen Steuerarten.- 22 A Verkehrsteuern.- 22 B Grundsteuer und Gewerbesteuer.- 22 C Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer.- 22 D Erbschaft- und Schenkungsteuer.- 23 Grundprobleme und Grundziele des Internationalen Steuerrechts.- 23 A Ursachen der Grundprobleme und relevante Steuerarten.- 23 B Das Doppelbesteuerungsproblem.- 23 C Das Minderbesteuerungsproblem.- 23 D Sonstige steuerliche Hemmnisse für Auslandsinvestitionen.- 23 E Überblick über die Grundziele.- 24 Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung.- 24 A Methoden zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung.- 24 B Überblick über die Instrumente zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung.- 24 C Unilaterale Maßnahmen.- 24 D Bilaterale Maßnahmen.- 24 E Methoden zur Abgrenzung der Bemessungsgrundlagen.- 25 Maßnahmen gegen die unangemessene Ausnutzung des internationalen Steuergefälles.- 25 A Übersicht.- 25 B Maßnahmen bei Gewinnverlagerungen über die Grenze: Berichtigung der Einkünfte.- 25 C Maßnahmen bei Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Länder: Erweiterte beschränkte Steuerpflicht.- 25 D Maßnahmen zur Erfassung noch nicht realisierter stiller Reserven: Die Steuerentstrickung.- 25 E Maßnahmen zur Beseitigung der Abschirmwirkung ausländischer juristischer Personen :Hinzurechnungsbesteuerung.- 25 F Maßnahmen gegen die Verrechnung negativer ausländischer Einkünfte mit inländischen Besteuerungsgrundlagen: Eingeschränkter Verlustausgleich.- 25 G Formell-rechtliche Maßnahmen.- 26 Begünstigende Sonderregelungen des deutschen Außensteuerrechts.- 26 A Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Betriebstätten.- 26 B Spezielle Förderung von Auslandsinvestitionen.- 27 Formen grenzüberschreitender Auslandsaktivitäten.- 27 A Überlick.- 27 B Export und Import.- 27 C Betätigung durch unselbständige Niederlassungen im Ausland.- 27 D Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften.- 27 E Beteiligung an ausländischen Kapitalgesellschaften.- 28 Besteuerung inländischer Unternehmungen mit Aktivitäten im Ausland.- 28 A Besteuerung des Exports.- 28 B Besteuerung der Betätigung durch unselbständige Niederlassungen im Ausland: Betriebstättenbesteuerung.- 28 C Besteuerung der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft.- 28 D Besteuerung der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft.- 28 E Besteuerung der ausländischen Basisgesellschaft.- 28 F Besonderheiten bei Auslandseinkünften inländischer Kapitalgesellschaften.- 29 Besteuerung ausländischer Unternehmungen mit Aktivitäten im Inland.- 29 A Besteuerung des Imports.- 29 B Besteuerung der Betätigung durch unselbständige Niederlassungen im Inland: Betriebstättenbesteuerung.- 29 C Besteuerung der Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft.- 29 D Besteuerung der Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft.- Verzeichnis der Kommentare.- Tafeln Tafel 11 : Übersicht über die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit wichtigen Merkmalen.- Tafel 12: Wortlaut wichtiger Bestimmungenaus dem OECD-Musterabkommen 1977/92 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.


Professor Dr. Dr. h.c. Gerd Rose war Universitätsprofessor und Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität zuKöln. Er arbeitet heute als Steuerberater für besondere Projekte und ist einer der renommiertesten Steuerexperten Deutschlands.



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