Zeitschrift, Deutsch
Erscheinungsweise: wöchentlich
Das Sächsische Amtsblatt ist das offizielle Verkündungsmedium der Sächsischen Staatskanzlei für amtliche Bekanntmachungen der Sächsischen Staatsregierung und Staatsministerien, der Landesdirektion Sachsen, der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie anderer Behörden und Körperschaften.
In der Beilage „Amtlicher Anzeiger“ zum Sächsischen Amtsblatt werden Rechtsverordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen von Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, amtliche oder zwingend vorgeschriebene Bekanntmachungen von Gerichten oder gerichtlich eingesetzten Verwaltern sowie von Gesellschaften und Vereinen, Stellenausschreibungen, Verkaufsanzeigen, Hinweise auf Veranstaltungen oder Mitteilungen über Prüfungstermine sowie andere Bekanntmachungen staatlicher Behörden und sonstiger staatlicher Stellen ohne amtlichen Charakter veröffentlicht.
Die Beilagen zum Sächsischen Amtsblatt „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus“ und „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ enthalten weitergehende Amtsinformationen dieser beiden Staatsministerien. Weitere wichtige amtliche Informationen werden in Sonderdrucken verkündet.
Das Sächsische Amtsblatt mit der Beilage „Amtlicher Anzeiger“ erscheint wöchentlich. Die Beilagen „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus“ und „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ erscheinen monatlich. Sonderdrucke werden nach Maßgabe des Herausgebers veröffentlicht.
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In der Beilage „Amtlicher Anzeiger“ zum Sächsischen Amtsblatt werden Rechtsverordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen von Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, amtliche oder zwingend vorgeschriebene Bekanntmachungen von Gerichten oder gerichtlich eingesetzten Verwaltern sowie von Gesellschaften und Vereinen, Stellenausschreibungen, Verkaufsanzeigen, Hinweise auf Veranstaltungen oder Mitteilungen über Prüfungstermine sowie andere Bekanntmachungen staatlicher Behörden und sonstiger staatlicher Stellen ohne amtlichen Charakter veröffentlicht.
Die Beilagen zum Sächsischen Amtsblatt „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus“ und „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ enthalten weitergehende Amtsinformationen dieser beiden Staatsministerien. Weitere wichtige amtliche Informationen werden in Sonderdrucken verkündet.
Das Sächsische Amtsblatt mit der Beilage „Amtlicher Anzeiger“ erscheint wöchentlich. Die Beilagen „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus“ und „Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen“ erscheinen monatlich. Sonderdrucke werden nach Maßgabe des Herausgebers veröffentlicht.
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