Zeitschrift, Deutsch
Erscheinungsweise: unregelmäßig
Das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt ist das offizielle Verkündungsmedium der Sächsischen Staatskanzlei für Gesetze und Verordnungen im Freistaat Sachsen. Nimmt der Sächsische Landtag einen Gesetzentwurf an, übermittelt der Landtagspräsident den Gesetzesbeschluss an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Staatsminister zur Gegenzeichnung. Im Anschluss wird das Gesetz ausgefertigt und durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Neben den Gesetzen veranlasst die Sächsische Staatskanzlei die Verkündung von Verordnungen der Sächsischen Staatsregierung, der Sächsischen Staatsministerien, der Landesdirektion Sachsen und der Landkreise. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Sächsischen Landesrecht treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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