Sandkühler | Menschenwürde und Menschenrechte | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 353 Seiten

Sandkühler Menschenwürde und Menschenrechte

Über die Verletzbarkeit und den Schutz der Menschen
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-495-80791-0
Verlag: Verlag Karl Alber
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Über die Verletzbarkeit und den Schutz der Menschen

E-Book, Deutsch, 353 Seiten

ISBN: 978-3-495-80791-0
Verlag: Verlag Karl Alber
Format: PDF
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"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieser Satz ist ein unbedingt bindender Rechtssatz und die Grundnorm für die nachfolgenden Grundrechte, mit denen die Würdegarantie nicht abwägbar ist. Die Würdenorm gilt aufgrund nationaler Verfassungen und transnationaler Rechtsinstitute wie der EU-Grundrechte-Charta und des internationalen Menschenrechte-Rechts absolut und universell. Dass die menschliche Würde täglich verletzt wird, mindert die Geltung der Norm nicht. Gleichwohl gibt es darüber, ob die Menschenwürde "unantastbar" ist, heftige Auseinandersetzungen. In den im ersten Teil des Buches erörterten Kontroversen wird oft eingewandt, der Begriff werde inflationär missbraucht, ja es gebe eine "Tyrannei der Würde". Wer die Würdenorm aus verfassungsrechtlicher Unkenntnis relativieren wolle, trage zur Entrechtlichung der Ansprüche auf Achtung und Schutz bei. Im historischen zweiten Teil dieses Buches warnt Hans Jörg Sandkühler vor der Fiktion, der moderne Rechtsbegriff der Würde sei aus einer bruchlosen zweitausendjährigen Geschichte zu begründen. Vielmehr haben interessengeleitete ideengeschichtliche Rekonstruktionen die Menschenwürde als Konzept der Stoa, der Renaissance, der Aufklärung oder als christliches Konzept ausgewiesen. Die tatsächlichen Quellen der Menschenwürdegarantie moderner Verfassungen sind die Unrechtserfahrungen des 20. Jahrhunderts. Die von der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte " geprägte Würdenorm ist - so das Ergebnis des dritten Teils des Buches - ein Gegenprogramm zur totalitären Missachtung des Individuums: eine Revolution der Rechtskultur, die es zu verteidigen gilt.
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Weitere Infos & Material


1;Inhalt;6
2;Vorbemerkung;10
3;Teil I: Der Begriff der Menschenwürde;16
4;1. ›Menschenwürde‹ als dynamischer Begriff;18
4.1;1.1 Historische Erinnerungen an den Würdebegriff;23
4.2;1.2 Historiografie als Problem;26
5;2. Kontroversen über den Begriff ›Menschenwürde‹;29
5.1;2.1 Bedeutungszuschreibungen;29
5.2;2.2 Kritik am ›inflationären Gebrauch‹ und an der ›Vagheit‹ des Würdebegriffs;36
5.3;2.3 Menschenwürde als Postulat der praktischen Vernunft;46
6;Teil II: Paradigmata in der Geschichte des Würdebegriffs;50
7;1. Antike und mittelalterliche Würdebegriffe;54
7.1;1.1 Cicero: Tugend, Rang und Würde;54
7.2;1.2 Gottesebenbildlichkeit als Grund von Würde;59
8;2. ›Dignitas hominis‹ in der Renaissance;68
8.1;2.1 Giannozo Manettis ›De dignitate et excellentia hominis‹;72
8.2;2.2 Giovanni Pico della Mirandola und seine ›Oratio de hominis dignitate‹;77
8.3;2.3 Die Reformation als Gegenbewegung;85
9;3. Skeptische Kritik an der Überschätzung des Menschen: Montaignes ›Essais‹ und Pascals ›Pensées‹;94
10;4. Wege zu Aufklärung, Revolutionen und Menschenrechten: ›Menschenwürde‹ in Naturrechtstheorien und als Begriff der Rechts- und Politiktheorie im 18. Jahrhundert;98
10.1;4.1 Samuel Freiherr von Pufendorfs Naturrechtstheorie;98
10.2;4.2 Menschenwürde und die ›Rights of Man‹;100
11;5. Philosophien der Menschenwürde: Von Hume zu Kant und zum Deutschen Idealismus;107
11.1;5.1 Kant: Würde als unbedingter, unvergleichbarer Wert;109
11.2;5.2 Fichte: Selbstachtung, Anerkennung und Würde;117
11.3;5.3 Hegel: Würde und Recht;122
11.4;5.4 ›Würde‹ in der Entwicklung nach Hegel: Vom Vormärz bis zu Proudhon;128
11.5;5.5 Zwei Würde-Kritiken: Marx und Nietzsche;133
11.6;5.6 Karl Kraus: ›Würde ist die konditionale Form von dem, was einer ist‹;139
12;Teil III: Menschenwürde als Rechtsbegriff;144
13;1. Unrechtserfahrung – die Quelle der Menschenwürdegarantie;146
14;2. Staat, Völkerrecht und Menschenwürde;167
15;3. ›Menschenwürde‹ in Verfassungen;178
15.1;3.1 Verfassungsvergleichende Befunde;178
15.2;3.2 Europa auf dem Wege zu einer menschenrechtlichen Verfassung;184
16;4. ›Menschenwürde‹ im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland;191
16.1;4.1 Zur Entstehung des Grundgesetzes;192
16.1.1;4.1.1 Der vorbereitende ›Verfassungskonvent‹;196
16.1.2;4.1.2 Der Parlamentarische Rat 19481949;199
16.2;4.2 Art. 1 Abs. 1 GG als ›Grundnorm‹;213
17;5. Metaphysische und naturrechtliche Interpretationen der Würdenorm;228
18;6. Das Neutralitätsgebot und die Religionen;242
19;7. Die Konkretisierung des Begriffs der Menschenwürde ›vom Eingriff her‹;258
20;8. Menschenwürde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts;264
21;9. Menschenwürde und Menschenrechte;272
21.1;9.1 Menschenwürde als Grund der Menschenrechte und ihre Konkretisierung in den Menschenrechten;272
21.2;9.2 Menschenwürde und soziale Menschen- und Grundrechte;281
21.3;9.3 Menschenwürde, Rechte zukünftiger Generationen und nachhaltige Entwicklung;295
22;10. Menschenwürde – abwägbar?;304
22.1;10.1 Die Menschenwürde ist nicht abwägbar;304
22.2;10.2 Die ›Logik der Abwägung‹ und das Folterverbot;309
23;Bibliografie;316
23.1;Siglen;316
23.2;Literatur;317
24;Personenregister;340
25;Sachregister;344


Hans Jörg Sandkühler, Jahrgang 1940, hat nach dem Studium der Philosophie und der Rechtswissenschaften 1967 promoviert und sich 1970 habilitiert. 1971 wurde er Professor für Philosophie in Gießen, 1974-2005 in Bremen. 2003-2011 leitete er die deutsche Abteilung Menschenrechte und Kulturen des europäischen UNESCO-Lehrstuhls für Philosophie/Paris an der Universität Bremen.



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