E-Book, Deutsch, Band 65, 576 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm
Reihe: Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Scherb-Da Col Die Ausstattung des Aufsichtsrats
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-8452-8619-8
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Beschaffung und Finanzierung
E-Book, Deutsch, Band 65, 576 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm
Reihe: Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
ISBN: 978-3-8452-8619-8
Verlag: Nomos
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1;Cover;1
2; Teil 1: Einführung in die Problematik;25
2.1; § 1 – Einleitung;27
2.1.1; A. Der Aufsichtsrat als Verwaltungsorgan der Aktiengesellschaft;27
2.1.2; B. Bedarf an Unterstützungsleistungen für die Verwaltungsorgane;29
2.1.3; C. Die Ausstattung des Vorstands und die Ausstattung des Aufsichtsrats – Gefahr einer unausgewogenen Machtbalance?;32
2.1.4; D. Fragestellung für die vorliegende Untersuchung und Themeneingrenzung;34
2.2; § 2 – Meinungsstand zum Aufsichtsratsbudget;37
2.2.1; A. Der Ansatz Theisens: Der Aufsichtsrat als eigene Kostenstelle mit eigenem Budget;37
2.2.2; B. Der Ansatz von Knoll/Zachert: Umfassendes Budgetrecht des Aufsichtsrats unter Differenzierung zwischen Überwachungskosten und Auslagenersatz;44
2.2.3; C. Forderungen nach (umfassendem?) Aufsichtsratsbudget im Zusammenhang mit bestimmten Kosten;47
2.2.3.1; I. Aufsichtsratsbudget für Aus- und Fortbildungskosten der Aufsichtsratsmitglieder;47
2.2.3.2; II. Aufsichtsratsbudget im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung;49
2.2.3.3; III. Aufsichtsratsbudget im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Aufsichtsratsbüros;51
2.2.3.4; IV. Einführung eines Budgetrechts des Aufsichtsrats durch Satzungsgestaltung;52
2.2.4; D. Gegenstimmen zu einem eigenen Aufsichtsratsbudget;53
2.2.5; E. Ergänzungsvorschlag zum Aufsichtsratsbudget: Einrichtung eines eigenen Bankkontos mit Verfügungsbefugnis des Aufsichtsrats;58
2.2.5.1; I. Befürworter;58
2.2.5.2; II. Gegenstimmen;59
2.2.6; F. Ergänzungsvorschlag zum Aufsichtsratsbudget: Interne Zahlungsanweisungskompetenz des Aufsichtsrats;61
2.2.6.1; I. Befürworter;61
2.2.6.2; II. Gegenstimmen;63
3; Teil 2: Allgemeine Grundlagen;65
3.1; § 3 – Tatsächliche Grundlagen der Beschaffung und Finanzierung der Ausstattung des Aufsichtsrats;67
3.1.1; A. Erhebliche Unklarheiten im Rahmen der Diskussion um ein Aufsichtsratsbudget;67
3.1.2; B. Übergeordnete Fragestellung der Budget-Diskussion und weiterer Gang der vorliegenden Untersuchung;70
3.1.3; C. Analyse der konkreten Vorgänge im Zusammenhang mit der Ausstattung des Aufsichtsrats;71
3.1.3.1; I. Vorgänge zur konkreten Beschaffung und Finanzierung von Ausstattungsleistungen;71
3.1.3.1.1; 1. Entschließung zur Vornahme einer konkreten Aufsichtsratsmaßnahme;71
3.1.3.1.2; 2. Entscheidung über die einzusetzenden Ausstattungsleistungen;72
3.1.3.1.2.1; a. Festlegung des abstrakten Bedarfs an Ausstattungsleistungen;72
3.1.3.1.2.2; b. Konkrete Auswahl der Ausstattungsleistungen zur Bedarfsdeckung;73
3.1.3.1.2.2.1; aa. Unmittelbar am Markt zu beschaffende Leistungen externer Drittanbieter;74
3.1.3.1.2.2.2; bb. Leistungen aus den (vom Vorstand verwalteten) Unternehmensbeständen;74
3.1.3.1.2.2.3; cc. Leistungen aus der originären Ausstattung des Aufsichtsrats;75
3.1.3.1.3; 3. Beschaffung bzw. Bereitstellung der benötigten Ausstattungsleistungen;75
3.1.3.1.3.1; a. Unmittelbare Beschaffung von Leistungen am Markt;76
3.1.3.1.3.2; b. Beschaffung bzw. Bereitstellung von Leistungen aus den Unternehmensbeständen;76
3.1.3.1.3.3; c. Keine Beschaffung bzw. Bereitstellung der originären Ausstattung des Aufsichtsrats;76
3.1.3.1.4; 4. Finanzierung der Ausstattungsleistungen/Zahlung des Preises;77
3.1.3.1.4.1; a. Zahlung der Gegenleistung für unmittelbar am Markt beschaffte Ausstattungsleistungen;78
3.1.3.1.4.2; b. Verrechnungspreise bei Ausstattungsleistungen aus Unternehmensbeständen;78
3.1.3.1.4.3; c. Finanzierung der originären Ausstattung des Aufsichtsrats;79
3.1.3.1.5; 5. Tatsächliche Inanspruchnahme der Ausstattungsleistungen;80
3.1.3.2; II. Die Ausstattung des Aufsichtsrats als Gegenstand der Kostenplanung;80
3.1.3.2.1; 1. Funktion einer Kostenplanung;80
3.1.3.2.2; 2. Budgetierung als Instrument der Kostenplanung;80
3.1.3.2.3; 3. Planung bzw. Budgetierung der Kosten des Aufsichtsrats;82
3.1.4; D. Der weitere Fortgang der Untersuchung;84
3.1.5; E. Zwei grundlegende Kategorisierungen;85
3.2; § 4 – Gesellschaftsinterne Willensbildung zur Bestimmung der vom Aufsichtsrat benötigten Ausstattung;87
3.2.1; A. Zur Begrifflichkeit: Aufsichtsratstätigkeit als Geschäftsführung;87
3.2.1.1; I. Herkömmliches Verständnis des Geschäftsführungsbegriffs;88
3.2.1.2; II. Schwächen des herkömmlichen Begriffsverständnisses;91
3.2.1.2.1; 1. Enges Begriffsverständnis als reine Vorstandsfunktion;91
3.2.1.2.2; 2. Relativierung der organschaftlichen und funktionalen Begriffselemente zugunsten der gegenständlichen Merkmale;93
3.2.1.2.3; 3. Missverständnisse angesichts der Unterschiede im herkömmlichen Begriffsverständnis;94
3.2.1.3; III. Stellungnahme;96
3.2.1.3.1; 1. Vorschlag für ein neues Verständnis des Geschäftsführungsbegriffs im Aktienrecht;96
3.2.1.3.2; 2. (Zwingende?) Historische Entwicklung des aktienrechtlichen Geschäftsführungsbegriffs;97
3.2.1.3.2.1; a. Historische Bedeutung des Geschäftsführungsbegriffs in der funktionalen Abgrenzung von Vorstands- und Aufsichtsratskompetenzen;97
3.2.1.3.2.2; b. Entwicklung der Verwendung des Geschäftsführungsbegriffs im Gesetzestext;99
3.2.1.3.3; 3. Funktion des Geschäftsführungsbegriffs im „allgemeinen Gesellschaftsrecht“;102
3.2.1.3.4; 4. Systematische Einordnung des Geschäftsführungsbegriffs in das Kompetenzgefüge der AG;104
3.2.1.3.4.1; a. Das Verhältnis von Funktion und Geschäftsführung;104
3.2.1.3.4.2; b. Geschäftsführung im Rahmen der Vorstandsfunktionen;106
3.2.1.3.4.3; c. Geschäftsführung im Rahmen der Aufsichtsratsfunktionen;108
3.2.1.4; IV. Zusammenfassung;113
3.2.2; B. Gesellschaftsinterne Zuständigkeit für die Willensbildung über die benötigte Aufsichtsratsausstattung;113
3.2.2.1; I. Willensbildung über die Aufsichtsratsausstattung als Geschäftsführung;113
3.2.2.2; II. Geschäftsführungsbefugnis zur Bestimmung der vom Aufsichtsrat benötigten Ausstattung;114
3.2.2.2.1; 1. Verteilung der Befugnisse zur Geschäftsführung anhand der Aufgaben/Funktionen;114
3.2.2.2.1.1; a. Zuordnung eigenverantwortlicher Aufgaben/Funktionen als Ansatzpunkt für Geschäftsführungsbefugnisse;115
3.2.2.2.1.2; b. Konkrete Bestimmung der Geschäftsführungsbefugnisse durch Auslegung;117
3.2.2.2.1.2.1; aa. Gesetzlich geregelte Befugnisse nicht abschließend;117
3.2.2.2.1.2.2; bb. Auslegungsquellen;119
3.2.2.2.1.2.3; cc. Mögliche konkretisierende Vorgaben für die Geschäftsführungsbefugnisse;120
3.2.2.2.1.2.3.1; (1) Generell unzulässige Vorgänge;120
3.2.2.2.1.2.3.2; (2) Kompetenzkonflikte;123
3.2.2.2.1.2.3.3; (3) Handlungspflichten;124
3.2.2.2.1.2.3.4; (4) Ermessensspielräume;124
3.2.2.2.1.2.3.4.1; ?) Bestehen von Entscheidungsspielräumen bei Vorstand und Aufsichtsrat;124
3.2.2.2.1.2.3.4.2; ?) Bindung an das Unternehmensinteresse als Maxime für (pflichtgemäße) Ermessensausübung;127
3.2.2.2.1.2.3.4.3; ?) Bedeutung von Ermessensspielräumen und mögliche Ermessensfehler;130
3.2.2.2.1.2.3.4.4; ?) Rechtliche Einschätzungen als Teil der Informationsgrundlage einer Ermessensausübung;134
3.2.2.2.1.2.3.5; (5) Das Verhältnis von Handlungspflichten/Befugnisschranken und Ermessensspielräumen in Grenzbereichen und Ausnahmefällen;136
3.2.2.2.1.2.3.6; (6) Insbesondere: Informationsermittlung durch den Aufsichtsrat zwischen Handlungspflichten und Ermessensspielräumen;140
3.2.2.2.2; 2. Folgerungen für die Bestimmung der benötigten Aufsichtsratsausstattung;146
3.2.2.2.2.1; a. Organschaftliche Funktionen als Anknüpfungspunkt möglicher Ausstattungsleistungen;146
3.2.2.2.2.2; b. Organschaftliche Zuständigkeit zur Bestimmung des Ausstattungsbedarfs;149
3.2.2.2.2.3; c. Inhaltliche Vorgaben für die Entscheidung über den Ausstattungsbedarf des Aufsichtsrats;152
3.2.2.2.2.3.1; aa. Zuordnung der Ausstattungsleistungen zur Wahrnehmung der Aufsichtsratsfunktionen;152
3.2.2.2.2.3.2; bb. Keine Übertragung ganzer Funktionen;152
3.2.2.2.2.3.3; cc. Generell unzulässige Vorgänge;155
3.2.2.2.2.3.4; dd. Kompetenzkonflikte;155
3.2.2.2.2.3.5; ee. Handlungspflichten;155
3.2.2.2.2.3.6; ff. Ermessensspielräume;156
3.2.3; C. Konkrete Beschaffung und Bereitstellung der vom Aufsichtsrat benötigten Leistungen/Ausstattung;160
3.2.4; D. Exkurs: Tatsächliche Inanspruchnahme der zur Ausstattung des Aufsichtsrats gehörenden Leistungen;160
4; Teil 3: Beschaffung und Finanzierung der Ausstattungsleistungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Leistungsquelle;163
4.1; § 5 – Rechtliche Befugnisse des Aufsichtsrats zur Beschaffung von Ausstattungsleistungen am Markt im Namen der Aktiengesellschaft;165
4.1.1; A. Ausgangspunkt: Vertretung der Gesellschaft durch den Vorstand auf Veranlassung des Aufsichtsrats;166
4.1.1.1; I. Eigene Willenserklärung des Vorstands aufgrund eigener Willensbildung;167
4.1.1.1.1; 1. Willensbildung und -entäußerung bei der Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB;168
4.1.1.1.2; 2. Willensbildung und -entäußerung bei der organschaftlichen Vertretung;169
4.1.1.1.2.1; a. Organschaftliche Vertretung als Eigenzurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln;169
4.1.1.1.2.2; b. Willensbildung und -entäußerung allein durch den Vorstand;170
4.1.1.1.3; 3. Bedeutung der (internen) Veranlassung des Vorstands durch den Aufsichtsrat;170
4.1.1.2; II. Blockadepotentiale im Hinblick auf die Aktivitäten des Aufsichtsrats;171
4.1.1.2.1; 1. Faktische Weigerung des Vorstands;171
4.1.1.2.2; 2. Interne Pflicht des Vorstands zur Vornahme des Rechtsgeschäfts?;172
4.1.1.2.2.1; a. Befugnis des Aufsichtsrats zur Führung seiner eigenen Geschäfte;172
4.1.1.2.2.2; b. Weisungsbefugnis des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand?;172
4.1.1.2.2.2.1; aa. Grundsätzliche Weisungsfreiheit des Vorstands bei Wahrnehmung seiner eigenen Funktionen;173
4.1.1.2.2.2.2; bb. Begründung von Handlungspflichten des Vorstands im Funktionsbereich des Aufsichtsrats;174
4.1.1.2.2.2.3; cc. Übertragung auf die rechtsgeschäftliche Beschaffung von Leistungen zur Ausstattung des Aufsichtsrats;177
4.1.1.2.3; 3. Durchsetzung einer Mitwirkungspflicht des Vorstands;179
4.1.1.2.3.1; a. Erzwingung eines Vorstandsverhaltens durch Personalhoheit des Aufsichtsrats;179
4.1.1.2.3.2; b. Gerichtliche Durchsetzung von Mitwirkungspflichten des Vorstands?;183
4.1.1.2.4; 4. Ergebnis;186
4.1.2; B. Befugnisse des Aufsichtsrats zur Vertretung der Aktiengesellschaft;187
4.1.2.1; I. Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats;188
4.1.2.1.1; 1. Gesetzlich geregelte Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats nach dem AktG;188
4.1.2.1.1.1; a. Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern (§ 112 AktG);188
4.1.2.1.1.1.1; aa. Vertretungsbefugnis für Geschäfte mit Bezug zur Vorstandstätigkeit;189
4.1.2.1.1.1.2; bb. Bedeutung des § 112 AktG für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsfunktionen;193
4.1.2.1.1.2; b. Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats aus § 84 AktG?;194
4.1.2.1.1.3; c. Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber dem Abschlussprüfer (§ 111 Abs. 2 S. 3 AktG);195
4.1.2.1.1.4; d. Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Sachverständigen (§ 111 Abs. 2 S. 2 AktG);198
4.1.2.1.1.4.1; aa. Gegenständliche Anknüpfung der Sachverständigenbeauftragung nach § 111 Abs. 2 S. 2 AktG an das Einsichts- und Prüfungsrecht nach S. 1;199
4.1.2.1.1.4.2; bb. Keine Beschränkung auf den allgemeinen Überwachungsauftrag des § 111 Abs. 1 AktG;201
4.1.2.1.1.4.3; cc. Einschränkungen hinsichtlich des konkreten Anlasses (insb. Subsidiarität) der Beauftragung?;203
4.1.2.1.1.4.3.1; (1) Relevanz für unternehmensinterne Autorität des Vorstands und Vertrauensverhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat;204
4.1.2.1.1.4.3.2; (2) Delegationsschranken aus dem Gebot persönlicher Wahrnehmung der Aufsichtsratsaufgaben?;207
4.1.2.1.1.4.3.3; (3) Maßgeblichkeit des Unternehmensinteresses i.R.d. Ermessensausübung;208
4.1.2.1.1.4.4; dd. Schranken des möglichen Umfangs einer Sachverständigenbeauftragung nach § 111 Abs. 2 S. 2 AktG;211
4.1.2.1.1.4.5; ee. Folgerungen für die Reichweite der Vertretungsmacht des Aufsichtsrats aus § 111 Abs. 2 S. 2 AktG;215
4.1.2.1.1.4.5.1; (1) Unbeschränkbare organschaftliche Vertretungsmacht mit Verkehrsschutzaspekt;216
4.1.2.1.1.4.5.2; (2) Gegenständliche Schranken organschaftlicher Vertretungsmacht aus der Verbandsverfassung;218
4.1.2.1.1.4.5.3; (3) Grundsätzlich keine Vertretungsschranke durch weitergehende interne Pflichtenbindungen;221
4.1.2.1.1.4.5.4; (4) Sonderfall: Außenrechtsrelevanter Missbrauch der Vertretungsmacht;223
4.1.2.1.1.5; e. Externe Überprüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung (§ 111 Abs. 2 S. 4 AktG);227
4.1.2.1.1.6; f. Hinzuziehung bestimmter Personen zu Aufsichtsratssitzungen (§ 109 AktG)?;229
4.1.2.1.1.7; g. Sonstige punktuelle Vertretungsbefugnisse im AktG;231
4.1.2.1.2; 2. Ungeschriebene Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats;232
4.1.2.1.2.1; a. Allgemein anerkannte Vertretungsbefugnis für sog. Hilfsgeschäfte?;232
4.1.2.1.2.2; b. Dogmatische Herleitung;233
4.1.2.1.2.2.1; aa. Bestehen einer ausfüllbaren Regelungslücke;233
4.1.2.1.2.2.2; bb. Analogie zu § 112 AktG?;236
4.1.2.1.2.2.3; cc. Analogie zu § 111 Abs. 2 S. 2 AktG?;237
4.1.2.1.2.2.4; dd. Effektuierende Auslegung der Aufgabenzuweisungen;238
4.1.2.1.2.2.4.1; (1) Methodische Herleitung und Voraussetzungen einer „Annexkompetenz“;239
4.1.2.1.2.2.4.2; (2) Erforderlichkeit einer Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats bei Hilfsgeschäften;244
4.1.2.1.2.2.4.2.1; ?) Vertretungsmacht als Mittel einer erforderlichen vorstandsunabhängigen Beschaffung von Ausstattungsleistungen;245
4.1.2.1.2.2.4.2.2; ?) Keine sinnvollen Alternativen zur Vertretungsmacht für vorstandsunabhängige Ausstattung des Aufsichtsrats am Markt;248
4.1.2.1.2.3; c. Gegenstand und Reichweite der Vertretungsmacht für Hilfsgeschäfte;252
4.1.2.1.2.3.1; aa. Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats für Hilfsgeschäfte;253
4.1.2.1.2.3.2; bb. Reichweite der Rechtsmacht des Aufsichtsrats zum Abschluss von Hilfsgeschäften;253
4.1.2.1.2.3.2.1; (1) Organschaftliche Vertretungsbefugnis für grundsätzlich alle Ausstattungsleistungen;254
4.1.2.1.2.3.2.2; (2) Schranken der Vertretungsmacht;257
4.1.2.1.2.3.2.2.1; ?) Gegenständliche Schranken durch Bezug zur Funktionswahrnehmung;257
4.1.2.1.2.3.2.2.2; ?) Gegenständliche Schranken in Bezug auf den Leistungsumfang;261
4.1.2.1.2.3.2.2.3; ?) Grundsätzlich keine Schranken aus dem konkreten Anlass für die Ausstattung bzw. aus bloßen Ermessensfehlern;264
4.1.2.1.2.4; d. Vereinbarkeit der Annexkompetenz mit der Publizitätsrichtlinie;266
4.1.2.1.3; 3. Branchenspezifische Sonderregelungen in § 25 d KWG;268
4.1.2.1.4; 4. Weitere rechtsgeschäftliche Behandlung der vom Aufsichtsrat abgeschlossenen Verträge;270
4.1.2.2; II. Ausübung der Vertretungsmacht des Aufsichtsrats;271
4.1.2.2.1; 1. Aufsichtsratsinterne Zuständigkeit für Willensbildung über den Abschluss eines Vertrages;271
4.1.2.2.1.1; a. Entscheidungen grundsätzlich durch Aufsichtsratsplenum oder Ausschüsse;272
4.1.2.2.1.2; b. Keine Delegation der Entscheidungskompetenz auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder;274
4.1.2.2.1.3; c. Entscheidungskompetenzen des Aufsichtsratsvorsitzenden;275
4.1.2.2.2; 2. Abgabe einer Willenserklärung;279
4.1.2.2.2.1; a. Im Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsratsvorsitzenden;280
4.1.2.2.2.2; b. Ausübung von Vertretungsmacht bei Kollegialentscheidungen;280
4.1.2.2.2.2.1; aa. Beschluss als Abgabe einer Willenserklärung?;281
4.1.2.2.2.2.2; bb. Eigenzurechnung von Willenserklärungen der Organmitglieder;284
4.1.2.2.2.2.2.1; (1) Gesamtvertretung durch die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder;284
4.1.2.2.2.2.2.2; (2) Mögliche Erscheinungsformen einer Gesamtvertretung durch die Aufsichtsratsmehrheit;288
4.1.2.2.2.2.3; cc. Bevollmächtigung von Dritten einschließlich Vorstandsmitgliedern;292
4.1.2.2.2.2.4; dd. Verhältnis der abgegebenen Willenserklärungen zum organwillensbildenden Beschluss;294
4.1.2.2.2.2.4.1; (1) Beschränkung des Einzelvertretungsaktes auf tatsächlichen Abgabevorgang?;295
4.1.2.2.2.2.4.1.1; ?) Sog. Erklärungsvertretung als dogmatisch eigenständige Rechtsfigur?;295
4.1.2.2.2.2.4.1.2; ?) Stellungnahme;297
4.1.2.2.2.2.4.2; (2) Bestimmung der Rechtsmacht des Einzelvertreters anhand des Organwillens;300
4.1.2.2.2.2.4.2.1; ?) Organwillensbildung als Beschränkung der Rechtsmacht des Vertreters;301
4.1.2.2.2.2.4.2.2; ?) Möglichkeiten der Einräumung eines Ermessensspielraums des Vertreters;303
4.1.2.2.2.2.4.3; (3) Auswirkungen von Beschlussmängeln auf die Willenserklärung des Einzelvertreters;308
4.1.2.2.2.2.4.3.1; ?) Inhaltliche Mängel des Aufsichtsratsbeschlusses;308
4.1.2.2.2.2.4.3.2; ?) Verfahrensfehler beim Zustandekommen des Aufsichtsratsbeschlusses;312
4.2; § 6 – Befugnisse des Aufsichtsrats zur Beschaffung von Leistungen aus den vorhandenen Beständen des Unternehmens;314
4.2.1; A. Die Leistungsbestände des Unternehmens als Ausstattungsquelle des Aufsichtsrats;314
4.2.1.1; I. Die Ausstattung des Unternehmens;315
4.2.1.2; II. Zuweisung von Leistungen aus den Unternehmensbeständen an den Aufsichtsrat;316
4.2.2; B. Kompetenzverteilung für eine Ausstattung des Aufsichtsrats aus Unternehmensbeständen;318
4.2.2.1; I. Grundsatz einer gemeinsamen Willensbildung durch Aufsichtsrat und Vorstand;318
4.2.2.1.1; 1. Keine Ausstattung des Aufsichtsrats ohne oder gegen dessen Willen;318
4.2.2.1.2; 2. Keine Entziehung von Leistungen aus den Unternehmensbeständen ohne oder gegen den Willen des Vorstands;319
4.2.2.1.3; 3. Konkrete Umsetzung;321
4.2.2.1.3.1; a. Sachmittel;322
4.2.2.1.3.2; b. Arbeitsleistung;322
4.2.2.2; II. Ausnahmsweise Zugriff des Aufsichtsrats auf Ausstattung des Unternehmens ohne Mitwirkung des Vorstands;325
4.2.2.2.1; 1. Funktionsübergriffe allenfalls zur Lösung von Funktionskonflikten;326
4.2.2.2.2; 2. Funktionskonflikte bei der Ausstattung des Aufsichtsrats;326
4.2.2.2.3; 3. Unterschiedliche Intensitäten eines Eingriffs in die Vorstandsfunktionen;327
4.2.2.2.3.1; a. Mitwirkungspflicht auf Verlangen des Aufsichtsrats;327
4.2.2.2.3.2; b. Verzicht auf Erfordernis einer Vorstandsmitwirkung;329
4.2.2.2.3.2.1; aa. Anforderungen an den Anlass eines unmittelbaren Zugriffs auf Mitarbeiter;330
4.2.2.2.3.2.1.1; (1) Verortung der Problematik in der gesetzlich geregelten Organisationsverfassung der AG;331
4.2.2.2.3.2.1.2; (2) Erforderliche Reichweite der Annexkompetenz;335
4.2.2.2.3.2.1.3; (3) Maßgeblichkeit der Autorität des Vorstands sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit?;337
4.2.2.2.3.2.1.4; (4) Branchenspezifische Sonderregelungen in § 25 d KWG;338
4.2.2.2.3.2.2; bb. Eigenes Weisungsrecht des Aufsichtsrats?;342
4.2.2.2.3.2.2.1; (1) Erforderlichkeit eines Annexweisungsrechts des Aufsichtsrats gegenüber Unternehmensangestellten;344
4.2.2.2.3.2.2.2; (2) Schutzbedürfnisse des Angestellten;346
4.2.2.2.3.2.2.2.1; ?) Loyalitätskonflikte in der Person des Angestellten;347
4.2.2.2.3.2.2.2.2; ?) Pflichtenkollisionen in der Person des Angestellten;348
4.2.2.2.3.2.2.3; (3) Verschwiegenheitspflichten;352
4.2.2.2.3.2.2.4; (4) Zuständigkeit für rechtliche Folgegestaltungen;353
4.2.2.2.3.2.2.5; (5) Aufklärung der Angestellten durch den Vorstand;354
4.2.2.2.4; 4. Insbesondere: Funktionen des Aufsichtsrats betreffend den Abschlussprüfer;355
4.2.3; C. Konkurrenzfragen im Hinblick auf die Beschaffung der Aufsichtsratsausstattung am Markt oder aus dem Unternehmen;358
4.2.3.1; I. Rangverhältnisse zwischen den verschiedenen Ausstattungsquellen?;358
4.2.3.2; II. Schwierigkeiten bei der Zuordnung eines konkreten Beschaffungsvertrags zur Ausstattung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens;359
4.3; § 7 – Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der AG aus der Beschaffung von Ausstattungsleistungen für den Aufsichtsrat;363
4.3.1; A. Finanzmittel als Ausstattung der Gesellschaft insgesamt;364
4.3.2; B. Erfordernis einer eigenständigen Betrachtung der Zahlungsvorgänge;364
4.3.3; C. Organisationsrechtlicher Rahmen;365
4.3.4; D. Einordnung konkreter Befugnisse in die Funktionsverteilung unter den Organen;366
4.3.4.1; I. Geschäftsführungsbefugnis zur Entscheidung über die Zahlungsvornahme;366
4.3.4.1.1; 1. Finanzmanagement der Gesellschaft insgesamt;367
4.3.4.1.1.1; a. Entscheidung über Zahlungsvorgänge als Teil des Finanzmanagements;367
4.3.4.1.1.2; b. Bedeutung des Finanzmanagements für das Unternehmen und darüber hinaus;368
4.3.4.1.1.3; c. Erfordernis eines Finanzmanagements „aus einer Hand“;370
4.3.4.1.1.3.1; aa. Effektive und effiziente Realisierung der Ziele des Finanzmanagements;370
4.3.4.1.1.3.2; bb. Auftrennung der Finanzmittel für die verschiedenen Funktionen unter jeweils eigenständiger Verwaltung?;371
4.3.4.1.1.4; d. Vorstand als zuständiges Organ für das Finanzmanagement;372
4.3.4.1.1.4.1; aa. Rückschlüsse von Berichtspflichten auf Zuständigkeit des Vorstands für Finanzmanagement;374
4.3.4.1.1.4.2; bb. Verantwortlichkeit des Vorstands für Bestandssicherung der Gesellschaft;376
4.3.4.1.2; 2. Rechnungslegung;379
4.3.4.1.3; 3. Besondere Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats;382
4.3.4.1.3.1; a. Keine Entscheidung über Zahlungen im Rahmen von vorstandsgesteuerten Verträgen;383
4.3.4.1.3.2; b. Kein Automatismus aufgrund einer Befugnis zur Begründung der Zahlungsverpflichtung;385
4.3.4.1.3.3; c. Rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in Funktionen des Vorstands;386
4.3.4.1.3.4; d. Erforderlichkeit einer Aufsichtsratsbefugnis zur Entscheidung über Zahlungsvorgänge;388
4.3.4.1.3.4.1; aa. Keine Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats über von ihm begründete Verbindlichkeiten jenseits der Beschaffung seiner Ausstattung;389
4.3.4.1.3.4.2; bb. Bedeutung für den Beschaffungsvorgang der Ausstattungsleistungen im Einzelfall;392
4.3.4.1.3.4.2.1; (1) Grundsätzliche Trennung der Zahlungsvorgänge von der Beschaffung der Ausstattungsleistungen;392
4.3.4.1.3.4.2.2; (2) Fallgestaltungen für eine Zurechnung der Zahlungsvorgänge zur Leistungsbeschaffung;393
4.3.4.1.3.4.2.2.1; ?) Vorleistungspflichten der AG;393
4.3.4.1.3.4.2.2.2; ?) Einreden des Zahlungsgläubigers;395
4.3.4.1.3.4.2.2.3; ?) Auch: Gerichtskostenvorschüsse;402
4.3.4.1.3.4.2.3; (3) Umfang der Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats;403
4.3.4.1.3.4.3; cc. Geheimhaltungsinteressen?;403
4.3.4.1.3.4.3.1; (1) Kenntnisnahme des Vorstands im Rahmen seiner Finanzmanagementfunktion;404
4.3.4.1.3.4.3.2; (2) Kenntnisnahme des Vorstands im Rahmen seiner Rechnungslegungsfunktionen;404
4.3.4.1.3.4.3.3; (3) Entscheidungskompetenz des Aufsichtsrats über Zahlungsvornahmen;412
4.3.4.2; II. Zahlungsausführungs- bzw. Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats;412
4.3.4.2.1; 1. Unmittelbare Verfügungsbefugnis des Aufsichtsrats über Finanzmittel der AG;414
4.3.4.2.1.1; a. Verfügung über Bankkonten der Gesellschaft;414
4.3.4.2.1.1.1; aa. Bedeutung einer Kontenverfügungsmacht des Aufsichtsrats für seine Aufgabenwahrnehmung;416
4.3.4.2.1.1.2; bb. Vereinbarkeit einer Kontenverfügungsmacht des Aufsichtsrats mit Vorstandsfunktionen?;416
4.3.4.2.1.2; b. Verfügung über Barmittel der Gesellschaft;420
4.3.4.2.2; 2. Interne Zahlungsanweisungsbefugnis gegenüber Angestellten der Buchhaltung;424
4.3.4.2.2.1; a. Bedeutung und Rechtsnatur einer internen Zahlungsanweisungsbefugnis;425
4.3.4.2.2.2; b. Vorstand als vorrangiger Ansprechpartner des Aufsichtsrats für Zahlungsausführungen;426
4.3.4.2.2.2.1; aa. Grundsätzliche Prüfungs- und Entscheidungsfunktionen des Vorstands;426
4.3.4.2.2.2.2; bb. Mitwirkungspflicht des Vorstands bei Zahlungen als Teil eines Beschaffungsvorgangs für Ausstattungsleistungen des Aufsichtsrats;427
4.3.4.2.2.2.3; cc. Mitwirkungspflicht des Vorstands bei Geheimhaltungsbedürfnissen seitens des Aufsichtsrats?;430
4.3.4.2.2.2.4; dd. Weiteres Verfahren zur Ausführung der Zahlung;431
4.3.4.2.2.3; c. Weisungsbefugnis des Aufsichtsrats gegenüber kontoverfügungsbefugten Angestellten;432
4.3.4.2.2.3.1; aa. Angewiesenheit des Aufsichtsrats auf die Unterstützung des Angestellten;433
4.3.4.2.2.3.2; bb. Unzumutbarkeit des Erfordernisses einer Mitwirkung des Vorstands;434
4.3.4.2.2.3.3; cc. Anforderungen an den Inhalt der Weisung gegenüber dem Angestellten;435
4.3.4.2.2.3.4; dd. Wirkungen der Weisung aus Sicht des Angestellten;436
4.3.4.3; III. Branchenspezifische Sonderregelungen in § 25 d KWG;438
4.4; § 8 – Folgerungen für ein eigenes Budget des Aufsichtsrats;441
4.4.1; A. Budget als Planungsinstrument für die Aufsichtsratsaktivitäten;441
4.4.1.1; I. Prognostizierbarkeit der Aufsichtsratsaktivitäten;441
4.4.1.2; II. Zuständigkeit für die Erstellung einer Kostenprognose des Aufsichtsrats;442
4.4.1.3; III. Mögliche Rechtswirkungen – Budgetplanung als Zielvorgaben;444
4.4.1.3.1; 1. Bindungswirkungen für den Aufsichtsrat?;445
4.4.1.3.2; 2. Bindungswirkungen für den Vorstand?;447
4.4.1.3.2.1; a. Budget für Beschaffung von Ausstattungsleistungen für den Aufsichtsrat am Markt;448
4.4.1.3.2.1.1; aa. Meinungsstand;448
4.4.1.3.2.1.2; bb. Stellungnahme;451
4.4.1.3.2.1.2.1; (1) Bindungswirkungen zum Abschluss eines Beschaffungsvertrags;452
4.4.1.3.2.1.2.2; (2) Bindungswirkungen zur Ausführung von Zahlungen aufgrund eines Beschaffungsvertrags;457
4.4.1.3.2.2; b. Budget für Ausstattung des Aufsichtsrats mit Leistungen aus den Unternehmensbeständen;461
4.4.1.4; IV. Selbstdisziplinierung des Aufsichtsrats durch eigene Budgetierung und Kostenrechnung;465
4.4.1.5; V. Ergebnis;469
4.4.2; B. Exkurs: Einrichtung eines Aufsichtsratsbüros;470
4.4.2.1; I. Meinungsstand zur Kompetenzverteilung betr. Einrichtung und Budgetierung eines Aufsichtsratsbüros;471
4.4.2.2; II. Stellungnahme;472
4.4.2.2.1; 1. Das Aufsichtsratsbüro als Unterstützer im Funktionsbereich des Aufsichtsrats;473
4.4.2.2.2; 2. Doppelfunktionen – das Aufsichtsratsbüro als Schnittstelle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat;476
4.4.3; C. Bereitstellung eines bestimmten (Geld-)Betrags zur freien Verfügung des Aufsichtsrats;479
4.4.3.1; I. Abgrenzung gegenüber der Aufstellung eines Aufsichtsratsbudgets;480
4.4.3.2; II. Mögliche Gestaltungsformen;480
4.4.3.3; III. Praktischer Nutzen solcher Gestaltungen;482
4.4.3.4; IV. Vereinbarkeit mit dem aktienrechtlichen Organisationsgefüge;486
4.4.3.4.1; 1. Eingriff in Vorstandsfunktionen;486
4.4.3.4.2; 2. Möglichkeiten von Vorstandsdispositionen über die Wahrnehmung seiner Funktionen;489
4.4.3.4.2.1; a. Keine endgültige Funktionsentäußerung seitens des Vorstands;489
4.4.3.4.2.2; b. Verzicht auf die Wahrnehmung der betroffenen Vorstandsfunktionen?;490
4.4.3.4.2.3; c. Vorweggenommene Wahrnehmung der betroffenen Vorstandsfunktionen?;491
4.4.3.4.2.4; d. Delegation der betroffenen Vorstandsfunktionen;491
4.4.3.5; V. Ergebnis;496
4.5; § 9 – Die originäre Ausstattung des Aufsichtsrats mit den Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder;497
4.5.1; A. Originäre als nicht eigens zu beschaffende Ausstattung des Aufsichtsrats;497
4.5.2; B. Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft für die originäre Ausstattung des Aufsichtsrats;499
4.5.2.1; I. Entstehung von Zahlungsverpflichtungen der AG für Eigenleistungen des Aufsichtsrats;499
4.5.2.1.1; 1. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder;500
4.5.2.1.2; 2. Aufwand zur Ermöglichung einer Amtsausübung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder;502
4.5.2.1.2.1; a. Auslagenersatz für Aufsichtsratsmitglieder;502
4.5.2.1.2.1.1; aa. Erstattungsfähige Auslagen;503
4.5.2.1.2.1.1.1; (1) Allgemeine Grundsätze;504
4.5.2.1.2.1.1.2; (2) Insbesondere: Assistenz und Beratung;508
4.5.2.1.2.1.1.3; (3) Insbesondere: Aus- und Fortbildungskosten;510
4.5.2.1.2.1.2; bb. Rechtliche Abläufe und Gestaltungsoptionen bei der Entstehung eines Ersatzanspruchs;515
4.5.2.1.2.1.2.1; (1) Entstehung des Ersatzanspruchs ipso iure;515
4.5.2.1.2.1.2.2; (2) Gestaltung des Auslagenersatzes durch Satzungsregelung?;517
4.5.2.1.2.1.2.3; (3) Zulässigkeit einer Pauschalierung des Aufwandsersatzes?;521
4.5.2.1.2.1.2.4; (4) Wertersatz bei Sachaufwendungen;523
4.5.2.1.2.1.3; cc. Freistellungsanspruch und Vorschuss;524
4.5.2.1.2.2; b. Beschaffung der Unterstützungsleistungen für Aufsichtsratsmitglieder unmittelbar durch die AG;525
4.5.2.1.2.2.1; aa. Grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Handhabung;525
4.5.2.1.2.2.2; bb. Zuständigkeit für Beschaffung/Bereitstellung der Leistungen;527
4.5.2.1.2.2.2.1; (1) Bedeutung einer Mitwirkung des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds;527
4.5.2.1.2.2.2.2; (2) Ausführung des Vorgangs der Beschaffung/Bereitstellung durch die Verwaltungsorgane der AG;528
4.5.2.2; II. Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen für Eigenleistungen des Aufsichtsrats;532
4.5.2.2.1; 1. Meinungsstand zur Entscheidungsbefugnis über die Zahlung von Auslagenersatz;532
4.5.2.2.2; 2. Stellungnahme;535
4.5.2.2.2.1; a. Bloße rechtliche Einschätzung;535
4.5.2.2.2.2; b. Entscheidung über Zahlungsvorgänge als Teil der Finanzmanagementfunktion des Vorstands;536
4.5.2.2.2.3; c. Ausnahmsweise Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats?;536
4.5.2.2.2.3.1; aa. Bedeutung einer Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats;537
4.5.2.2.2.3.2; bb. Rechtfertigung einer Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats als Ausnahme zur eigentlichen organschaftlichen Befugnisverteilung;539
4.5.2.2.2.3.3; cc. Aufsichtsratsinterne Zuständigkeit für die Entscheidung;545
4.5.2.2.2.3.4; dd. Dogmatische Einordnung einer Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats;546
4.5.2.2.3; 3. Befugnisse des Aufsichtsrats zur tatsächlichen Ausführung bzw. Veranlassung der Zahlung?;547
4.5.3; C. Budget des Aufsichtsrats für die Finanzierung seiner originären Ausstattung?;548
4.5.3.1; I. Meinungsstand;549
4.5.3.2; II. Stellungnahme;550
5; Literaturverzeichnis;555