Scherb-Da Col | Die Ausstattung des Aufsichtsrats | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 65, 576 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Scherb-Da Col Die Ausstattung des Aufsichtsrats

Beschaffung und Finanzierung
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-8452-8619-8
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Beschaffung und Finanzierung

E-Book, Deutsch, Band 65, 576 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

ISBN: 978-3-8452-8619-8
Verlag: Nomos
Format: PDF
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Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft sieht sich angesichts zunehmender Professionalisierung seiner Tätigkeit stetig steigenden Anforderungen ausgesetzt. Um diesen gerecht werden zu können, benötigt er diverse Ressourcen – aus sich selbst heraus, aber auch in Form externer Unterstützung. Das Werk bietet eine praktische Orientierungshilfe ebenso wie einen rechtsdogmatischen Grundlagenbeitrag zu der Frage, wie der Aufsichtsrat an solche Leistungen gelangt. Dabei werden sowohl Unterstützungsleistungen von externen Anbietern als auch solche aus der vom Vorstand geleiteten Unternehmensorganisation beleuchtet. Hinsichtlich der Finanzierung solcher Leistungen werden neben der Steuerung konkreter Zahlungsvorgänge auch die Gestaltungsmöglichkeiten durch ein Budget für die Kosten des Aufsichtsrats untersucht. Schließlich wird der Auslagenersatz von Aufsichtsratsmitgliedern gesondert behandelt. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Kompetenzverteilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
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1;Cover;1
2; Teil 1: Einführung in die Problematik;25
2.1; § 1 – Einleitung;27
2.1.1; A. Der Aufsichtsrat als Verwaltungsorgan der Aktiengesellschaft;27
2.1.2; B. Bedarf an Unterstützungsleistungen für die Verwaltungsorgane;29
2.1.3; C. Die Ausstattung des Vorstands und die Ausstattung des Aufsichtsrats – Gefahr einer unausgewogenen Machtbalance?;32
2.1.4; D. Fragestellung für die vorliegende Untersuchung und Themeneingrenzung;34
2.2; § 2 – Meinungsstand zum Aufsichtsratsbudget;37
2.2.1; A. Der Ansatz Theisens: Der Aufsichtsrat als eigene Kostenstelle mit eigenem Budget;37
2.2.2; B. Der Ansatz von Knoll/Zachert: Umfassendes Budgetrecht des Aufsichtsrats unter Differenzierung zwischen Überwachungskosten und Auslagenersatz;44
2.2.3; C. Forderungen nach (umfassendem?) Aufsichtsratsbudget im Zusammenhang mit bestimmten Kosten;47
2.2.3.1; I. Aufsichtsratsbudget für Aus- und Fortbildungskosten der Aufsichtsratsmitglieder;47
2.2.3.2; II. Aufsichtsratsbudget im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung;49
2.2.3.3; III. Aufsichtsratsbudget im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Aufsichtsratsbüros;51
2.2.3.4; IV. Einführung eines Budgetrechts des Aufsichtsrats durch Satzungsgestaltung;52
2.2.4; D. Gegenstimmen zu einem eigenen Aufsichtsratsbudget;53
2.2.5; E. Ergänzungsvorschlag zum Aufsichtsratsbudget: Einrichtung eines eigenen Bankkontos mit Verfügungsbefugnis des Aufsichtsrats;58
2.2.5.1; I. Befürworter;58
2.2.5.2; II. Gegenstimmen;59
2.2.6; F. Ergänzungsvorschlag zum Aufsichtsratsbudget: Interne Zahlungsanweisungskompetenz des Aufsichtsrats;61
2.2.6.1; I. Befürworter;61
2.2.6.2; II. Gegenstimmen;63
3; Teil 2: Allgemeine Grundlagen;65
3.1; § 3 – Tatsächliche Grundlagen der Beschaffung und Finanzierung der Ausstattung des Aufsichtsrats;67
3.1.1; A. Erhebliche Unklarheiten im Rahmen der Diskussion um ein Aufsichtsratsbudget;67
3.1.2; B. Übergeordnete Fragestellung der Budget-Diskussion und weiterer Gang der vorliegenden Untersuchung;70
3.1.3; C. Analyse der konkreten Vorgänge im Zusammenhang mit der Ausstattung des Aufsichtsrats;71
3.1.3.1; I. Vorgänge zur konkreten Beschaffung und Finanzierung von Ausstattungsleistungen;71
3.1.3.1.1; 1. Entschließung zur Vornahme einer konkreten Aufsichtsratsmaßnahme;71
3.1.3.1.2; 2. Entscheidung über die einzusetzenden Ausstattungsleistungen;72
3.1.3.1.2.1; a. Festlegung des abstrakten Bedarfs an Ausstattungsleistungen;72
3.1.3.1.2.2; b. Konkrete Auswahl der Ausstattungsleistungen zur Bedarfsdeckung;73
3.1.3.1.2.2.1; aa. Unmittelbar am Markt zu beschaffende Leistungen externer Drittanbieter;74
3.1.3.1.2.2.2; bb. Leistungen aus den (vom Vorstand verwalteten) Unternehmensbeständen;74
3.1.3.1.2.2.3; cc. Leistungen aus der originären Ausstattung des Aufsichtsrats;75
3.1.3.1.3; 3. Beschaffung bzw. Bereitstellung der benötigten Ausstattungsleistungen;75
3.1.3.1.3.1; a. Unmittelbare Beschaffung von Leistungen am Markt;76
3.1.3.1.3.2; b. Beschaffung bzw. Bereitstellung von Leistungen aus den Unternehmensbeständen;76
3.1.3.1.3.3; c. Keine Beschaffung bzw. Bereitstellung der originären Ausstattung des Aufsichtsrats;76
3.1.3.1.4; 4. Finanzierung der Ausstattungsleistungen/Zahlung des Preises;77
3.1.3.1.4.1; a. Zahlung der Gegenleistung für unmittelbar am Markt beschaffte Ausstattungsleistungen;78
3.1.3.1.4.2; b. Verrechnungspreise bei Ausstattungsleistungen aus Unternehmensbeständen;78
3.1.3.1.4.3; c. Finanzierung der originären Ausstattung des Aufsichtsrats;79
3.1.3.1.5; 5. Tatsächliche Inanspruchnahme der Ausstattungsleistungen;80
3.1.3.2; II. Die Ausstattung des Aufsichtsrats als Gegenstand der Kostenplanung;80
3.1.3.2.1; 1. Funktion einer Kostenplanung;80
3.1.3.2.2; 2. Budgetierung als Instrument der Kostenplanung;80
3.1.3.2.3; 3. Planung bzw. Budgetierung der Kosten des Aufsichtsrats;82
3.1.4; D. Der weitere Fortgang der Untersuchung;84
3.1.5; E. Zwei grundlegende Kategorisierungen;85
3.2; § 4 – Gesellschaftsinterne Willensbildung zur Bestimmung der vom Aufsichtsrat benötigten Ausstattung;87
3.2.1; A. Zur Begrifflichkeit: Aufsichtsratstätigkeit als Geschäftsführung;87
3.2.1.1; I. Herkömmliches Verständnis des Geschäftsführungsbegriffs;88
3.2.1.2; II. Schwächen des herkömmlichen Begriffsverständnisses;91
3.2.1.2.1; 1. Enges Begriffsverständnis als reine Vorstandsfunktion;91
3.2.1.2.2; 2. Relativierung der organschaftlichen und funktionalen Begriffselemente zugunsten der gegenständlichen Merkmale;93
3.2.1.2.3; 3. Missverständnisse angesichts der Unterschiede im herkömmlichen Begriffsverständnis;94
3.2.1.3; III. Stellungnahme;96
3.2.1.3.1; 1. Vorschlag für ein neues Verständnis des Geschäftsführungsbegriffs im Aktienrecht;96
3.2.1.3.2; 2. (Zwingende?) Historische Entwicklung des aktienrechtlichen Geschäftsführungsbegriffs;97
3.2.1.3.2.1; a. Historische Bedeutung des Geschäftsführungsbegriffs in der funktionalen Abgrenzung von Vorstands- und Aufsichtsratskompetenzen;97
3.2.1.3.2.2; b. Entwicklung der Verwendung des Geschäftsführungsbegriffs im Gesetzestext;99
3.2.1.3.3; 3. Funktion des Geschäftsführungsbegriffs im „allgemeinen Gesellschaftsrecht“;102
3.2.1.3.4; 4. Systematische Einordnung des Geschäftsführungsbegriffs in das Kompetenzgefüge der AG;104
3.2.1.3.4.1; a. Das Verhältnis von Funktion und Geschäftsführung;104
3.2.1.3.4.2; b. Geschäftsführung im Rahmen der Vorstandsfunktionen;106
3.2.1.3.4.3; c. Geschäftsführung im Rahmen der Aufsichtsratsfunktionen;108
3.2.1.4; IV. Zusammenfassung;113
3.2.2; B. Gesellschaftsinterne Zuständigkeit für die Willensbildung über die benötigte Aufsichtsratsausstattung;113
3.2.2.1; I. Willensbildung über die Aufsichtsratsausstattung als Geschäftsführung;113
3.2.2.2; II. Geschäftsführungsbefugnis zur Bestimmung der vom Aufsichtsrat benötigten Ausstattung;114
3.2.2.2.1; 1. Verteilung der Befugnisse zur Geschäftsführung anhand der Aufgaben/Funktionen;114
3.2.2.2.1.1; a. Zuordnung eigenverantwortlicher Aufgaben/Funktionen als Ansatzpunkt für Geschäftsführungsbefugnisse;115
3.2.2.2.1.2; b. Konkrete Bestimmung der Geschäftsführungsbefugnisse durch Auslegung;117
3.2.2.2.1.2.1; aa. Gesetzlich geregelte Befugnisse nicht abschließend;117
3.2.2.2.1.2.2; bb. Auslegungsquellen;119
3.2.2.2.1.2.3; cc. Mögliche konkretisierende Vorgaben für die Geschäftsführungsbefugnisse;120
3.2.2.2.1.2.3.1; (1) Generell unzulässige Vorgänge;120
3.2.2.2.1.2.3.2; (2) Kompetenzkonflikte;123
3.2.2.2.1.2.3.3; (3) Handlungspflichten;124
3.2.2.2.1.2.3.4; (4) Ermessensspielräume;124
3.2.2.2.1.2.3.4.1; ?) Bestehen von Entscheidungsspielräumen bei Vorstand und Aufsichtsrat;124
3.2.2.2.1.2.3.4.2; ?) Bindung an das Unternehmensinteresse als Maxime für (pflichtgemäße) Ermessensausübung;127
3.2.2.2.1.2.3.4.3; ?) Bedeutung von Ermessensspielräumen und mögliche Ermessensfehler;130
3.2.2.2.1.2.3.4.4; ?) Rechtliche Einschätzungen als Teil der Informationsgrundlage einer Ermessensausübung;134
3.2.2.2.1.2.3.5; (5) Das Verhältnis von Handlungspflichten/Befugnisschranken und Ermessensspielräumen in Grenzbereichen und Ausnahmefällen;136
3.2.2.2.1.2.3.6; (6) Insbesondere: Informationsermittlung durch den Aufsichtsrat zwischen Handlungspflichten und Ermessensspielräumen;140
3.2.2.2.2; 2. Folgerungen für die Bestimmung der benötigten Aufsichtsratsausstattung;146
3.2.2.2.2.1; a. Organschaftliche Funktionen als Anknüpfungspunkt möglicher Ausstattungsleistungen;146
3.2.2.2.2.2; b. Organschaftliche Zuständigkeit zur Bestimmung des Ausstattungsbedarfs;149
3.2.2.2.2.3; c. Inhaltliche Vorgaben für die Entscheidung über den Ausstattungsbedarf des Aufsichtsrats;152
3.2.2.2.2.3.1; aa. Zuordnung der Ausstattungsleistungen zur Wahrnehmung der Aufsichtsratsfunktionen;152
3.2.2.2.2.3.2; bb. Keine Übertragung ganzer Funktionen;152
3.2.2.2.2.3.3; cc. Generell unzulässige Vorgänge;155
3.2.2.2.2.3.4; dd. Kompetenzkonflikte;155
3.2.2.2.2.3.5; ee. Handlungspflichten;155
3.2.2.2.2.3.6; ff. Ermessensspielräume;156
3.2.3; C. Konkrete Beschaffung und Bereitstellung der vom Aufsichtsrat benötigten Leistungen/Ausstattung;160
3.2.4; D. Exkurs: Tatsächliche Inanspruchnahme der zur Ausstattung des Aufsichtsrats gehörenden Leistungen;160
4; Teil 3: Beschaffung und Finanzierung der Ausstattungsleistungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Leistungsquelle;163
4.1; § 5 – Rechtliche Befugnisse des Aufsichtsrats zur Beschaffung von Ausstattungsleistungen am Markt im Namen der Aktiengesellschaft;165
4.1.1; A. Ausgangspunkt: Vertretung der Gesellschaft durch den Vorstand auf Veranlassung des Aufsichtsrats;166
4.1.1.1; I. Eigene Willenserklärung des Vorstands aufgrund eigener Willensbildung;167
4.1.1.1.1; 1. Willensbildung und -entäußerung bei der Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB;168
4.1.1.1.2; 2. Willensbildung und -entäußerung bei der organschaftlichen Vertretung;169
4.1.1.1.2.1; a. Organschaftliche Vertretung als Eigenzurechnung von rechtsgeschäftlichem Handeln;169
4.1.1.1.2.2; b. Willensbildung und -entäußerung allein durch den Vorstand;170
4.1.1.1.3; 3. Bedeutung der (internen) Veranlassung des Vorstands durch den Aufsichtsrat;170
4.1.1.2; II. Blockadepotentiale im Hinblick auf die Aktivitäten des Aufsichtsrats;171
4.1.1.2.1; 1. Faktische Weigerung des Vorstands;171
4.1.1.2.2; 2. Interne Pflicht des Vorstands zur Vornahme des Rechtsgeschäfts?;172
4.1.1.2.2.1; a. Befugnis des Aufsichtsrats zur Führung seiner eigenen Geschäfte;172
4.1.1.2.2.2; b. Weisungsbefugnis des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand?;172
4.1.1.2.2.2.1; aa. Grundsätzliche Weisungsfreiheit des Vorstands bei Wahrnehmung seiner eigenen Funktionen;173
4.1.1.2.2.2.2; bb. Begründung von Handlungspflichten des Vorstands im Funktionsbereich des Aufsichtsrats;174
4.1.1.2.2.2.3; cc. Übertragung auf die rechtsgeschäftliche Beschaffung von Leistungen zur Ausstattung des Aufsichtsrats;177
4.1.1.2.3; 3. Durchsetzung einer Mitwirkungspflicht des Vorstands;179
4.1.1.2.3.1; a. Erzwingung eines Vorstandsverhaltens durch Personalhoheit des Aufsichtsrats;179
4.1.1.2.3.2; b. Gerichtliche Durchsetzung von Mitwirkungspflichten des Vorstands?;183
4.1.1.2.4; 4. Ergebnis;186
4.1.2; B. Befugnisse des Aufsichtsrats zur Vertretung der Aktiengesellschaft;187
4.1.2.1; I. Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats;188
4.1.2.1.1; 1. Gesetzlich geregelte Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats nach dem AktG;188
4.1.2.1.1.1; a. Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern (§ 112 AktG);188
4.1.2.1.1.1.1; aa. Vertretungsbefugnis für Geschäfte mit Bezug zur Vorstandstätigkeit;189
4.1.2.1.1.1.2; bb. Bedeutung des § 112 AktG für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsfunktionen;193
4.1.2.1.1.2; b. Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats aus § 84 AktG?;194
4.1.2.1.1.3; c. Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber dem Abschlussprüfer (§ 111 Abs. 2 S. 3 AktG);195
4.1.2.1.1.4; d. Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Sachverständigen (§ 111 Abs. 2 S. 2 AktG);198
4.1.2.1.1.4.1; aa. Gegenständliche Anknüpfung der Sachverständigenbeauftragung nach § 111 Abs. 2 S. 2 AktG an das Einsichts- und Prüfungsrecht nach S. 1;199
4.1.2.1.1.4.2; bb. Keine Beschränkung auf den allgemeinen Überwachungsauftrag des § 111 Abs. 1 AktG;201
4.1.2.1.1.4.3; cc. Einschränkungen hinsichtlich des konkreten Anlasses (insb. Subsidiarität) der Beauftragung?;203
4.1.2.1.1.4.3.1; (1) Relevanz für unternehmensinterne Autorität des Vorstands und Vertrauensverhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat;204
4.1.2.1.1.4.3.2; (2) Delegationsschranken aus dem Gebot persönlicher Wahrnehmung der Aufsichtsratsaufgaben?;207
4.1.2.1.1.4.3.3; (3) Maßgeblichkeit des Unternehmensinteresses i.R.d. Ermessensausübung;208
4.1.2.1.1.4.4; dd. Schranken des möglichen Umfangs einer Sachverständigenbeauftragung nach § 111 Abs. 2 S. 2 AktG;211
4.1.2.1.1.4.5; ee. Folgerungen für die Reichweite der Vertretungsmacht des Aufsichtsrats aus § 111 Abs. 2 S. 2 AktG;215
4.1.2.1.1.4.5.1; (1) Unbeschränkbare organschaftliche Vertretungsmacht mit Verkehrsschutzaspekt;216
4.1.2.1.1.4.5.2; (2) Gegenständliche Schranken organschaftlicher Vertretungsmacht aus der Verbandsverfassung;218
4.1.2.1.1.4.5.3; (3) Grundsätzlich keine Vertretungsschranke durch weitergehende interne Pflichtenbindungen;221
4.1.2.1.1.4.5.4; (4) Sonderfall: Außenrechtsrelevanter Missbrauch der Vertretungsmacht;223
4.1.2.1.1.5; e. Externe Überprüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung (§ 111 Abs. 2 S. 4 AktG);227
4.1.2.1.1.6; f. Hinzuziehung bestimmter Personen zu Aufsichtsratssitzungen (§ 109 AktG)?;229
4.1.2.1.1.7; g. Sonstige punktuelle Vertretungsbefugnisse im AktG;231
4.1.2.1.2; 2. Ungeschriebene Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats;232
4.1.2.1.2.1; a. Allgemein anerkannte Vertretungsbefugnis für sog. Hilfsgeschäfte?;232
4.1.2.1.2.2; b. Dogmatische Herleitung;233
4.1.2.1.2.2.1; aa. Bestehen einer ausfüllbaren Regelungslücke;233
4.1.2.1.2.2.2; bb. Analogie zu § 112 AktG?;236
4.1.2.1.2.2.3; cc. Analogie zu § 111 Abs. 2 S. 2 AktG?;237
4.1.2.1.2.2.4; dd. Effektuierende Auslegung der Aufgabenzuweisungen;238
4.1.2.1.2.2.4.1; (1) Methodische Herleitung und Voraussetzungen einer „Annexkompetenz“;239
4.1.2.1.2.2.4.2; (2) Erforderlichkeit einer Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats bei Hilfsgeschäften;244
4.1.2.1.2.2.4.2.1; ?) Vertretungsmacht als Mittel einer erforderlichen vorstandsunabhängigen Beschaffung von Ausstattungsleistungen;245
4.1.2.1.2.2.4.2.2; ?) Keine sinnvollen Alternativen zur Vertretungsmacht für vorstandsunabhängige Ausstattung des Aufsichtsrats am Markt;248
4.1.2.1.2.3; c. Gegenstand und Reichweite der Vertretungsmacht für Hilfsgeschäfte;252
4.1.2.1.2.3.1; aa. Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats für Hilfsgeschäfte;253
4.1.2.1.2.3.2; bb. Reichweite der Rechtsmacht des Aufsichtsrats zum Abschluss von Hilfsgeschäften;253
4.1.2.1.2.3.2.1; (1) Organschaftliche Vertretungsbefugnis für grundsätzlich alle Ausstattungsleistungen;254
4.1.2.1.2.3.2.2; (2) Schranken der Vertretungsmacht;257
4.1.2.1.2.3.2.2.1; ?) Gegenständliche Schranken durch Bezug zur Funktionswahrnehmung;257
4.1.2.1.2.3.2.2.2; ?) Gegenständliche Schranken in Bezug auf den Leistungsumfang;261
4.1.2.1.2.3.2.2.3; ?) Grundsätzlich keine Schranken aus dem konkreten Anlass für die Ausstattung bzw. aus bloßen Ermessensfehlern;264
4.1.2.1.2.4; d. Vereinbarkeit der Annexkompetenz mit der Publizitätsrichtlinie;266
4.1.2.1.3; 3. Branchenspezifische Sonderregelungen in § 25 d KWG;268
4.1.2.1.4; 4. Weitere rechtsgeschäftliche Behandlung der vom Aufsichtsrat abgeschlossenen Verträge;270
4.1.2.2; II. Ausübung der Vertretungsmacht des Aufsichtsrats;271
4.1.2.2.1; 1. Aufsichtsratsinterne Zuständigkeit für Willensbildung über den Abschluss eines Vertrages;271
4.1.2.2.1.1; a. Entscheidungen grundsätzlich durch Aufsichtsratsplenum oder Ausschüsse;272
4.1.2.2.1.2; b. Keine Delegation der Entscheidungskompetenz auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder;274
4.1.2.2.1.3; c. Entscheidungskompetenzen des Aufsichtsratsvorsitzenden;275
4.1.2.2.2; 2. Abgabe einer Willenserklärung;279
4.1.2.2.2.1; a. Im Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsratsvorsitzenden;280
4.1.2.2.2.2; b. Ausübung von Vertretungsmacht bei Kollegialentscheidungen;280
4.1.2.2.2.2.1; aa. Beschluss als Abgabe einer Willenserklärung?;281
4.1.2.2.2.2.2; bb. Eigenzurechnung von Willenserklärungen der Organmitglieder;284
4.1.2.2.2.2.2.1; (1) Gesamtvertretung durch die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder;284
4.1.2.2.2.2.2.2; (2) Mögliche Erscheinungsformen einer Gesamtvertretung durch die Aufsichtsratsmehrheit;288
4.1.2.2.2.2.3; cc. Bevollmächtigung von Dritten einschließlich Vorstandsmitgliedern;292
4.1.2.2.2.2.4; dd. Verhältnis der abgegebenen Willenserklärungen zum organwillensbildenden Beschluss;294
4.1.2.2.2.2.4.1; (1) Beschränkung des Einzelvertretungsaktes auf tatsächlichen Abgabevorgang?;295
4.1.2.2.2.2.4.1.1; ?) Sog. Erklärungsvertretung als dogmatisch eigenständige Rechtsfigur?;295
4.1.2.2.2.2.4.1.2; ?) Stellungnahme;297
4.1.2.2.2.2.4.2; (2) Bestimmung der Rechtsmacht des Einzelvertreters anhand des Organwillens;300
4.1.2.2.2.2.4.2.1; ?) Organwillensbildung als Beschränkung der Rechtsmacht des Vertreters;301
4.1.2.2.2.2.4.2.2; ?) Möglichkeiten der Einräumung eines Ermessensspielraums des Vertreters;303
4.1.2.2.2.2.4.3; (3) Auswirkungen von Beschlussmängeln auf die Willenserklärung des Einzelvertreters;308
4.1.2.2.2.2.4.3.1; ?) Inhaltliche Mängel des Aufsichtsratsbeschlusses;308
4.1.2.2.2.2.4.3.2; ?) Verfahrensfehler beim Zustandekommen des Aufsichtsratsbeschlusses;312
4.2; § 6 – Befugnisse des Aufsichtsrats zur Beschaffung von Leistungen aus den vorhandenen Beständen des Unternehmens;314
4.2.1; A. Die Leistungsbestände des Unternehmens als Ausstattungsquelle des Aufsichtsrats;314
4.2.1.1; I. Die Ausstattung des Unternehmens;315
4.2.1.2; II. Zuweisung von Leistungen aus den Unternehmensbeständen an den Aufsichtsrat;316
4.2.2; B. Kompetenzverteilung für eine Ausstattung des Aufsichtsrats aus Unternehmensbeständen;318
4.2.2.1; I. Grundsatz einer gemeinsamen Willensbildung durch Aufsichtsrat und Vorstand;318
4.2.2.1.1; 1. Keine Ausstattung des Aufsichtsrats ohne oder gegen dessen Willen;318
4.2.2.1.2; 2. Keine Entziehung von Leistungen aus den Unternehmensbeständen ohne oder gegen den Willen des Vorstands;319
4.2.2.1.3; 3. Konkrete Umsetzung;321
4.2.2.1.3.1; a. Sachmittel;322
4.2.2.1.3.2; b. Arbeitsleistung;322
4.2.2.2; II. Ausnahmsweise Zugriff des Aufsichtsrats auf Ausstattung des Unternehmens ohne Mitwirkung des Vorstands;325
4.2.2.2.1; 1. Funktionsübergriffe allenfalls zur Lösung von Funktionskonflikten;326
4.2.2.2.2; 2. Funktionskonflikte bei der Ausstattung des Aufsichtsrats;326
4.2.2.2.3; 3. Unterschiedliche Intensitäten eines Eingriffs in die Vorstandsfunktionen;327
4.2.2.2.3.1; a. Mitwirkungspflicht auf Verlangen des Aufsichtsrats;327
4.2.2.2.3.2; b. Verzicht auf Erfordernis einer Vorstandsmitwirkung;329
4.2.2.2.3.2.1; aa. Anforderungen an den Anlass eines unmittelbaren Zugriffs auf Mitarbeiter;330
4.2.2.2.3.2.1.1; (1) Verortung der Problematik in der gesetzlich geregelten Organisationsverfassung der AG;331
4.2.2.2.3.2.1.2; (2) Erforderliche Reichweite der Annexkompetenz;335
4.2.2.2.3.2.1.3; (3) Maßgeblichkeit der Autorität des Vorstands sowie einer vertrauensvollen Zusammenarbeit?;337
4.2.2.2.3.2.1.4; (4) Branchenspezifische Sonderregelungen in § 25 d KWG;338
4.2.2.2.3.2.2; bb. Eigenes Weisungsrecht des Aufsichtsrats?;342
4.2.2.2.3.2.2.1; (1) Erforderlichkeit eines Annexweisungsrechts des Aufsichtsrats gegenüber Unternehmensangestellten;344
4.2.2.2.3.2.2.2; (2) Schutzbedürfnisse des Angestellten;346
4.2.2.2.3.2.2.2.1; ?) Loyalitätskonflikte in der Person des Angestellten;347
4.2.2.2.3.2.2.2.2; ?) Pflichtenkollisionen in der Person des Angestellten;348
4.2.2.2.3.2.2.3; (3) Verschwiegenheitspflichten;352
4.2.2.2.3.2.2.4; (4) Zuständigkeit für rechtliche Folgegestaltungen;353
4.2.2.2.3.2.2.5; (5) Aufklärung der Angestellten durch den Vorstand;354
4.2.2.2.4; 4. Insbesondere: Funktionen des Aufsichtsrats betreffend den Abschlussprüfer;355
4.2.3; C. Konkurrenzfragen im Hinblick auf die Beschaffung der Aufsichtsratsausstattung am Markt oder aus dem Unternehmen;358
4.2.3.1; I. Rangverhältnisse zwischen den verschiedenen Ausstattungsquellen?;358
4.2.3.2; II. Schwierigkeiten bei der Zuordnung eines konkreten Beschaffungsvertrags zur Ausstattung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens;359
4.3; § 7 – Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der AG aus der Beschaffung von Ausstattungsleistungen für den Aufsichtsrat;363
4.3.1; A. Finanzmittel als Ausstattung der Gesellschaft insgesamt;364
4.3.2; B. Erfordernis einer eigenständigen Betrachtung der Zahlungsvorgänge;364
4.3.3; C. Organisationsrechtlicher Rahmen;365
4.3.4; D. Einordnung konkreter Befugnisse in die Funktionsverteilung unter den Organen;366
4.3.4.1; I. Geschäftsführungsbefugnis zur Entscheidung über die Zahlungsvornahme;366
4.3.4.1.1; 1. Finanzmanagement der Gesellschaft insgesamt;367
4.3.4.1.1.1; a. Entscheidung über Zahlungsvorgänge als Teil des Finanzmanagements;367
4.3.4.1.1.2; b. Bedeutung des Finanzmanagements für das Unternehmen und darüber hinaus;368
4.3.4.1.1.3; c. Erfordernis eines Finanzmanagements „aus einer Hand“;370
4.3.4.1.1.3.1; aa. Effektive und effiziente Realisierung der Ziele des Finanzmanagements;370
4.3.4.1.1.3.2; bb. Auftrennung der Finanzmittel für die verschiedenen Funktionen unter jeweils eigenständiger Verwaltung?;371
4.3.4.1.1.4; d. Vorstand als zuständiges Organ für das Finanzmanagement;372
4.3.4.1.1.4.1; aa. Rückschlüsse von Berichtspflichten auf Zuständigkeit des Vorstands für Finanzmanagement;374
4.3.4.1.1.4.2; bb. Verantwortlichkeit des Vorstands für Bestandssicherung der Gesellschaft;376
4.3.4.1.2; 2. Rechnungslegung;379
4.3.4.1.3; 3. Besondere Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats;382
4.3.4.1.3.1; a. Keine Entscheidung über Zahlungen im Rahmen von vorstandsgesteuerten Verträgen;383
4.3.4.1.3.2; b. Kein Automatismus aufgrund einer Befugnis zur Begründung der Zahlungsverpflichtung;385
4.3.4.1.3.3; c. Rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in Funktionen des Vorstands;386
4.3.4.1.3.4; d. Erforderlichkeit einer Aufsichtsratsbefugnis zur Entscheidung über Zahlungsvorgänge;388
4.3.4.1.3.4.1; aa. Keine Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats über von ihm begründete Verbindlichkeiten jenseits der Beschaffung seiner Ausstattung;389
4.3.4.1.3.4.2; bb. Bedeutung für den Beschaffungsvorgang der Ausstattungsleistungen im Einzelfall;392
4.3.4.1.3.4.2.1; (1) Grundsätzliche Trennung der Zahlungsvorgänge von der Beschaffung der Ausstattungsleistungen;392
4.3.4.1.3.4.2.2; (2) Fallgestaltungen für eine Zurechnung der Zahlungsvorgänge zur Leistungsbeschaffung;393
4.3.4.1.3.4.2.2.1; ?) Vorleistungspflichten der AG;393
4.3.4.1.3.4.2.2.2; ?) Einreden des Zahlungsgläubigers;395
4.3.4.1.3.4.2.2.3; ?) Auch: Gerichtskostenvorschüsse;402
4.3.4.1.3.4.2.3; (3) Umfang der Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats;403
4.3.4.1.3.4.3; cc. Geheimhaltungsinteressen?;403
4.3.4.1.3.4.3.1; (1) Kenntnisnahme des Vorstands im Rahmen seiner Finanzmanagementfunktion;404
4.3.4.1.3.4.3.2; (2) Kenntnisnahme des Vorstands im Rahmen seiner Rechnungslegungsfunktionen;404
4.3.4.1.3.4.3.3; (3) Entscheidungskompetenz des Aufsichtsrats über Zahlungsvornahmen;412
4.3.4.2; II. Zahlungsausführungs- bzw. Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats;412
4.3.4.2.1; 1. Unmittelbare Verfügungsbefugnis des Aufsichtsrats über Finanzmittel der AG;414
4.3.4.2.1.1; a. Verfügung über Bankkonten der Gesellschaft;414
4.3.4.2.1.1.1; aa. Bedeutung einer Kontenverfügungsmacht des Aufsichtsrats für seine Aufgabenwahrnehmung;416
4.3.4.2.1.1.2; bb. Vereinbarkeit einer Kontenverfügungsmacht des Aufsichtsrats mit Vorstandsfunktionen?;416
4.3.4.2.1.2; b. Verfügung über Barmittel der Gesellschaft;420
4.3.4.2.2; 2. Interne Zahlungsanweisungsbefugnis gegenüber Angestellten der Buchhaltung;424
4.3.4.2.2.1; a. Bedeutung und Rechtsnatur einer internen Zahlungsanweisungsbefugnis;425
4.3.4.2.2.2; b. Vorstand als vorrangiger Ansprechpartner des Aufsichtsrats für Zahlungsausführungen;426
4.3.4.2.2.2.1; aa. Grundsätzliche Prüfungs- und Entscheidungsfunktionen des Vorstands;426
4.3.4.2.2.2.2; bb. Mitwirkungspflicht des Vorstands bei Zahlungen als Teil eines Beschaffungsvorgangs für Ausstattungsleistungen des Aufsichtsrats;427
4.3.4.2.2.2.3; cc. Mitwirkungspflicht des Vorstands bei Geheimhaltungsbedürfnissen seitens des Aufsichtsrats?;430
4.3.4.2.2.2.4; dd. Weiteres Verfahren zur Ausführung der Zahlung;431
4.3.4.2.2.3; c. Weisungsbefugnis des Aufsichtsrats gegenüber kontoverfügungsbefugten Angestellten;432
4.3.4.2.2.3.1; aa. Angewiesenheit des Aufsichtsrats auf die Unterstützung des Angestellten;433
4.3.4.2.2.3.2; bb. Unzumutbarkeit des Erfordernisses einer Mitwirkung des Vorstands;434
4.3.4.2.2.3.3; cc. Anforderungen an den Inhalt der Weisung gegenüber dem Angestellten;435
4.3.4.2.2.3.4; dd. Wirkungen der Weisung aus Sicht des Angestellten;436
4.3.4.3; III. Branchenspezifische Sonderregelungen in § 25 d KWG;438
4.4; § 8 – Folgerungen für ein eigenes Budget des Aufsichtsrats;441
4.4.1; A. Budget als Planungsinstrument für die Aufsichtsratsaktivitäten;441
4.4.1.1; I. Prognostizierbarkeit der Aufsichtsratsaktivitäten;441
4.4.1.2; II. Zuständigkeit für die Erstellung einer Kostenprognose des Aufsichtsrats;442
4.4.1.3; III. Mögliche Rechtswirkungen – Budgetplanung als Zielvorgaben;444
4.4.1.3.1; 1. Bindungswirkungen für den Aufsichtsrat?;445
4.4.1.3.2; 2. Bindungswirkungen für den Vorstand?;447
4.4.1.3.2.1; a. Budget für Beschaffung von Ausstattungsleistungen für den Aufsichtsrat am Markt;448
4.4.1.3.2.1.1; aa. Meinungsstand;448
4.4.1.3.2.1.2; bb. Stellungnahme;451
4.4.1.3.2.1.2.1; (1) Bindungswirkungen zum Abschluss eines Beschaffungsvertrags;452
4.4.1.3.2.1.2.2; (2) Bindungswirkungen zur Ausführung von Zahlungen aufgrund eines Beschaffungsvertrags;457
4.4.1.3.2.2; b. Budget für Ausstattung des Aufsichtsrats mit Leistungen aus den Unternehmensbeständen;461
4.4.1.4; IV. Selbstdisziplinierung des Aufsichtsrats durch eigene Budgetierung und Kostenrechnung;465
4.4.1.5; V. Ergebnis;469
4.4.2; B. Exkurs: Einrichtung eines Aufsichtsratsbüros;470
4.4.2.1; I. Meinungsstand zur Kompetenzverteilung betr. Einrichtung und Budgetierung eines Aufsichtsratsbüros;471
4.4.2.2; II. Stellungnahme;472
4.4.2.2.1; 1. Das Aufsichtsratsbüro als Unterstützer im Funktionsbereich des Aufsichtsrats;473
4.4.2.2.2; 2. Doppelfunktionen – das Aufsichtsratsbüro als Schnittstelle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat;476
4.4.3; C. Bereitstellung eines bestimmten (Geld-)Betrags zur freien Verfügung des Aufsichtsrats;479
4.4.3.1; I. Abgrenzung gegenüber der Aufstellung eines Aufsichtsratsbudgets;480
4.4.3.2; II. Mögliche Gestaltungsformen;480
4.4.3.3; III. Praktischer Nutzen solcher Gestaltungen;482
4.4.3.4; IV. Vereinbarkeit mit dem aktienrechtlichen Organisationsgefüge;486
4.4.3.4.1; 1. Eingriff in Vorstandsfunktionen;486
4.4.3.4.2; 2. Möglichkeiten von Vorstandsdispositionen über die Wahrnehmung seiner Funktionen;489
4.4.3.4.2.1; a. Keine endgültige Funktionsentäußerung seitens des Vorstands;489
4.4.3.4.2.2; b. Verzicht auf die Wahrnehmung der betroffenen Vorstandsfunktionen?;490
4.4.3.4.2.3; c. Vorweggenommene Wahrnehmung der betroffenen Vorstandsfunktionen?;491
4.4.3.4.2.4; d. Delegation der betroffenen Vorstandsfunktionen;491
4.4.3.5; V. Ergebnis;496
4.5; § 9 – Die originäre Ausstattung des Aufsichtsrats mit den Leistungen der Aufsichtsratsmitglieder;497
4.5.1; A. Originäre als nicht eigens zu beschaffende Ausstattung des Aufsichtsrats;497
4.5.2; B. Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft für die originäre Ausstattung des Aufsichtsrats;499
4.5.2.1; I. Entstehung von Zahlungsverpflichtungen der AG für Eigenleistungen des Aufsichtsrats;499
4.5.2.1.1; 1. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder;500
4.5.2.1.2; 2. Aufwand zur Ermöglichung einer Amtsausübung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder;502
4.5.2.1.2.1; a. Auslagenersatz für Aufsichtsratsmitglieder;502
4.5.2.1.2.1.1; aa. Erstattungsfähige Auslagen;503
4.5.2.1.2.1.1.1; (1) Allgemeine Grundsätze;504
4.5.2.1.2.1.1.2; (2) Insbesondere: Assistenz und Beratung;508
4.5.2.1.2.1.1.3; (3) Insbesondere: Aus- und Fortbildungskosten;510
4.5.2.1.2.1.2; bb. Rechtliche Abläufe und Gestaltungsoptionen bei der Entstehung eines Ersatzanspruchs;515
4.5.2.1.2.1.2.1; (1) Entstehung des Ersatzanspruchs ipso iure;515
4.5.2.1.2.1.2.2; (2) Gestaltung des Auslagenersatzes durch Satzungsregelung?;517
4.5.2.1.2.1.2.3; (3) Zulässigkeit einer Pauschalierung des Aufwandsersatzes?;521
4.5.2.1.2.1.2.4; (4) Wertersatz bei Sachaufwendungen;523
4.5.2.1.2.1.3; cc. Freistellungsanspruch und Vorschuss;524
4.5.2.1.2.2; b. Beschaffung der Unterstützungsleistungen für Aufsichtsratsmitglieder unmittelbar durch die AG;525
4.5.2.1.2.2.1; aa. Grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Handhabung;525
4.5.2.1.2.2.2; bb. Zuständigkeit für Beschaffung/Bereitstellung der Leistungen;527
4.5.2.1.2.2.2.1; (1) Bedeutung einer Mitwirkung des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds;527
4.5.2.1.2.2.2.2; (2) Ausführung des Vorgangs der Beschaffung/Bereitstellung durch die Verwaltungsorgane der AG;528
4.5.2.2; II. Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen für Eigenleistungen des Aufsichtsrats;532
4.5.2.2.1; 1. Meinungsstand zur Entscheidungsbefugnis über die Zahlung von Auslagenersatz;532
4.5.2.2.2; 2. Stellungnahme;535
4.5.2.2.2.1; a. Bloße rechtliche Einschätzung;535
4.5.2.2.2.2; b. Entscheidung über Zahlungsvorgänge als Teil der Finanzmanagementfunktion des Vorstands;536
4.5.2.2.2.3; c. Ausnahmsweise Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats?;536
4.5.2.2.2.3.1; aa. Bedeutung einer Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats;537
4.5.2.2.2.3.2; bb. Rechtfertigung einer Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats als Ausnahme zur eigentlichen organschaftlichen Befugnisverteilung;539
4.5.2.2.2.3.3; cc. Aufsichtsratsinterne Zuständigkeit für die Entscheidung;545
4.5.2.2.2.3.4; dd. Dogmatische Einordnung einer Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats;546
4.5.2.2.3; 3. Befugnisse des Aufsichtsrats zur tatsächlichen Ausführung bzw. Veranlassung der Zahlung?;547
4.5.3; C. Budget des Aufsichtsrats für die Finanzierung seiner originären Ausstattung?;548
4.5.3.1; I. Meinungsstand;549
4.5.3.2; II. Stellungnahme;550
5; Literaturverzeichnis;555



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