Schlechtriem | Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa. Eine rechtsvergleichende Darstellung | Buch | 978-3-16-147542-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 492 Seiten, Format (B × H): 238 mm x 238 mm, Gewicht: 881 g

Schlechtriem

Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa. Eine rechtsvergleichende Darstellung

Eine rechtsvergleichende Darstellung. Band 2
1. Auflage 2001
ISBN: 978-3-16-147542-9
Verlag: Mohr Siebeck

Eine rechtsvergleichende Darstellung. Band 2

Buch, Deutsch, 492 Seiten, Format (B × H): 238 mm x 238 mm, Gewicht: 881 g

ISBN: 978-3-16-147542-9
Verlag: Mohr Siebeck


Peter Schlechtriem behandelt rechtsvergleichend die im deutschen Recht als Fälle der Bereicherung 'in sonstiger Weise' umschriebenen Bereicherungssituationen, d. h. Verwendungen auf fremdes Gut, Bereicherung durch Eingriff und Ausgleichsverhältnisse bei Beteiligung von drei und mehr Personen. Für den Ausgleich bei Verwendungen auf fremdes Gut schlägt er als Ergebnis der rechtsvergleichenden Analysen eine bereicherungsrechtliche Lösung vor, bei der der Ausgleich einerseits durch die Verwendungen des Gläubigers, andererseits durch die erstattungsfähige Bereicherung des Schuldners begrenzt ist. Für Bereicherungen durch Eingriff verdeutlicht er, wo für diesen Bereicherungsanspruch in Abgrenzung zu Schadensersatzansprüchen aus Delikt oder Vertragsbruch einerseits und Ansprüchen wegen Geschäftsanmaßung andererseits ein genuines Anwendungsfeld verbleibt. Für die Situationen, in denen ein Ausgleich zwischen mehr als zwei Personen in Frage kommt, unterscheidet er zwischen Fällen der Weiterleitung einer erlangten Bereicherung, in denen nur ausnahmsweise - insbesondere bei unentgeltlichem Erwerb - Durchgriff auf einen Dritten gewährt wird. Auch die Sonderprobleme, die durch die Einschaltung der Banken beim bargeldlosen Zahlungsverkehr entstehen, werden berücksichtigt. Mit der Zahlung fremder Schuld spricht der Autor einen weiteren Problembereich an, wobei er zwischen bewußter Zahlung auf fremde Schuld und irrtümlicher Annahme einer eigenen Schuld des Leistenden (sog. 'subjektive Nichtschuld' im romanischen Rechtskreis) unterscheidet.

Durch diese rechtsvergleichende Analyse relativiert Peter Schlechtriem die Bedeutung nationaler Rechtsbegriffe, dogmatischer Strukturen und technischer Instrumente und verdeutlicht statt dessen die Wertungen, die den Ergebnissen und Lösungen in den untersuchten Rechtsordnungen zugrunde liegen. Er stellt damit Material für eine europäische Angleichung oder Vereinheitlichung des Obligationenrechts im Bereich des Ausgleichs von Bereicherungen zur Verfügung.

Band 2 schließt an den im Dezember 2000 erschienenen Band 1 an.

Restitution and Compensation for Unjustified Enrichment in Europe. An Analysis in Comparative Law, Volume 2. By Peter Schlechtriem.

In this work, the author deals with restitutionary remedies and compensation for unjustified enrichment in cases of improvements made on someone else's property, wrongful acts and in situations where more than two persons are involved and the enrichment of the defendant could be regarded as indirect. Analyzing these subjects from the standpoint of comparative law, the author minimizes the significance of national concepts of law, dogmatic structures and technical instruments and in their place focuses on the values on which the results and the solutions found in the legal systems examined are based.

Mit dem zweiten Band komplettiert Peter Schlechtriem die wohl umfassendste Materialsammlung und Aufarbeitung zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung im europäischen Raum.

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Zielgruppe


Rechtswissenschaftler, größere Anwaltskanzleien, entsprechende Institute und Bibliotheken.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Schlechtriem, Peter
1964 Promotion; 1970 Habilitation; zuletzt Professor emeritus für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, ausländisches und internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Freiburg.

Peter Schlechtriem: Geboren 1933; 1954-59 Studium der Rechtswissenschaften; 1963 zweites jur. Staatsexamen; 1964 Promotion; 1964-65 Studium an der University of Chicago Law School; 1970 Habilitation; 1970-77 Professor in Heidelberg; 1977-2000 o. Professor und Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht an der Universität Freiburg; 2000 Emeritierung.



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