Schrecker | Mezzanine-Kapital im Handels- und Steuerrecht | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 238, 190 Seiten, Gewicht: 1 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Schrecker Mezzanine-Kapital im Handels- und Steuerrecht

Eine Untersuchung zur Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital
1. Auflage 2012
ISBN: 978-3-428-53692-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine Untersuchung zur Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

E-Book, Deutsch, Band 238, 190 Seiten, Gewicht: 1 g

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-53692-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Damit ein Unternehmen langfristig seine volkswirtschaftliche Aufgabe erfüllt, darf es mit seinen Ressourcen nicht verschwenderisch umgehen. Dazu gehört auch eine gut durchdachte Finanzierung. Eine effiziente Finanzierung ist dann gegeben, wenn Eigenkapital und Fremdkapital in einem angemessenen Verhältnis stehen. Um hierbei eine optimale Struktur zu erreichen, bietet sich Mezzanine-Kapital an. Dieses kann sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital sein.

Tilman Schrecker beschreibt zunächst verschiedene Finanzinstrumente, die zum Mezzanine-Kapital zu zählen sind. Er zeigt, dass die notwendige Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital innerhalb jedes Gesetzes bzw. Rechtsgebiets nach eigenen Kriterien zu erfolgen hat.

Eigenkapital im handelsrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn das überlassene Kapital an Verlusten teilnimmt, ein lediglich nachrangiger Rückzahlungsanspruch besteht und die Vergütung erfolgsabhängig ist. Eine häufig geforderte längerfristige Kapitalüberlassung ist nicht erforderlich.

Die handelsbilanzielle Behandlung hat nicht unbedingt bindende Folgen für die Abbildung des Kapitals in der Steuerbilanz. Bei einer Kapitalgesellschaft beschreibt § 8 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. KStG die Eigenkapitalkriterien und durchbricht den Maßgeblichkeitsgrundsatz. Bei einer gewerblich tätigen Personengesellschaft folgt die Eigenkapitalqualifikation aus der Mitunternehmerstellung.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Teil: Einleitung

1. Kapitel: Gegenstand der Arbeit
2. Kapitel: Zum Begriff 'Mezzanine-Kapital': Umstände einer Kapitalaufnahme – Rechtliche Formen des Mezzanine-Kapitals
3. Kapitel: Fragestellung der Arbeit
4. Kapitel: Gang der Untersuchung

2. Teil: Behandlung des Mezzanine-Kapitals im Handelsrecht

1. Kapitel: Behandlung der Genussrechte im Handelsrecht: Behandlung beim Emittenten – Behandlung der Genussrechte beim Genussrechtsinhaber
2. Kapitel: Behandlung der stillen Gesellschaft im Handelsrecht
3. Kapitel: Behandlung einer Optionsanleihe im Handelsrecht

3. Teil: Behandlung des Mezzanine-Kapitals im Steuerrecht

1. Kapitel: Steuerrechtliche Behandlung von Genussrechten: Abgrenzung des Genussrechts von anderen Finanzinstrumenten – Genussrechtsemittent ist unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG – Genussrechtsemittent ist gewerblich tätige Personenhandelsgesellschaft
2. Kapitel: Steuerliche Behandlung einer typisch oder atypisch stillen Gesellschaft: Kapitalgesellschaft & Still – Personenhandelsgesellschaft & Still
3. Kapitel: Steuerrechtliche Behandlung von Optionsanleihen

4. Teil: Resümee

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Tilman Schrecker studierte mit einem Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung an den Universitäten Mainz und Göttingen Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Forstwissenschaften. Während des Referendariats am Landgericht Wiesbaden absolvierte er die Weiterbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht und arbeitete in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Seit 2007 ist Tilman Schrecker als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet für die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie für die PWC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft. Er berät Banken, Versicherungen und Investmentfonds und begleitet Unternehmenstransaktionen. Tilman Schrecker ist Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Hochschule-Rhein-Main in Wiesbaden und vertritt in eigener Kanzlei Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung und vor Finanzgerichten.



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