Kommentar. Onlinedatenbank mit 111. Aktualisierung (Stand Dezember 2024)
Datenbank, Deutsch, 2990 Seiten
Verlag W. Reckinger
Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Mit der 111. Aktualisierung (Stand Dezember 2024) wird die grundlegende Neuausrichtung der Textsammlung des Kommentars fortgesetzt. Nach den für das nordrhein-westfälische Besoldungsrecht maßgeblichen Parlamentsgesetzen werden in Band 1 nunmehr auch die Verordnungen des Landes mit besoldungsrechtlichem Bezug aufgenommen. Ferner werden die in das Landesrecht übergeleiteten und für die Verwaltungspraxis noch bedeutsamen Verordnungen des Bundes ergänzt.
Den Lesern steht damit in Band 1 eine (vollständige) Textsammlung der in Nordrhein-Westfalen aktuell geltenden Bestimmungen mit besoldungsrechtlichem Bezug zur Verfügung.
Zudem werden mit der Aktualisierung die sich aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 656) ergebenden Änderungen des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nachvollzogen. Mit diesem Gesetz wurde zum einen die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge übertragen, zum anderen sind mit dem Änderungsgesetz strukturelle Anpassungen vorgenommen worden.
Zielgruppe
Sachbearbeiter in den nordrhein-westfälischen Besoldungsstellen, Landes- und Kommunalbeamte, Gerichte