Schug / Meder | Der Versicherungsgedanke und seine historischen Grundlagen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 006, 467 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts

Schug / Meder Der Versicherungsgedanke und seine historischen Grundlagen


1. Auflage 2011
ISBN: 978-3-86234-647-9
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

E-Book, Deutsch, Band Band 006, 467 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts

ISBN: 978-3-86234-647-9
Verlag: V&R unipress
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Albert Schug zeigt die Entwicklung des Versicherungsgedankens seit dem Altertum. Grundlage der Arbeit ist die Beschreibung der Versicherung nach soziologischen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Merkmalen. Die soziologische Beschreibung dient der Feststellung, ob Institute sich über die natürliche Gefahrengemeinschaft der gegenseitigen Unterstützung in Familie, Sippe und Stamm zu einer rein individuellen Unterstützung für die Erhaltung bzw. den Aufbau geschaffener Werte entwickelt haben. Institute, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind Versicherungen, wenn sie die vier Merkmale Risiko, Selbständigkeit, Entgeltlichkeit und das Bestehen eines Rechtsanspruches auf Leistung bzw. die Funktion des Erreichens eines Vermögensgestaltungsziels erfüllen. Die Existenz von Werten und deren Sicherung in den einzelnen Epochen ergibt sich aus der Darstellung der gesellschaftlichen Strukturen und wirtschaftlichen Schwerpunkten, die die entsprechenden Einrichtungen geschaffen hatten. Des weiteren werden die in der Geschichte geschaffenen Kodifikationen mit den europäischen Standards verglichen, und die Bedeutung der Versicherung für die jeweiligen Volkswirtschaften beschrieben. Die Prüfung zeigt die Existenz von Versicherungen seit dem Altertum.
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1;Vorwort;5
2;Inhalt;7
3;Abkürzungsverzeichnis;19
4;1. Kapitel: Einleitung;21
4.1;I Einführung;21
4.2;II Darlegungen zur Gliederung der Arbeit;27
4.3;III Begründung der Arbeit;29
5;2. Kapitel: Prüfung der Versicherungsmerkmale;31
5.1;I Erläuterung und Begründung des Untersuchungsweges;31
5.2;II Die einzelnen Theorien;33
6;3. Kapitel: Altertum;61
6.1;I Altbabylonien (Gesetze Hammurabis);61
6.2;II Ägypten;65
6.3;III Indien;69
6.4;IV Israel;81
7;4. Kapitel: Antike;93
7.1;I Griechenland;93
7.2;II Römisches Reich;106
7.3;III Spätantike zur Zeit der Völkerwanderung;127
8;5. Kapitel: Mittelalter;133
8.1;I Gesellschafts und Wirtschaftsformen;133
8.2;II Gesellschaftsordnung;139
8.3;III Soziologischer Versicherungsbegriff;141
8.4;IV Einzelne Versicherungsmerkmale;174
8.5;V Kodifikationen;218
9;6. Kapitel: Neuzeit;219
9.1;I Gesellschafts- und Wirtschaftsformen;219
9.2;II Soziologischer Versicherungsbegriff;230
9.3;III Einzelne Versicherungsmerkmale;249
9.4;IV Rechtsformen der Versicherungsgemeinschaften;265
9.5;V Kodifikationen;267
10;7. Kapitel: Industriezeitalter;269
10.1;I Wirtschafts- und Gesellschaftsformen;269
10.2;II Soziologischer Versicherungsbegriff;282
10.3;III Einzelne Versicherungsmerkmale;292
10.4;IV Kodifikationen;300
11;8. Kapitel: Die wirtschaftliche Bedeutung von Versicherungen;303
11.1;I Der Stellenwert der Versicherungen in der Planung von Privatleuten und von Unternehmen;303
11.2;II Einzelne Risiken;304
11.3;III Volkswirtschaftliche Bedeutung der Versicherung;307
12;9. Kapitel: Historischer Vergleich des Instituts der Versicherung;319
12.1;I Begründung;319
12.2;II Rechtsvergleichung 1. Feststellung der Hauptmerkmale der Versicherung in den Gesetzen verschiedener Rechtskreise;321
13;10. Kapitel: Etymologische Betrachtung;427
13.1;I Versicherung;427
13.2;II Risiko;428
14;Literaturverzeichnis;429
14.1;I Eingearbeitete Literatur;429
14.2;II Nicht eingearbeitete Literatur;454
15;Stichwortverzeichnis;465


6. Kapitel: Neuzeit (S. 219-220)

I Gesellschafts- und Wirtschaftsformen

1. Gesellschaftsformen

Mit dem Beginn der Neuzeit ab dem Jahre 1500 war nicht automatisch eine Änderung sämtlicher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Formen in den Staaten Europas verbunden. Vielmehr führten die seit dem Ende des 15. Jahrhunderts eingeleiteten Entdeckungen und Erfindungen und die gesellschaftlichen Änderungen zu einem Wandel in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen. Daher greife ich in diesem Kapitel bereits solche im Abschnitt über das Mittelalter geprüften Versicherungsinstitute wieder auf, soweit sie in der Neuzeit Änderungen erfuhren. Zur Vermeidung von Wiederholungen beschränke ich mich hierbei jeweiligen veränderten Teil eines Versicherungsinstituts.

Das ausgehende Mittelalter war geprägt durch die Machtkämpfe der Königshäuser Englands, Frankreichs und der Fürsten Deutschlands, aus denen sich die endgültigen staatlichen Grenzen ergeben sollten. Dieser Prozess war erst mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts in Europa abgeschlossen1. In der Renaissance formten sich die geistigen Grundlagen, die die Einbindung derMenschen in ihre gesellschaftlichen Gruppen aufhoben und das Individuum sahen. Verbunden war damit das Interesse an der Beobachtung des Menschen und den ihn umgebenden Kräften der Natur.

Das führte zur Lösung aus den überkommenen gesellschaftlichen und ethischen Normen und mündete durch die Tendenz zur Säkularisierung in Verbindung mit der Reformation in einen tief greifenden Wandel der Gesellschaft und der Wirtschaft2. Mit dem Vordringen des Protestantismus löste sich das wirtschaftliche Denken von der feudal geprägten naturalwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung der vorausgegangenen Jahrhunderte. Ausgehend von dem mittelalterlichchristlichen Gedanken des »ora et labora« nahmen die kaufmännischen und industriellen Tätigkeiten bald einen immer größeren Raum in der Gesellschaft ein.

Trotzdem blieb zunächst in Deutschland das Wirtschaftsdenken in der mittelalterlichen Wucherdiskussion über die Antimonopolfrage als Gegensatz zum kanonischen Zinsverbot befangen. Schließlich setzte sich im Rahmen der Verlagerung des wirtschaftlichen Schwerpunktes in den Nordwesten Europas (Holland, England) das kapitalistische Wirtschaftsdenken durch4. Ausgehend von der mittelalterlichen Vorstellung, dass sich das Individuum durch das gesellschaftliche Umfeld definiert, in das es eingebettet ist, war das Interesse der Lehre ausschließlich auf den Staat ausgerichtet5.

Dessen Verkörperung war der jeweilige Fürst, in dessen Händen sich die Staatsgewalt konzentrierte. Aus diesem Grundgedanken heraus nahm der Fürst6 für sich das Recht in Anspruch, im Interesse der Versorgung der staatlichen Institutionen unmittelbar in die Wirtschaft seines Herrschaftsbereiches einzugreifen. Dieser Prozess der Staatsbildung zog sich durch das gesamte 16. Jahrhundert bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts hin7. Mit dem Ende des 30-jährigen Krieges hatte sich in Europa das absolutistische Herrschaftssystem durchgesetzt.


Schug, Albert
Albert Schug ist seit 1985 für die Saarland-Versicherungen tätig. Zurzeit ist er dort Betriebsratsvorsitzender.

Meder, Stephan
Prof. Dr. Stephan Meder lehrt seit 1998 Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.



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