Schulz / Nadler | Der Wasserrettungsdienst an deutschen Küsten im internationalen Vergleich | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 64 Seiten

Schulz / Nadler Der Wasserrettungsdienst an deutschen Küsten im internationalen Vergleich


1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-96146-249-0
Verlag: Diplomica Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

E-Book, Deutsch, 64 Seiten

ISBN: 978-3-96146-249-0
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Der Wasserrettungsdienst an deutschen Küsten – eine anspruchsvolle Aufgabe für das eingesetzte Personal! Es ist nicht nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung, sondern auch Einsatzerfahrung und gute körperliche Fitness erforderlich. In dieser Arbeit wird kritisch hinterfragt, ob das überwiegend ehrenamtliche Personal, welches seitens der Hilfsorganisationen hierfür eingesetzt wird, diesen Anforderungen gerecht wird. Um dies zu überprüfen, entwickelt der Autor ein Bewertungsschema, welches einen Vergleich von Wasserrettungspersonal ermöglicht. Hierbei werden für die Kategorien Ausbildung, Routine und körperliche Fitness Punktwerte vergeben. Konkret werden die entsprechenden Qualifikationen aus Australien, Großbritannien und den USA mit dem deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Silber und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen für den zentralen Wasserrettungsdienst an der Küste gegenübergestellt.
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Textprobe:

Kapitel 2.1.2. Behörden und Organisationen:

Die größte deutsche Wasserrettungsorganisation ist die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Sie ist eine bereits seit 1913 existierende, rein ehrenamtlich strukturierte Hilfsorganisation (vgl. DLRG 2018b). Ein Großteil der öffentlichen Badestrände in Deutschland werden durch die DLRG bewacht. An einigen Stränden der Nord- und Ostsee ist zudem die Wasserwacht des DRK mit der Durchführung des öffentlichen Wasserrettungsdienstes beauftragt. Das Einsatzpersonal des DRK ist hierbei zwar auch ehrenamtlich, allerdings sind übergeordnete Führungsstrukturen der Organisation hauptamtlich Angestellte (vgl. DRK WaWa o.J.).
Die Grundlage zur Durchführung des Wasserrettungsdienstes an der Küste ist ein öffentlicher Auftrag, der zwischen den Organisationen und Kommunen geschlossen wird. Die Kommunen sind primär für die Sicherheit der Bevölkerung an den Stränden zuständig. Eine höhere Verantwortungsebene ist hierzu nicht existent. Der Rettungsdienst ist beispielsweise auf Landesebene geregelt. Eine Erwähnung des Wasserrettungsdienstes ist in den Rettungsdienstgesetzen der Küstenländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nicht zu finden. In Bayern hingegen ist die Wasserrettung fest im Rettungsdienstgesetz verankert. Dort wird sie primär an die DRK WaWa und die DLRG vergeben. Genaue Übereinkünfte sind aber auch hier mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag mit den zuständigen Betreibern der Gewässer zu regeln (vgl. BayRDG, Art. 18, Fassung vom 22.07.2008).
Wie in vielen anderen Bereichen, gibt es auch für den deutschen Wasserrettungsdienst ein System, welches Qualität sichern und Standards festlegen soll. Dies geschieht allerdings auf internationaler Ebene durch die ILSE. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Mitgliedern nationaler Wasserrettungsorganisationen aus über 85 Ländern (vgl. Künneth/ Vorderauer/ Fischer 2017, S.32). Diese Organisation führt Zertifizierungen für bewachte Standabschnitte durch, welche sich dann entsprechend als „Bewachter Strand – Lifeguarded Beach“ betiteln dürfen (vgl. Künneth/ Vorderauer/ Fischer 2017, S.117). Das Zertifizierungsverfahren ist Teil des des „Risk Assessments“ der ILSE. Bei diesem Verfahren führen „Risk Assessoren“ Gefährdungsanalysen durch und stellen genaue Anforderungen an Personal und Material hinsichtlich Quantität und Qualität. Sind die Kriterien erfüllt, erfolgt die Zertifizierung (vgl. Künneth/ Vorderauer/ Fischer 2017, S.117 f.).
Zur Risikoerkennung und -einschätzung, sowie zu empfohlenen Präventionsmaßnahmen hat die ILSE eine Leitlinie veröffentlicht. Dieser sind zum einen potenzielle Gefährdungen zu entnehmen, welche von der Natur, von Menschen, von Bauwerken, usw. ausgehen können (vgl. ILSE 2005, S.11 ff.). Für diese konkreten Fälle werden spezielle Handlungs- und Präventionsmaßnahmen empfohlen (vgl. ILSE 2005, S.24 ff.). Des weiteren ist der Leitlinie auch ein allgemeines Vorgehen zur Risikoanalyse und -einschätzung zu entnehmen. Die hierin dargestellte Tabelle gibt an, ob eine Risiko „trivial“, „tolerierbar“, „moderat“, „substanziell“ oder „intolerabel“ ist. Die Einschätzung erfolgt nach zwei Hauptkriterien: Wie wahrscheinlich ist der Schadensfall und wie schwerwiegend kann der entstehende Schaden sein? Je nach Einschätzung werden allgemein formulierte Handlungsempfehlungen gegeben (vgl. ILSE 2005, S.10).


Timo Schulz, B.Sc., studierte von 2013 bis 2018 an der Deutschen Hochschule für Gesundheit & Sport, Berlin, am Campus in Unna im Studiengang „Sanitäts- und Rettungsmedizin“. Timo Schulz ist gegenwärtig Rettungsassistent. Er war ehrenamtlich über mehrere Jahre in einer Wasserrettungsorganisation aktiv und hat dort u.a. die „Fachausbildung Wasserrettungsdienst“ absolviert.



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