Datenbank, Deutsch
Carl Heymanns Verlag
Das nunmehr in 5. Auflage erscheinende Handbuch bietet einen vollständigen Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Judikatur zu allen Haftungsfragen, die Gemeinden, Kreise und kommunale Betriebe in ihrem vielfältigen Betätigungsfeld treffen. Der Fokus des Werks liegt dabei nicht nur auf der zuverlässigen Dokumentation der Rechtsprechung und deren Kommentierung, sondern auch auf deren Auswirkungen auf die kommunale Praxis mit Blick auf Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung.
Das erste Kapitel bringt zunächst eine systematische Darstellung der Anspruchsvoraussetzungen der Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Die Amtshaftung ist in der Praxis nach wie vor die Domäne des Staatshaftungsrechts. Unter diesem Aspekt werden die besonders haftungsträchtigen Bereiche des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts eingehend behandelt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, Windkraft- und Massentierhaltungsanlagen gewidmet. Haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erlass von Veränderungssperren werden ebenso erörtert wie die Konsequenzen aus der neuen BGH-Rechtsprechung zur Haftung bei rechtswidriger Versagung des gem. § 36 BauGB erforderlichen Einvernehmens.
In einem zweiten völlig neu bearbeiteten Kapitel des Werkes wird die Haftung der öffentlichen Hand aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichten dargestellt. Die diesen Bereich besonders kennzeichnende, in vielen Facetten auftretende Abgrenzung zwischen der erforderlichen Eigensorgfalt der Verkehrsteilnehmer und der von den Kommunen verlangten Gefahrenvorsorge wird deutlich herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt dabei neben der Straßenverkehrssicherungspflicht auf den Haftungsrisiken beim Betrieb von Freizeiteinrichtungen, insbesondere Schwimmbädern, Sportanlagen und Spielplätzen sowie den Anforderungen an die Gewässerunterhaltungspflicht unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes. Die Frage, ob die Kommunen Verkehrssicherungspflichten auch auf Wald- und Wirtschaftswegen treffen, wird ebenso beantwortet wie die Frage nach der Verantwortlichkeit einer Ampelsteuerung von Großrutschenanlagen und 'Nachrüstungspflichten' an betrieblichen Anlagen bei Änderung technischer Vorschriften.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Haftung aus den Rechtsinstituten des enteignenden und enteignungsgleichen Eingriffs. Hier stehen Eingriffe in den Eigentumsschutz des Straßenanliegers und Anliegergewerbebetriebes sowie Eingriffe in das Grundeigentum durch Beschränkungen der Baufreiheit im Vordergrund.
Im vierten Kapitel werden die Sondertatbestände zusammengestellt, aus denen sich eine Haftung ergibt. Landesrechtliche Besonderheiten, insbesondere die Haftung gem. § 39 OBG NW sowie die Kommunalhaftung in den neuen Bundesländern.
Ein fünftes Kapitel ist dem aus dem Europarecht abgeleiteten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch gewidmet. Dieses Rechtsinstitut hat nicht nur im Zusammenhang mit dem Spruchrichterprivileg viel Staub aufgewirbelt, sondern ist auch für die Haftung auf kommunaler Ebene von wachsender Bedeutung. Die Entscheidungen des BGH zum male pig project und zu den Fleischbeschaugebühren seien als Beispiele genannt. Anspruchsvoraussetzungen sowie Haftungsfolgen des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs werden anhand der Rechtsprechung des BGH und des EuGH im Einzelnen dargestellt.
Weitere Kapitel befassen sich mit ausgewählten Fragen zur zivilrechtlichen Haftung - Besonderheiten wegen Form- und Genehmigungserfordernissen / Problematik der Wissenszurechnung - und öffentlichen Verträgen, insbesondere Folgekostenverträgen und ähnlichen Vertragsgestaltungen. Staatshaftungsrecht ist 'case law'. Deshalb wird bei der Darstellung besonderer Wert daraufgelegt, dass der Nutzer schnell die Informationen zu 'seinem' Fall findet. Darauf ist nicht nur das Layout durch die Hervorhebung im Text, sondern vor allem auch das umfangreiche Sachregister ausgelegt. So ist gewährleistet, dass der Nutzer sich nicht nur rasch, sondern wegen der umfassend eingearbeiteten höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur auch zuverlässig zu allen ihn interessierenden Fragen informieren kann.
Der Autor:
Rechtsanwalt Hermann Schumacher ist Seniorpartner der Sozietät Eick & Partner in Hamm und ausgewiesener Experte im Amts- und Staatshaftungsrecht.
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Schumacher
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Das erste Kapitel bringt zunächst eine systematische Darstellung der Anspruchsvoraussetzungen der Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Die Amtshaftung ist in der Praxis nach wie vor die Domäne des Staatshaftungsrechts. Unter diesem Aspekt werden die besonders haftungsträchtigen Bereiche des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts eingehend behandelt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, Windkraft- und Massentierhaltungsanlagen gewidmet. Haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erlass von Veränderungssperren werden ebenso erörtert wie die Konsequenzen aus der neuen BGH-Rechtsprechung zur Haftung bei rechtswidriger Versagung des gem. § 36 BauGB erforderlichen Einvernehmens.
In einem zweiten völlig neu bearbeiteten Kapitel des Werkes wird die Haftung der öffentlichen Hand aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichten dargestellt. Die diesen Bereich besonders kennzeichnende, in vielen Facetten auftretende Abgrenzung zwischen der erforderlichen Eigensorgfalt der Verkehrsteilnehmer und der von den Kommunen verlangten Gefahrenvorsorge wird deutlich herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt dabei neben der Straßenverkehrssicherungspflicht auf den Haftungsrisiken beim Betrieb von Freizeiteinrichtungen, insbesondere Schwimmbädern, Sportanlagen und Spielplätzen sowie den Anforderungen an die Gewässerunterhaltungspflicht unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes. Die Frage, ob die Kommunen Verkehrssicherungspflichten auch auf Wald- und Wirtschaftswegen treffen, wird ebenso beantwortet wie die Frage nach der Verantwortlichkeit einer Ampelsteuerung von Großrutschenanlagen und 'Nachrüstungspflichten' an betrieblichen Anlagen bei Änderung technischer Vorschriften.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Haftung aus den Rechtsinstituten des enteignenden und enteignungsgleichen Eingriffs. Hier stehen Eingriffe in den Eigentumsschutz des Straßenanliegers und Anliegergewerbebetriebes sowie Eingriffe in das Grundeigentum durch Beschränkungen der Baufreiheit im Vordergrund.
Im vierten Kapitel werden die Sondertatbestände zusammengestellt, aus denen sich eine Haftung ergibt. Landesrechtliche Besonderheiten, insbesondere die Haftung gem. § 39 OBG NW sowie die Kommunalhaftung in den neuen Bundesländern.
Ein fünftes Kapitel ist dem aus dem Europarecht abgeleiteten unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch gewidmet. Dieses Rechtsinstitut hat nicht nur im Zusammenhang mit dem Spruchrichterprivileg viel Staub aufgewirbelt, sondern ist auch für die Haftung auf kommunaler Ebene von wachsender Bedeutung. Die Entscheidungen des BGH zum male pig project und zu den Fleischbeschaugebühren seien als Beispiele genannt. Anspruchsvoraussetzungen sowie Haftungsfolgen des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs werden anhand der Rechtsprechung des BGH und des EuGH im Einzelnen dargestellt.
Weitere Kapitel befassen sich mit ausgewählten Fragen zur zivilrechtlichen Haftung - Besonderheiten wegen Form- und Genehmigungserfordernissen / Problematik der Wissenszurechnung - und öffentlichen Verträgen, insbesondere Folgekostenverträgen und ähnlichen Vertragsgestaltungen. Staatshaftungsrecht ist 'case law'. Deshalb wird bei der Darstellung besonderer Wert daraufgelegt, dass der Nutzer schnell die Informationen zu 'seinem' Fall findet. Darauf ist nicht nur das Layout durch die Hervorhebung im Text, sondern vor allem auch das umfangreiche Sachregister ausgelegt. So ist gewährleistet, dass der Nutzer sich nicht nur rasch, sondern wegen der umfassend eingearbeiteten höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur auch zuverlässig zu allen ihn interessierenden Fragen informieren kann.
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Rechtsanwalt Hermann Schumacher ist Seniorpartner der Sozietät Eick & Partner in Hamm und ausgewiesener Experte im Amts- und Staatshaftungsrecht.
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