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E-Book, Deutsch, Band Band 2, 169 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

Seefelder Die Aktiengesellschaft (AG)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 2
2. Auflage 2022
ISBN: 978-3-95554-787-5
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 2

E-Book, Deutsch, Band Band 2, 169 Seiten

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

ISBN: 978-3-95554-787-5
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Gründe für eine AG

Organe der AG

Schutz des Kapitals

Fallbeispiele

Musterverträge/Musterbeschlüsse

Die Rechtsform der AG ist nicht nur Großunternehmen vorbehalten, sondern bietet vor allem auch für mittelständische Unternehmen viele Vorteile. Der Vorstand leitet eigenverantwortlich das Unternehmen und wird durch den Aufsichtsrat überwacht, der dem Vorstand durch seine Beratungsfunktion Erfahrung, Expertise und Sicherheit gibt. Ferner bietet die AG eine ideale Rechtsform für die Finanzierung des Unternehmens und schafft die Möglichkeit zum going public, also zum öffentlichen Angebot der Aktien.

Das Buch gibt einen Überblick über die AG mit Beispielsfällen. Es gibt auch einen Überblick über die GmbH & Co. KG auf Aktien und über die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE). Es enthält Mustervorlagen für AG-Satzungen und für Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats, ferner für Poolvereinbarungen von Aktionären, für den Verkauf und die Übertragung von Aktien und für die Verwendung von Aktien als Sicherheit für Kredite.

Mit der 2. Auflage wurden viele Themen erweitert, etwa zu den Pflichten des Aufsichtsrats zur Überwachung der Geschäftsführung, zur Familien-AG und zum Ausscheiden von Aktionären aus personalisieren Aktiengesellschaften. Ferner wurde die neuere Rechtsprechung des BGH eingearbeitet.

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Zielgruppe


Unternehmer, Vorstände, Aufsichtsräte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort der 2. Auflage. VI
Abkürzungsverzeichnis. XIII
1. Gründe für eine AG. 1
1.1 Deckung des Finanzierungsbedarfs durch Investoren. 1
1.2 Sicherheit durch Eigenkapitalfinanzierung. 3
1.3 Dynamische Kapitalbeschaffung durch
mehrere Kapitalerhöhungen. 4
1.4 Kein weiterer Partner im Unternehmen nötig. 4
1.5 Leichte Veräußerbarkeit von Gesellschaftsanteilen. 5
1.6 Anonymität der Beteiligung. 6
1.7 Erhöhtes Prestige. 7
1.8 Vorteil beim Rating. 7
1.9 Generationswechsel und Unternehmensnachfolge. 8
1.9.1 Unternehmensnachfolge bei Unternehmen in
der Rechtsform der AG. 8
1.9.2 Vermeidung von Erbschaftsteuern durch
Verschonungsregeln. 11
1.9.3 Einbringung der Aktien in eine gemeinnützige
Stiftung. 12
2. Die Struktur der AG. 14
2.1 Die Errichtung der AG. 14
2.1.1 Form. 14
2.1.2 Firma. 14
2.1.3 Sitz. 14
2.1.4 Gegenstand. 14
2.1.5 Grundkapital, Einzahlung. 15
2.1.6 Aktien. 16
2.1.7 Aktienurkunden.17
2.1.8 Vertretung der Gesellschaft. 18
2.2 Gründungsprüfung.19
2.3 Sachgründung. 20
2.4 Handeln im Namen der AG vor Eintragung im Handelsregister.23
2.5 Die Organe der AG. 23
2.6 Schutz des Gesellschaftskapitals. 24
2.7 Schutz vor Überfremdung. 25
2.8 Gleichbehandlung.25
2.9 Kosten der AG.26
2.10 Aufstellung des Jahresabschlusses.27
2.11 Prüfung des Jahresabschlusses. 27
2.12 Publizität. 28
2.13 Die Umwandlung eines Unternehmens in eine AG.28
3. Der Vorstand. 30
3.1 Geschäftsführung und Vertretung. 30
3.2 Sorgfaltsmaßstab. 30
3.3 Haftung des Vorstandes. 32
3.4 Funktionsänderung bei Insolvenz. 33
3.5 Entlastung. 34
3.6 Treuepflicht.35
3.7 Kein Weisungsrecht des Aufsichtsrats. 35
3.8 Mehrere Vorstandsmitglieder. 36
3.9 Organisatorische Verpflichtungen. 37
3.10 Darlegungs- und Beweislast.38
3.11 Risikomanagement.39
3.12 Die Führung der Geschäfte eines konzernabhängigen
Unternehmens.40
3.13 Bestellung. 41
3.14 Beendigung des Vorstandsamtes und des
Anstellungsvertrages.41
3.14.1 Beendigung der Organstellung.41
3.14.2 Beendigung des Anstellungsvertrags.42
4. Der Aufsichtsrat. 44
4.1 Überwachung und Beratung.44
4.2 Einsichts- und Prüfungsrechte, Feststellung des Jahresabschlusses.45
4.3 Rechte gegenüber dem Vorstand. 45
4.4 Zusammensetzung des Aufsichtsrats. 46
4.5 Innere Ordnung des Aufsichtsrats. 46
4.6 Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder. 47
4.6.1 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder.47
4.6.2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern.49
4.7 Vergütung des Aufsichtsrats.50
5. Die Hauptversammlung. 52
5.1 Willensbildungsorgan der Anteilseigner.52
5.2 Einberufung der Hauptversammlung.52
5.3 Auskunftsrechte der Aktionäre. 53
5.4 Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen. 55
5.5 Nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse. 56
5.6 Minderheitenschutz.58
6. Aktien. 59
6.1 Inhaberaktien.59
6.2 Namensaktien. 60
6.3 Stückaktien. 62
7. Die Änderung des Grundkapitals. 64
7.1 Die ordentliche Kapitalerhöhung. 64
7.2 Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. 65
7.3 Die bedingte Kapitalerhöhung.66
7.4 Bezugsrecht. 68
7.5 Kapitalherabsetzung. 69
8. Öffentliches Angebot der Aktien. 71
8.1 Gründe. 71
8.2 Voraussetzungen für ein öffentliches Angebot
von Aktien. 73
8.3 Prospektpflicht. 79
8.4 IPO und Emissionsbanken.80
9. Unternehmensverträge. 82
9.1 Beherrschungsvertrag. 83
9.2 Gewinnabführungsvertrag. 84
9.3 Weitere Unternehmensverträge. 85
9.4 Angemessener Ausgleich für außenstehende und
ausgeschiedene Aktionäre.86
10. Die GmbH & Co. KGaA. 88
10.1 Wesensmerkmale der GmbH & Co. KGaA.88
10.2 Die persönlich haftende Gesellschafterin. 88
10.3 Aufsichtsrat.89
10.4 Hauptversammlung.89
11. SE (Societas Europaea – Europäische Aktiengesellschaft). 91
11.1 Überblick. 91
11.2 Gründung.91
11.2.1 Die Gründung durch Verschmelzung. 92
11.2.2 Die Gründung einer Holding-SE. 93
11.2.3 Die Gründung einer Tochter-SE. 93
11.2.4 Die Umwandlung in eine SE. 94
11.3 Innere Ordnung der SE. 94
11.3.1 Hauptversammlung. 95
11.3.2 Dualistisches System. 96
11.3.3 Monistisches System. 97
11.4 Mitbestimmung. 98
12. Muster. 99
12.1 Muster einer einfachen Satzung für eine AG. 99
12.2 Muster für eine personalisierte
Aktiengesellschaft. 106
12.3 Muster für einen Aufsichtsratsbeschluss. 118
12.4 Muster für eine Geschäftsordnung für den Vorstand. 120
12.5 Vorstandsbeschluss zur Kapitalerhöhung aus einem
genehmigten Kapital. 126
12.6 Aufforderung der Aktionäre zur Ausübung ihres Bezugsrechts. 127
12.7 Aktionärsvereinbarung (Poolvereinbarung). 129
12.8 Verkauf und Übertragung von Aktien. 136
12.9 Übertragung von Aktien zur Sicherheit. 138
Erwerb der Formulare und Musterverträge. 142
Weitere Bücher des HDS-Verlags. 143
Stichwortverzeichnis. 149


Vorwort der 2. Auflage
Die Rechtsform der AG ist nicht nur Großunternehmen vorbehalten, sondern bietet vor allem auch für mittelständische Unternehmen viele Vorteile. Wer diese Rechtsform für ein Unternehmen in Betracht zieht, vergleicht die Vor- und Nachteile der AG vorrangig mit der Rechtsform der GmbH. In beiden Fällen besteht keine Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Aber wesentliche Unterschiede bestehen bei der Verpflichtung zur Kapitalerhaltung. So ist das Gesellschaftsvermögen bei der GmbH lediglich in Höhe des Stammkapitals geschützt, mit der Folge, dass das über das Stammkapital hinausgehende Vermögen jederzeit durch die Gesellschafter entnommen werden kann, und zwar auch vorübergehend durch Darlehen der Gesellschaft an die Gesellschafter. Bei der AG hingegen ist nicht nur das gesamte Kapital, also auch das über das Grundkapital hinausgehende Kapital geschützt, sondern es bestehen auch zahlreiche weitere Vorschriften zum Schutz des Gesellschaftskapitals. Schon dadurch wird die Bonität des Unternehmens bei Kreditgebern und Investoren höher bewertet als bei der GmbH. Zudem schafft die Rechtsform der AG die Möglichkeit zum going public, also zum öffentlichen Angebot der Aktien, dem sogenannten Börsengang.
Auch die Führungsverantwortung ist bei der AG grundsätzlich anders als bei der GmbH. Bei der GmbH ist das Geschäftsleitungsorgan von Weisungen der Gesellschafter abhängig, die damit in ihrer Gesamtheit das oberste Geschäftsführungsorgan sind. Die Gesellschafter der GmbH können dem Geschäftsführer nicht nur sagen, was er zu unterlassen hat, sondern sie können ihn auch anweisen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Bei der AG dagegen leitet der Vorstand eigenverantwortlich das Unternehmen und wird durch den Aufsichtsrat überwacht, der dem Vorstand durch seine Beratungsfunktion Erfahrung, Expertise und Sicherheit gibt. Auch dies schafft höheres Vertrauen bei Kreditgebern und Investoren. Der Aufsichtsrat kann zwar bestimmte Geschäfte unter Zustimmungsvorbehalt stellen, aber er kann dem Vorstand keine Weisungen erteilen.
Die erhöhte Führungsverantwortung des Vorstands und die bessere Finanzierungsmöglichkeit führen dazu, dass es leichter ist, geeignete Führungskräfte für die AG zu erhalten, was wiederum dem in der Rechtsform der AG geführten Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschafft.
Und schließlich sind die Auskunftsrechte der Gesellschafter unterschiedlich. Während bei der GmbH jeder Gesellschafter vom Geschäftsführer jederzeit und unbeschränkt Auskunft verlangen kann, verfügen die Aktionäre nur sehr beschränkt über Auskunftsrechte, die zudem auf die Geltendmachung in der Hauptversammlung begrenzt sind. Ein Recht zur Einsicht in Geschäftsunterlagen besteht für Aktionäre nicht. Damit lassen sich Geschäftsgeheimnisse bei der AG wesentlich besser wahren als bei der GmbH.
Die 2. Auflage wurde umfassend aktualisiert und inhaltlich erweitert.
Herrsching, im Dezember 2021 Günter Seefelder


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung und war als Interimsmanager und Aufsichtsrat tätig. Seit vielen Jahren ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig.



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