Seefelder | Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Buch | 978-3-95554-957-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 3, 150 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

Seefelder

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 3
3. Auflage 2025
ISBN: 978-3-95554-957-2
Verlag: HDS-Verlag

Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 3

Buch, Deutsch, Band Band 3, 150 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

Reihe: Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht

ISBN: 978-3-95554-957-2
Verlag: HDS-Verlag


Übersicht, Erläuterungen

Gewerbliche GbR/Vermögensverwaltende GbR

Eingetragene GbR

Rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR

Fallbeispiele und Musterverträge

Überblick über die Rechtsform der GbR mit Mustervorlagen

Mit den Änderungen durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz

Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es handelt sich um die Grundform aller Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG und stiller Gesellschaft.

Das Gesellschaftsrecht der GbR wurde durch das MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts mit Geltung ab dem 01.01.2024 grundlegend modernisiert. Die Änderungen sind fundamental und betreffen das Grundsystem des Personengesellschaftsrechts. Mit diesen Gesetzesänderungen verändert sich auch das Leitbild der GbR, indem mehr als bisher die Teilnahme der GbR am Rechtsverkehr im Vordergrund steht. Die dritte Auflage des Buches widmet sich daher vorrangig diesen Änderungen der Rechtsform der GbR.

Mit der Modernisierung wird ein Grundproblem der GbR beseitigt, dass nämlich die Vertretungsbefugnis eines oder mehrerer Geschäftsführer keine Außenwirkung hat, so dass die GbR dadurch stark in ihrer Verwendbarkeit beeinträchtigt war. So konnte bislang z.B. die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht als GbR organisiert werden, da die Vertretungsbefugnis in keinem Register dokumentiert werden konnte. Nunmehr kann die GbR und damit ihre Vertretungsbefugnis in ein Register beim Amtsgericht eingetragen werden, ähnlich dem Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister. Dieses Register wird Gesellschaftsregister genannt.

GbRs müssen sich aber nicht eintragen lassen, wenn sie aber Vermögen besitzen wollen, das in anderen Registern oder Gesellschafterlisten eingetragen wird, wie z.B. Grundstücke, GmbH-Anteile oder Namensaktien, so ist die Eintragung ins GbR-Register notwendig.

Das Buch gibt einen Überblick über die Gesellschaftsform mit Fallbeispielen, Tipps und Musterverträgen. Es richtet sich an Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.

Die dritte Auflage wurde um die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ergänzt und die Änderungen durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz aufgenommen. Folgende Inhalte wurden neu aufgenommen:

- Eintragung einer GbR im neuen Gesellschaftsregister

- Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis,

- Ausschließung eines Gesellschafters

- Auseinandersetzungsbilanz

- Fortsetzung mit dem Erben, Ausscheiden des Erben,

- Klauseln zum Abfindungsanspruch

- Tod eines Gesellschafters

- Kündigung durch den Gesellschafter

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Zielgruppe


Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Seefelder, Günter
Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH), berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit als Berater, Prozessbevollmächtigter und Strafverteidiger in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er beriet Unternehmen bei der Umstrukturierung und übernahm hierzu vielfach auch das Interimsmanagement als Geschäftsführer oder als Mitglied des Aufsichtsrats. Heute ist er wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig und berät und begleitet Unternehmen in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft und Strategie.



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