Kapitalmarktwerte wie Aktien und Schuldverschreibungen werden heutzutage in aller Regel nicht von den Anlegern selbst, sondern in einem mehrstufigen System von Finanzintermediären verwahrt, das die "stückelose", sich ausschließlich durch Buchungen auf Depotkonten vollziehende Übertragung der Titel im sog. Effektengiroverkehr ermöglicht. In Deutschland beruht der inländische Effektengiroverkehr auf einer sachenrechtlichen Konstruktion, die bereits in den 1920er Jahren von den Kreditinstituten entwickelt und dann im Depotgesetz von 1937 verankert wurde. Diese Konstruktion ist in den letzten Jahren mehr und mehr in die Kritik geraten. Es wird behauptet, dass sie den beiden Hauptanforderungen an ein modernes Depotrecht (interne Verlässlichkeit und internationale Kompatibilität) nicht mehr genügt und dass eine Abkehr vom sachenrechtlichen Ansatz auch wegen der verschiedenen internationalen und europäischen Initiativen zur Harmonisierung des Depotrechts (Haager Wertpapierübereinkommen, Genfer Wertpapierübereinkommen, Projekt Rechtssicherheit der EU) geboten ist. Ulrich Segna untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist und welche Folgerungen aus der Reformbedürftigkeit des deutschen Depotrechts gezogen werden sollten. Er zeigt die Charakteristika, Risiken und Regelungsprobleme der mediatisierten Wertpapierverwahrung auf, nimmt eine umfassende Bestandsaufnahme des geltenden Depotrechts vor, wirft einen Blick auf das neue schweizerische Bucheffektengesetz und analysiert die jüngsten Ansätze zur Harmonisierung des Depotrechts, um auf dieser Grundlage verschiedene Reformoptionen zur Diskussion zu stellen. Empfohlen wird die Einführung eines wertpapierfreien Bucheffektenmodells, das Anlehnungen an das schweizerische Bucheffektengesetz, aber auch eine Reihe von Eigenheiten aufweist.
Segna
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Segna, Ulrich
ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Recht der Non-Profit-Organisationen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden.
Ulrich Segna
Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaft in Osnabrück; Referendariat in Berlin (Stationen u.a. beim Bundesverfassungsgericht und im Bundesministerium der Justiz); 2001 Promotion; 2002/2003 Referent beim Bundesverband deutscher Banken e.V.; 2003–09 Juniorprofessor für Zivilrecht mit dem Schwerpunkt deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M.; seit Juni 2009 Assistant chercheur an der Universität Luxemburg; 2013 Habilitation in Frankfurt a.M.