Skiba | Die Befugnis der Polizei zum Schutz privater Rechte. | Buch | 978-3-428-18692-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 19, 378 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 228 mm, Gewicht: 574 g

Reihe: Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit

Skiba

Die Befugnis der Polizei zum Schutz privater Rechte.

Eine Analyse der sog. Privatrechtsklauseln in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder.
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-428-18692-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine Analyse der sog. Privatrechtsklauseln in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder.

Buch, Deutsch, Band 19, 378 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 228 mm, Gewicht: 574 g

Reihe: Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit

ISBN: 978-3-428-18692-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Sämtliche Polizeigesetze enthalten sog. Privatrechtsklauseln, die das durch den Gewaltenteilungsgrundsatz determinierte Verhältnis der Polizei zu den ordentlichen Gerichten ausformen. Viele der sich in diesem Kontext stellenden Rechtsfragen sind bislang nur ansatzweise in das Bewusstsein von Forschung und Rechtsanwendung getreten, weshalb die Untersuchung in weiten Teilen gleichsam dogmatisches Neuland betritt. So wird im Rahmen einer eingehenden Analyse die Unvereinbarkeit der herrschenden Auslegung der Vorschriften mit deren ratio legis aufgezeigt und dargelegt, dass aus teleologischen Gründen unter den dort genannten privaten Rechten ›sämtliche subjektive Rechte‹, nicht aber ›subjektive Rechtsgüter‹ zu verstehen sind. Zudem erfahren die in den Privatrechtsklauseln normierten – aufgrund ihrer zivilrechtlichen Implikationen teilweise hochkomplexen – Voraussetzungen für ein polizeiliches Eingreifen sowie die sich aus den Vorschriften ergebenden Rechtsfolgen eine detaillierte Betrachtung.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung: Gegenstand und Aufbau der Untersuchung
Die Bedeutung des polizeilichen Schutzes subjektiver Rechte und Rechtsgüter in der Praxis - zwei Beispiele – Gegenstand der Untersuchung – Gang der Untersuchung – Subjektive Rechte und Rechtsgüter

2. Der Anwendungsbereich der Privatrechtsklauseln
Verfassungsrechtlicher Hintergrund – Die Privatrechtsklauseln – Kritische Auseinandersetzung mit der allgemeinen Meinung – Naheliegende Auslegungsmöglichkeiten – Auslegung der Privatrechtsklauseln

3. Die Voraussetzungen der Privatrechtsklauseln
Erfordernis eines Antrags des Berechtigten? – Unerreichbarkeit gerichtlichen Schutzes – Vereitelung oder wesentliche Erschwerung der Rechtsverwirklichung – Erfordernis einer Glaubhaftmachung/Notwendigkeit einer Plausibilitätsprüfung

4. Rechtsfolge der Privatrechtsklauseln
(Entschließungs-)Ermessensreduzierung auf Null – Grundsätzliche Beschränkung auf vorläufige Maßnahmen – Ausnahmsweise Zulässigkeit von endgültigen Maßnahmen – Die Problematik bei Unterlassungsansprüchen – Das Verhältnis vorläufiger Maßnahmen zum zivilgerichtlichen Rechtsschutz – Terminologie: Eilfallzuständigkeit, Notzuständigkeit oder subsidiäre Zuständigkeit?

5. Ergebnisse der Untersuchung
Der Anwendungsbereich der Privatrechtsklauseln – Die Voraussetzungen der Privatrechtsklauseln – Rechtsfolgen der Privatrechtsklauseln – Bedeutung der Ergebnisse für die polizeiliche Praxis – Schlussbemerkung

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Michael Skiba studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt im öffentlichen Recht an der Universität zu Köln. Während seines Studiums erhielt er zweimal das Deutschlandstipendium. Von 2016 bis 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz tätig. Nach seinem Referendariat, welches er u.a. beim Polizeipräsidium Köln absolvierte, trat er im März 2020 in den richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein.

Michael Skiba studied law with a focus on public law at the University of Cologne from 2011 to 2016. During his studies, he received the scholarship ›Deutschlandstipendium‹ twice. From 2016 to 2020, he worked as a research assistant in a law firm specializing in intellectual property law. After his legal clerkship, which he completed at the Cologne Police Headquarters among other places, he became a judge in the administrative jurisdiction of the state of North Rhine-Westphalia in March 2020.



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