Buch, Deutsch, Band 8, 564 Seiten, In Schuber, Format (B × H): 190 mm x 297 mm, Gewicht: 1436 g
Reihe: Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)
BGB §§ 535 - 610; VerbrKrG
Buch, Deutsch, Band 8, 564 Seiten, In Schuber, Format (B × H): 190 mm x 297 mm, Gewicht: 1436 g
Reihe: Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)
ISBN: 978-3-17-015799-6
Verlag: Kohlhammer
Pflichtfortsetzung: Der Bezug eines Einzelbandes ist nicht möglich. Diese Reihe kann nur komplett abgenommen werden (insg. 27 Bände)
Im Jahre 1921 begründeten die bayerischen Juristen Hofrat Soergel und Oberjustizrat Lindemann einen neuen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bei dem sie vor allem darauf bedacht waren, die "einschlägigen Entscheidungen und Ergebnisse der Rechtsprechung und Rechtslehre vollständig" zusammenzustellen, und griffen auf Praktiker als Mitarbeiter zurück. In seiner ersten Auflage beschränkte sich der Kommentar auf zwei Bände (Band 1: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse; Band 2: Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Einführungsgesetz) und konnte diesen Umfang auch über einige Auflagen hin halten. Die nach dem Krieg erschienene 8. Auflage (1952 ff.) umfasste dann schon vier Bände und führte die bisherige Tradition des auf reichhaltige Kasuistik bedachten Fundstellennachweis mit Erläuterungen fort. An dieser Auflage arbeiteten erstmals neben Praktikern auch Wissenschaftler mit. Der "Soergel" entwickelte sich in den Folgejahren zu einer "der Praxis wie der Wissenschaft gleichermaßen dienliche, vollständige und systematisch gestraffte Darstellung des gesamten Rechtsstoffes", die ihren Beitrag zur Fortentwicklung des Bürgerlichen Rechts und zur Klärung von Streitfragen leisten konnte. Der verstärkten Kodifizierung bürgerlich-rechtlicher Materien in eigenständigen Gesetzen musste der Kommentar Rechnung tragen und sich diesen "Nebengesetzen" öffnen. Dies und das zunehmende Bestreben nach Einzelfallgerechtigkeit, welches sich in Zahl und Umfang der gerichtlichen Entscheidungen niederschlägt, steigerten den Umfang der Gesamtkommentierung stetig. Um die Einzelbände in einem handlichen Umfange zu halten, wurde die 13. Auflage (2000 ff.) auf 32 Bände angelegt. Für die Mitarbeit am Soergel konnten und können ausgewiesene und anerkannte Juristen, sowohl Praktiker als auch Wissenschaftler gewonnen werden, die jeweils Spezialisten der von Ihnen behandelten Gebiete und durch einschlägige Publikationen hervorgetreten sind. Die Zusammenarbeit von erfahrenen Praktikern und Wissenschaftlern gewährleistet Vollständigkeit und Praxisnähe.
Zum Band
Der Band enthält die Kommentierung der §§ 535-606 BGB (Miet- und Pachtvertrag) durch Honorarprofessor Dr. Walther Heinzmann, Präsident des Landgerichts Lüneburg a.D., und der §§ 607-609 BFB (Sachdarlehensvertrag) durch Professor Dr. Hans-Werner Eckert, Universität Greifswald, der auch die Bandredaktion innehat. Die wissenschaftlich ausgewogenen und praktischen Bedürfnissen gerecht werdenden Ausführungen tragen den umfangreichen Novellierungen der letzten Jahre Rechnung und berücksichtigen die zu diesen Rechtsgebieten vorliegende reichhaltige Rechtsprechung und Literatur.
Im Zentrum von Band 8 steht das Miet- und Pachtrecht. Seit der Vorauflage hat insbesondere das Mietrechtsreformgesetz zu umfangreichen Gesetzesänderungen geführt. Dementsprechend ist eine grundlegende Neukommentierung der §§ 535 ff. erfolgt, bei der auch die Auswirkungen der Schuldrechtsreform berücksichtigt wurden. Diese hat zu erheblichen Änderungen im Darlehensrecht geführt. Die in diesem Band bearbeiteten §§ 607 ff. betreffen nur noch das Sachdarlehen; das Gelddarlehen (§§ 488 ff.) wird in Band 7 kommentiert werden.
Zielgruppe
Bibliotheken, Zivilgerichte, Rechtsanwälte, Immobilienwirtschaft.