Die Neubearbeitung der Einleitung zum IPR stellt die modernen Entwicklungen im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht in den Vordergrund. Dabei wird insbesondere auf die zunehmende Europäisierung des IPR eingegangen, die mit einer wachsenden Bedeutung der Parteiautonomie und einer stärkeren Berücksichtigung materieller Wertungen wie des Gedankens des Schwächerenschutzes einhergeht. Gleichzeitig setzt sich die Tendenz fort, den traditionellen Grundsatz der engsten Verbindung durch flexiblere und differenziertere Anknüpfungen zu verwirklichen. In methodischer Hinsicht werden die Ergänzungen des klassischen kollisionsrechtlichen Verweisungssystems durch das unionsrechtlich fundierte Anerkennungsprinzip, die Sonderanknüpfung von Eingriffsnormen und die Berücksichtigung der Auslandsberührung auf der sachrechtlichen Ebene gewürdigt. Die Darlegungen zu den Allgemeinen Lehren des IPR wurden erheblich erweitert. Der Schwerpunkt liegt hier bei den im EGBGB und in den EU-Verordnungen nicht oder nur partiell geregelten Instituten der Qualifikation, der Vorfrage, der Substitution, der Anpassung und der Transposition. Die Auswirkungen der Europäisierung des IPR auf die Anwendung dieser Institute werden dabei eingehend behandelt.
Staudinger
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Dirk Looschelders, Universität Düsseldorf