Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder online | Jehle Verlag | Datenbank | sack.de

Datenbank, Deutsch

Stegmüller / Schmalhofer / Bauer

Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder online


Kommentar

Jehle Verlag

Kommentar

Datenbank, Deutsch

Jehle Verlag



So hilft Ihnen „Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder online“

Wenn die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) zur Anwendung kommen, geht es neben Standardfragen, z. B. zu Pensionsansprüchen, Anpassung der Versorgungsbezüge oder Unterhaltsbeiträgen, oft um heikle Themen wie ruhegehaltsfähige Dienstzeiten, Hinterbliebenenversorgung, Familien- oder Kindererziehungszuschlag. Der „Stegmüller/Schmalhofer/Bauer“ bietet für solche Versorgungsfälle einen Überblick über die notwendigen Schritte sowie umfassende Hilfen zur rechtskonformen Auslegung der geltenden Bestimmungen und der noch für Altfälle anzuwendenden früheren Vorschriften.

Das finden Sie im Online-Produkt zum Beamtenversorgungsrecht
Das Autorenteam – in den Ministerien teils selbst an der Ausarbeitung der versorgungsrechtlichen Vorschriften beteiligt – erläutert alle Teile des Bundesbeamtenversorgungsgesetzes so praxisnah wie umfassend. Auch die Versorgungsgesetze der Länder werden eingehend berücksichtigt, beispielsweise Bayern mit seinem BayBeamtVG. Übersichtliche Synopsen für alle Bundesländer zur Unterscheidung Bundesrecht vs. Landesrecht erleichtern den Einstieg.

Die digitale Variante macht die passende Lösung durch die verknüpfte Recherche so schnell verfügbar wie nie – „intelligente“ Treffer geben direkt anwendbare Antworten auf unterschiedlichste Fall- und Praxisfragen im Hinblick auf das Beamtenversorgungsgesetz sowie die Landesversorgungsgesetze.

Dieser Online-Kommentar ist besonders geeignet für
Mitarbeitende in den Personalabteilungen und Personalleiter_innen, die sich mit beamtenversorgungsrechtlichen Fragestellungen beschäftigen.

Ihre Vorteile, wenn Sie dieses rehm eLine Produkt nutzen
• Automatisch aktuell ohne Einsortieren
• E-Mail-Benachrichtigungsservice bei jeder Änderung
• Rechtssicher und vertrauenswürdig
• Praktische Funktionen und intuitive Bedienung
• Zeit- und Arbeitsersparnis
• Sicherer Zugriff. 24 Stunden. Von jedem Ort
• Zukunftssicher, da in vielen Teilen barrierefrei nach BITV 2.0
Stegmüller / Schmalhofer / Bauer Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder online jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Schmalhofer, Rudolf
verstorben

Gerke, Michael
verstorben

Gerke, Michael
verstorben

Schmalhofer, Rudolf
verstorben

Bauer, Erwin
verstorben

Begründet von Manfred Stegmüller, Ministerialdirigent a.D., früher im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, München; Rudolf Schmalhofer +, Regierungsdirektor a. D., früher im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, München; Erwin Bauer, Regierungsdirektor a. D., früher im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, München; fortgeführt von Mathias Dähn, Amtsrat, Bundesministerium des Inneren; Kristin Geyer, Oberamtsrätin, Finanzministerium Erfurt; Michaela Kazmaier, Amtsrätin, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, München; Werner Leihkauff, Ministerialrat a.D., Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, München; Sarah Weinbrenner, Oberregierungsrätin Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), Hannover; Gerhard Wittmer, Ministerialrat, Ministerium der Finanzen Brandenburg; Ulrich Zahn, Ministerialrat, Finanzministerium Erfurt


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.