Uhle | Staat - Kirche - Kultur. | Buch | 978-3-428-11467-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 43, 203 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 319 g

Reihe: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen

Uhle

Staat - Kirche - Kultur.


1. Auflage 2004
ISBN: 978-3-428-11467-2
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 43, 203 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 319 g

Reihe: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen

ISBN: 978-3-428-11467-2
Verlag: Duncker & Humblot


Die Grundzüge des Verhältnisses von Kirche und Staat sind Regelungsthema wesensverschiedener Rechtsordnungen: Sie sind Gegenstand des Kirchen- wie des Staatskirchenrechts. Gleichwohl ist ihre Regelung in diesen Rechtsordnungen in der Gegenwart weitgehend von den gleichen Grundannahmen bestimmt. Diese Übereinstimmung im Prinzipiellen gründet maßgeblich in der abendländischen Kulturgeschichte, die die kirchliche und die weltliche Macht gemeinsam, wenngleich keinesfalls einträchtig, durchlaufen haben. Doch der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens der Gegenwart ist nicht allein von historischem Interesse; ihm kommt, wie Arnd Uhle belegt, in begrenztem Umfang auch verfassungsrechtliche Relevanz zu: Denn die institutionellen Garantien des Staatskirchenrechts wie etwa der Körperschaftsstatus stehen nur solchen Religionsgemeinschaften offen, die bereit und fähig sind, die für das abendländische Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kirche maßgeblichen Grundsätze wirkmächtig zu stabilisieren und zu perpetuieren. Angesichts dieses Befundes schließt die Untersuchung mit einer staatskirchenrechtlichen Einordnung solcher Religionsgemeinschaften, die sich den entsprechenden Grundsätzen ihrem Selbstverständnis nach nicht anschließen können.

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A. Einleitung - B. Der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens über das Verhältnis von Kirche und Staat im Recht der Gegenwart: Grundlegende Wesensmerkmale des Verhältnisses von Kirche und Staat aus kirchenrechtlicher Perspektive - Grundlegende Wesensmerkmale des Verhältnisses von Kirche und Staat aus staatskirchenrechtlicher Perspektive - Zum Grundkonsens des kirchen- und des staatskirchenrechtlichen Verständnisses über das Verhältnis von Kirche und Staat im Recht der Gegenwart - C. Spurensuche: Wesentliche Gründe für den kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundkonsens - Das Verhältnis von Kirche und Staat als Ausdruck abendländischer Kulturidentität: Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln der Säkularität des Staates - Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln der Religionsfreiheit - Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln von staatlicher Neutralität und religionsrechtlicher Parität - Conclusio: Das Verhältnis von Kirche und Staat als Ausdruck abendländischer Kulturidentität - D. Die verfassungsrechtliche Relevanz des kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundkonsenses über das Verhältnis von Kirche und Staat: Zur doppelten funktionalen Dimension des Staatskirchenrechts. Das Staatskirchenrecht als Instrument der Freiheitsgewähr und der Freiheitssicherung - Conclusio: Die rechtliche Relevanz des Grundkonsenses über das Verhältnis von Kirche und Staat und ihre Grenze. Das partielle Ineinandergreifen von Kirchen- und Staatskirchenrecht - Exkurs: Das Verhältnis von Kirche und Staat als nationaler Ausdruck europäischer Kulturidentität und sein Schutz gem. Art. 6 Abs. 3 EUV (Art. I-5 Abs. 1 EU-Verfassungsentwurf 2003) - E. Ausblick: Der Grundkonsens über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Bewährung - Die Herausforderung durch die Präsenz neuer Religionen im Abendland - Literatur-, Personen- und Sachwortverzeichnis


Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.



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