Urbanz | Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen | Buch | 978-3-7073-4654-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 312 Seiten, KART, Format (B × H): 155 mm x 225 mm, Gewicht: 560 g

Urbanz

Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen

Korrektur fehlerhafter Begründung
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-7073-4654-1
Verlag: Linde Verlag Wien

Korrektur fehlerhafter Begründung

Buch, Deutsch, 312 Seiten, KART, Format (B × H): 155 mm x 225 mm, Gewicht: 560 g

ISBN: 978-3-7073-4654-1
Verlag: Linde Verlag Wien


Garagen und Stellplätze als rechtlicher Graubereich

Das Handbuch beschäftigt sich eingehend mit der Wohnungseigentumsbegründung an Garagen und Stellplätzen, insbesondere nach dem WEG 1948. Laut diesem war eine selbständige Wohnungseigentumsbegründung an Garagen und Stellplätzen unzulässig und führte zur Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung an allen Einheiten. Eine Wohnungseigentumsbegründung an Garagen wurde von der Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn diese Geschäftszwecken dienten.

Mit dem WEG 1975 erfolgte insofern eine Liberalisierung, als Garagen erstmals als Wohnungseigentumsobjekte qualifiziert wurden. Es dauerte weitere 27 Jahre, bis der Gesetzgeber des WEG 2002 die Wohnungseigentumsbegründung auch an Stellplätzen zuließ. Eine vollkommene Gleichstellung von Garagen und Stellplätzen ist aufgrund der Erwerbsbeschränkungen innerhalb der ersten drei Jahre ab Wohnungseigentumsbegründung für Letztere bis heute nicht gegeben.

Das Handbuch richtet sich primär an Rechtsanwender, wie Notare, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtssachverständige, Ziviltechniker und Immobilienmakler. Es soll Unterstützung bieten, falls sie auf einer Liegenschaft Garagen oder Kfz-Stellplätze vorfinden, an denen Wohnungseigentum nach dem WEG 1948 begründet ist.

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Weitere Infos & Material


Urbanz, Markus
ist Immobilientreuhänder, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen sowie Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors. Der Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt in der Erstellung von Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes, der Nutzwerte, der Jahresmietwerte, des angemessenen Mietzinses, des Grundstückswertes und des Gebäudewertanteils als Basis für die Absetzung für Abnutzung.



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