E-Book, Deutsch, 150 Seiten
Reihe: Blaue Reihe
Viertbauer / Hanke Subjektivität denken
unverändertes eBook der 1. Auflage von 2017
ISBN: 978-3-7873-3170-3
Verlag: Felix Meiner
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Anerkennungstheorie und Bewusstseinsanalyse
E-Book, Deutsch, 150 Seiten
Reihe: Blaue Reihe
ISBN: 978-3-7873-3170-3
Verlag: Felix Meiner
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Vier namhafte Philosophinnen und Philosophen (ergänzt durch zwei Beiträge der Herausgeber) erörtern in diesem Band eines der Leitprinzipien des philosophischen Diskurses der Moderne. 'Subjektivität' ist die Schlüsselkategorie, die den Argumentationsverläufen der modernen Philosophie implizit zugrunde liegt und sie als solche prägt. Das gilt für den komplexen Zusammenhang von Erkenntnistheorie und Metaphysik: Hier stellen sich die Fragen nach dem Zugang zur Wirklichkeit und ihrer Struktur, nach der Vermittlung von subjektiver Erfahrung und objektivem Wissen, nach der Relation von Subjekt und Objekt. Ebenso gilt es für den sich daraus ergebenden spezielleren Komplex der Frage nach Selbstbewusstsein und Selbsterkenntnis.
Axel Honneth und Angelica Nuzzo verfolgen dabei einen anerkennungstheoretischen Ansatz, während Manfred Frank, Tobias Rosefeldt und Klaus Viertbauer die Verfasstheit des Subjekts im Rahmen der Bewusstseinsanalyse thematisieren. Thomas Hanke unternimmt den Versuch eines Brückenschlages zwischen beiden Paradigmen.
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Axel Honneth Autonomie und Anerkennung
Zur Genealogie von Hegels Anerkennungslehre*
Hegel war gewiss nicht der Erste, der die Subjektbildung und Autonomie des Menschen von der Anerkennung durch andere Personen abhängig gemacht hat. Gedanken solcher Art lassen sich schon viel früher in der Philosophiegeschichte finden, sie spiegeln sich etwa in der Überzeugung des Aristoteles, dass das Sich-Wiederfinden im Freund ein konstitutives Element eines guten, autonom geführten Lebens ausmacht, oder in der Ansicht von Thomas Hobbes, dass ein wesentlicher Teil des menschlichen Strebens auf die Gewinnung von sozialer Ehre und öffentlichem Ruhm gerichtet ist, durch deren Erringung der Einzelne so etwas wie individuelle Souveränität erlangt. Aber von unmittelbarem Einfluss auf die These Hegels, der zufolge die Anerkennung zugleich den Nährboden und den Konfliktstoff allen sozialen Lebens bildet, sind wohl erst die theoretischen Ansätze von Rousseau und Fichte gewesen: Der Autor des »Gesellschaftsvertrags« hatte in seinem »Zweiten Diskurs« – der Abhandlung über die Ursachen der Ungleichheit unter den Menschen – die Idee formuliert, dass neben dem Streben nach Selbsterhaltung (»l’amour de soi-même«) und der Fähigkeit zum Mitleid (»pitié«) das Begehren nach Ansehen in den Augen Anderer (»l’amour propre«) ein drittes Element unseres Motivationssystems darstellt, dessen Eigenart darin besteht, uns ständig zur Suche nach sozialer Anerkennung anzutreiben;1 und der junge Fichte, darum bemüht, die Bedingungen der Möglichkeit eines personalen Selbstbewusstseins zu erkunden, war in seiner Schrift zum »Naturrecht« zu der Einsicht gelangt, dass wir ein Bewusstsein unseres eigenen Vermögens zur Freiheit nur durch die sprachlich vermittelte »Aufforderung« eines zweiten Subjekts erwerben können, uns entweder bejahend oder verneinend auf den Gehalt von dessen Äußerungen zu beziehen.2 Wie es Hegel gelingen konnte, aus diesen beiden ganz disparaten Bruchstücken einer Theorie der Anerkennung ein einheitliches Ganzes zu formen, ist bis heute nicht in zufriedenstellender Weise geklärt; besondere Schwierigkeiten musste ihm dabei ja der Umstand bereiten, dass Rousseau in unserem Getriebensein durch die »amour propre« eher eine Gefährdung der menschlichen Freiheit sah, weil uns dieser Trieb dazu anhält, unseren Willen vom Willen Anderer abhängig zu machen und insofern auf unsere Selbstbestimmung zu verzichten, während Fichte ganz im Gegenteil in der anerkennenden Aufforderung durch Andere, uns auf ihre Äußerungen im freien Willensentschluss zu beziehen, eine Bedingung des Bewusstseins unserer eigenen Freiheit erblickte. Zwar schlägt Hegel sich eindeutig auf die Seite Fichtes, indem er darangeht, dessen Einsicht in den internen Zusammenhang von Freiheit und Anerkennung zu erweitern und um gesellschaftstheoretische Bestandteile zu ergänzen, gleichzeitig versucht er aber auch, Elemente von Rousseaus Negativismus in seine Theorie hinüberzuretten. I.Fichtes ursprüngliche Einsicht
Von Fichte übernimmt Hegel den Grundsatz, dass die Anerkennung ein wechselseitiges Verhältnis bildet, in dem die beiden beteiligten Subjekte sich in ihrem Handeln in einer Weise beschränken, die dem Wert oder dem Status des jeweils Anderen moralisch Ausdruck verleiht. Ich möchte daher zunächst in einem ersten Schritt die Grundzüge der Fichte’schen Anerkennungslehre entwickeln, weil sie als ein wesentlicher Baustein in die Hegel’sche Konstruktion des Zusammenhangs von Anerkennung und individueller Autonomie einfließt. In seiner Naturrechtslehre, der »Grundlage des Naturrechts nach Principien der Wissenschaftslehre«, unternimmt Fichte den Versuch, die Bedingungen zu klären, unter denen »endliche Subjekte«, das heißt Subjekte, die sich durch die Objektivität einer unabhängig von ihnen bestehenden Welt eingeschränkt sehen, zu einem Bewusstsein ihrer Freiheit gelangen können. Die erste Forderung, die aus der Sicht Fichtes an das endliche Subjekt ergehen muss, damit es zu einem solchen Selbstbewusstsein gelangen kann, formuliert er im Ersten Lehrsatz seiner Schrift. Im Wesentlichen findet sich darin ein Gedankengang wiedergegeben, den er bereits in seiner frühen Wissenschaftslehre formuliert hatte, auch wenn ein markanter Unterschied hier doch in der einschränkenden Bedingung besteht, dass nur vom Bewusstsein raumzeitlich existierender, empirischer Personen die Rede ist: Damit ein solches Wesen zu einem Bewusstsein der eigenen Subjektivität gelangen kann, muss es sich selbst als ein Subjekt »setzen« können, das zur »freien Wirksamkeit« in einer zugleich begrenzenden Welt in der Lage ist;3 mit »freier Wirksamkeit« ist dabei die Fähigkeit gemeint, nach selbstgesetzten Zwecken tätig werden zu wollen, während die zusätzliche Bestimmung, dass diese zweckgeleitete Tätigkeit zugleich unter Voraussetzung einer begrenzenden Welt stattzufinden hat, aus der Eigenschaft des thematisierten Subjekts als einem endlichen Wesen resultiert. Fichte zeigt im ersten Schritt seiner Argumentation nun auf, dass zu einer derartigen Selbstzuschreibung ein menschliches Individuum dann nicht in der Lage ist, wenn es sich primär als ein epistemisches Subjekt begreift; denn in der Vorstellung, sich bloß kognitiv oder theoretisch auf die Welt zu beziehen, begibt sich jenes Individuum so stark in Abhängigkeit von einer als objektiv gedachten Wirklichkeit, dass es zur Tätigkeit nach selbstgesetzten Zwecken nicht fähig ist. Fichte beeilt sich natürlich hervorzuheben, dass nur aus der Sicht des endlichen Subjekts die äußere Wirklichkeit den Charakter einer unabhängigen Welt besitzt, während der zuschauende Philosoph von ihr doch weiß, dass sie ebenfalls letztlich die Hervorbringung eines spontan tätigen Ichs ist;4 auch hier wird mithin wieder deutlich, wie entscheidend für die gesamte Argumentation in der Naturrechtsschrift die Unterscheidung der beiden Perspektiven ist. Aus dem zentralen Defizit der bloß theoretischen Haltung oder der »Weltanschauung«5 ergibt sich nun bereits indirekt, wie das Ergebnis des nächsten Schritts in der Argumentation Fichtes beschaffen sein muss. Wenn das menschliche Individuum zu einem Bewusstsein der eigenen Subjektivität nicht in der Lage ist, solange es sich allein als ein kognitives Wesen gegenüber der Welt begreift, kann nur eine entschiedene Wendung in ein praktisches Selbstverhältnis zu dem geforderten Resultat führen; dementsprechend formuliert Fichte, dass nur »eine freie Selbstbestimmung zur Wirksamkeit«6 genau die Eigenschaften aufweist, die die Beziehung des endlichen Subjekts zur Wirklichkeit erfüllen können muss, um es zum Bewusstsein der eigenen Subjektivität gelangen zu lassen. Klarer wird die damit umrissene These, wenn genauer gefragt wird, welche Bewusstseinsakte für Fichte mit der »freien Selbstbestimmung zur Wirksamkeit« intern verknüpft sind. Zunächst enthält ein solcher Akt der »freien Selbstbestimmung« eine praktisch gerichtete Zwecksetzung in dem Sinn, dass das Subjekt einen allgemeinen Begriff seiner potentiellen Wirksamkeit in der Wirklichkeit bilden können muss; denn, so setzt Fichte voraus, um praktisch tätig zu werden zu wollen, muss ich Ziele vorausentworfen haben, die mögliche Punkte meines Eingriffs in die Welt markieren. Es ist nach Fichte erst dieser Akt einer Zwecksetzung als »Wirkenwollen«, durch den ein Subjekt seiner selbstautorisierten Freiheit bewusst werden kann; »nur im Wollen«, so heißt es dementsprechend in den »Corollaria« zu demselben Paragraphen, nimmt ein vernünftiges Wesen sich »unmittelbar« wahr.7 Auf der anderen Seite aber muss in jeder individuellen Zwecksetzung, da sie doch auf praktische Veränderungen in der Welt zielt, auch ein »vorstellendes« Bewusstsein von der Beschaffenheit der Wirklichkeit hineinspielen; es ist geradezu so, wie Fichte sagt, dass unter der Direktive des selbstbestimmten Wirkenwollens an der Welt »Objekte« hervortreten, die zunächst als unabhängige Hindernisse der individuellen Absichten gelten müssen, bevor sie durch Tätigkeit aufgehoben werden können. Insofern geht mit der »freien Selbstbestimmung zur Wirksamkeit« die doppelte Erfahrung zugleich der gründenden Freiheit des Ich als auch seiner endlichen Abhängigkeit von der Welt einher: In der praktischen Zwecksetzung, im »Wirkenwollen«, bringt das endliche Individuum sich als ein Subjekt zu Bewusstsein, das zur Selbstbestimmung deswegen in der Lage ist, weil es die unabhängig vorgestellte Wirklichkeit den selbstgesetzten Zielen tätig zu unterwerfen weiß. Nun lässt der Text bis an diese Stelle keinerlei Zweifel daran, dass die soeben umrissene Bewusstseinshaltung bislang nur als Forderung an das endliche Subjekt ergeht; nichts anderes will Fichte sagen, als dass ein Individuum nur dann zu einem Bewusstsein seiner eigenen, endlichen Autonomie gelangen kann, wenn es sich im Augenblick einer praktischen Zwecksetzung als zugleich absolutes und beschränktes Ich wahrzunehmen vermag. Dementsprechend ist im Rahmen seiner Deduktion noch ungeklärt, wie ein individuelles Subjekt auch tatsächlich zu jener Art von praktischer Selbstbeziehung gelangen kann, in der es sich in seiner spontanen Aktivität zugleich als Initiator einer Zwecksetzung zu begreifen vermag. Eine besondere Schwierigkeit bei der Beantwortung dieser Frage hängt für Fichte mit den Problemen zusammen, die sich aus der bislang nicht weiter thematisierten Unterstellung ergeben, dass ein Individuum sich im Augenblick des Entschlusses zum Wirkenwollen zeitgleich überhaupt erst als freies Subjekt soll wahrnehmen und damit zu...