Datenbank, Deutsch
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Luchterhand Verlag
Die Kommentatoren sind namhafte Vertreter aus dem Aus- und Fortbildungsbereich, der freien Jugendhilfe sowie der Jugend- und Landesjugendämter. Ihre Rechtsauslegung orientiert sich an einer offensiven, den Lebensbedürfnissen junger Menschen und ihrer Familien verpflichteten Jugendhilfe, die sich in alle Bereiche von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik einmischt.
Aus Rezensionen:
"In wichtigen (rechtspolitischen) Fragen positionieren sich die Autoren des Kommentars sehr deutlich, ohne abweichende Meinungen zu verschweigen. Sie geben gut verständliche und hilfreiche Hinweise zur Anwendung der Vorschriften des SGB VIII in der Praxis."
Prof. Dr. Brigitta Goldberg in ZKJ 2010, S. 125
"Der Kommentar gibt Justiz- wie Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälten, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen nicht nur Orientierung, sondern hilft tatsächlich durch Erläuterungen in klarer, verständlicher Sprache"
Prof. M. Karl Heinz Lehmann in: Neue Justiz 2003, S. 194
"Der Gemeinschaftskommentar ist in kinder- und jugendhilferechtlichen Fragen ein Muss - sowohl in der Praxis als auch im Hochschulbereich."
Prof. Dr. Roland Merten, Unsere Jugend 2001, S. 453
Ihre Vorteile auf Wolters Kluwer Online:
• Onlineausgabe des Werks - überall, jederzeit und schnell verfügbar - mit zusätzlichem Zugriff auf die im Werk verlinkten, weiteren Wolters Kluwer Inhalte
• Bereits ab dem ersten Abonnement erhalten Sie Zugriff auf die umfangreiche Rechtsprechungs- und Gesetzesdatenbank
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• Digitale Helfer wie die Such-Funktion, Dual View, Alerts und der Fassungsvergleich unterstützen Sie beim effizienten Arbeiten
Wabnitz
Gemeinschaftskommentar zum Kinder- und Jugendhilferecht (GK-SGB VIII) jetzt bestellen!
Aus Rezensionen:
"In wichtigen (rechtspolitischen) Fragen positionieren sich die Autoren des Kommentars sehr deutlich, ohne abweichende Meinungen zu verschweigen. Sie geben gut verständliche und hilfreiche Hinweise zur Anwendung der Vorschriften des SGB VIII in der Praxis."
Prof. Dr. Brigitta Goldberg in ZKJ 2010, S. 125
"Der Kommentar gibt Justiz- wie Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälten, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen nicht nur Orientierung, sondern hilft tatsächlich durch Erläuterungen in klarer, verständlicher Sprache"
Prof. M. Karl Heinz Lehmann in: Neue Justiz 2003, S. 194
"Der Gemeinschaftskommentar ist in kinder- und jugendhilferechtlichen Fragen ein Muss - sowohl in der Praxis als auch im Hochschulbereich."
Prof. Dr. Roland Merten, Unsere Jugend 2001, S. 453
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