Weber | Unveräußerliches Kulturgut im nationalen und internationalen Rechtsverkehr | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 570 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 230 mm

Reihe: Schriften zum Kulturgüterschutz / Cultural Property Studies

Weber Unveräußerliches Kulturgut im nationalen und internationalen Rechtsverkehr


Nachdruck 2014
ISBN: 978-3-11-086470-0
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 570 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 230 mm

Reihe: Schriften zum Kulturgüterschutz / Cultural Property Studies

ISBN: 978-3-11-086470-0
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das Werk stellt die nationalen Rechtsordnungen der Schweiz, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Englands in Bezug auf besonders geschützte Kulturgüter dar und berücksichtigt das Kulturgüterrecht der Europäischen Union, das Völkerrecht sowie das Internationale Privatrecht. Im ersten Teil untersucht der Verfasser die sachen- und schuldrechtlichen Besonderheiten von Kulturgütern als res extra commercium in den genannten Rechtsordnungen. Er unterscheidet "herkömmliche" Kulturgüter, archäologische Objekte sowie kirchliche Kulturgüter. Der zweite Teil ist der Ausfuhrgesetzgebung gewidmet, wobei mit einer historischen Einleitung auf das römische Recht und auf die Rechtslage im Kirchenstaat eingegangen wird. Der dritte Teil behandelt den internationalen Rechtsverkehr mit unveräußerlichem Kulturgut. Der Verfasser analysiert kritisch die internationale Rechtsprechung anhand bekannter, aber auch bisher unbesprochen gebliebener Gerichtsentscheidungen. Schließlich wird das Kulturgüterrecht der Europäischen Union und der einschlägigen Staatsverträge wie die UNESCO-Konvention von 1970 und die UNIDROIT-Konvention von 1995 behandelt. Der Verfasser zeigt Lösungsansätze auf, wie ausländisches Kulturgüterrecht im Inland durchgesetzt werden könnte. Einen Schwerpunkt bildet die Darstellung der Situation von unveräußerlichem Kulturgut im französischen und italienischen Recht. Der Verfasser greift dabei auf die Entstehung dieser sachenrechtlichen Besonderheit von Kulturgut als Bestandteil des sog. domaine public bzw. demanio pubblico zurück und vergleicht diese mit dem schweizerischen und deutschen Recht.
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