E-Book, Deutsch, Band 10, 678 Seiten
Weidemann Pflicht zur Sicherheit.
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-428-55677-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen.
E-Book, Deutsch, Band 10, 678 Seiten
Reihe: Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit
ISBN: 978-3-428-55677-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
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Weitere Infos & Material
§ 1 Einführung
Einleitung – Problemaufriss und Gang der Untersuchung
§ 2 Begriffliche Vorfragen und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstands
Veranstaltung und Großveranstaltung – Gefahrenquellen bei Großveranstaltungen – Begriff des privaten Veranstalters
§ 3 Zivilrechtliche Pflichtenbegründung
Einleitung – Vertragliche Nebenpflichten und deliktsrechtliche Verkehrspflichten – Verbandsrechtliche Vorgaben am Beispiel des Deutschen Fußballbundes (DFB) – Ergebnis zu den zivilrechtlichen Pflichten
§ 4 Gesetzesunmittelbare öffentlich-rechtliche Pflicht zur Sicherheitsgewährleistung – Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht als bloße 'Befugnisordnung'
Die allgemeine materielle Polizeipflicht – Versuch der Herleitung einer gesetzesunmittelbaren Polizeipflicht – Einwände gegen eine allgemeine materielle Polizeipflicht – Gesetzesunmittelbare materielle Polizeipflicht aus Verfassungsrecht? – Ergebnis
§ 5 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme – Der Veranstalter als Verhaltensverantwortlicher
Die von der allgemeinen polizeirechtlichen Verantwortlichkeit erfasste Konstellation – Die 'klassische' Verhaltensverantwortlichkeit des Veranstalters – Der Veranstalter als verhaltensverantwortlicher Zweckveranlasser – Insbesondere: Die Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Ursprung, dogmatische Grundlage und grundsätzlicher Umfang – Insbesondere: Die Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen
§ 6 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme – Der Veranstalter als Zustandsverantwortlicher
Einschlägigkeit der Zustandsverantwortlichkeit bei Großveranstaltungen – Gefahrenverursachung durch die Veranstaltungsörtlichkeit – Zustandsverantwortlichkeit nach erfolgter Einwirkung – Keine Legalisierungswirkung veranstaltungsrelevanter Genehmigungen im Rahmen der Zustandsverantwortlichkeit – Ergebnis
§ 7 Pflichtenbegründung durch individuelle behördliche Inanspruchnahme – Der Veranstalter als Nichtstörer
Gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 OBG NRW) – Maßnahmen gegen die Störer sind nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder versprechen keinen Erfolg (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 OBG NRW) – Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Ordnungsbehörde oder durch Beauftragte (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 OBG NRW) – Inanspruchnahme des Adressaten ist ohne erhebliche Gefahr für diesen und ohne Verletzung höherer Pflichten möglich (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 OBG NRW) – Kein Sonderfall der großzügigeren Auslegung der Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 Nr. 1–4 OBG NRW im Veranstaltungskontext aufgrund einer besonderen staatlichen Schutzpflicht – Ergebnis
§ 8 Pflichtenbegründender Sonderfall im besonderen Gefahrenabwehrrecht? – § 38 Abs. 1 und 5 SBauVO NRW
Einleitung – Persönlicher Anwendungsbereich von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Sachlicher Anwendungsbereich von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Örtlicher Anwendungsbereich von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Funktion von § 38 Abs. 1 SBauVO NRW – Übertragung der Pflichten auf den Veranstalter, § 38 Abs. 5 SBauVO NRW – Anwendung auf die veranstaltungsspezifischen Gefahrenkonstellationen
§ 9 Zusammenfassung
Addendum
Literatur- und Sachwortverzeichnis