Weidner | Der lange Kampf um die Einführung von Witwen- und Witwerrenten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 021, 207 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts

Weidner Der lange Kampf um die Einführung von Witwen- und Witwerrenten

Analyse der sozialpolitischen Diskussionen von 1890 bis 1911
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8470-0601-5
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

Analyse der sozialpolitischen Diskussionen von 1890 bis 1911

E-Book, Deutsch, Band Band 021, 207 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts

ISBN: 978-3-8470-0601-5
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection



Since the decision of the Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) from February 18, 1998, it is questionable, whether Widows' Pensions are property-protected under Art. 14 Abs. 1 GG or whether, as the court ruled, they are simply a public welfare issue. This question will be dealt with in a historical-legal manner through the work titled "The Long Struggle for Widows' Pensions", during which the historical development of previous rulings relating to §§ 46, 48 SGB VI will be analyzed. It is important to note, that the many problems we encounter today, where already being discussed by previous generations.
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1;Title Page;4
2;Copyright;5
3;Table of Contents;8
4;Body;14
5;Vorwort;14
6;Abkürzungsverzeichnis;16
7;Erster Teil: Forschungsgegenstand;18
7.1;A. BVerfGE 97, 271ff. als Bruch mit der historischen Kontinuität;18
7.2;B. Ziel und inhaltliche Beschränkung der Untersuchung;20
7.3;C. Forschungsstand;21
7.4;D. Gang der Untersuchung;24
8;Zweiter Teil: Entwicklung bis zur „lex trimborn” 1902;26
8.1;A. Historische Vorläufer der Hinterbliebenenversicherung;26
8.1.1;I. Collegia tenuiorum im Altertum;26
8.1.2;II. Knappschaften des Bergbaus im Mittelalter;27
8.1.3;III. Zunftkassen des Handwerks;29
8.1.4;IV. Hülfskassen sonstiger Arbeiter;30
8.1.5;V. Witwen- und Waisenpensionsanstalten der Gelehrten;31
8.2;B. Bismarcks Sozialgesetzgebung;32
8.2.1;I. Ausgangslage: Soziale Notlage von Arbeiterwitwen, Versicherungslücke auch bei Angestellten;32
8.2.1.1;1. Keine Hinterbliebenenrenten für Arbeiterwitwen, Fürsorge unzureichend;34
8.2.1.2;2. Kaum private Mildtätigkeit Ende des 19. Jahrhunderts;35
8.2.1.3;3. Stadtwitwen nur augenscheinlich notleidender als Landwitwen, junge Witwen mit Kindern in größter Not;36
8.2.1.4;4. Messbare Folgen: Überlebenskampf der Arbeiterwitwen in Zahlen;37
8.2.2;II. Erste Initiativen im Reichstag 1869–1879;39
8.2.3;III. Kaiserliche Botschaft 1881;43
8.2.4;IV. Gesetz betreffend die Krankenversicherung;44
8.2.5;V. Unfallversicherung;46
8.2.6;VI. Invaliditäts- und Rentenversicherung;47
8.2.7;VII. Zusammenfassung, Ausgangslage 1890;50
8.3;C. Kaiser- und Kanzlerwechsel: Der „Neue Kurs”;51
8.3.1;I. Dringende Forderungen nach einer Einführung von Hinterbliebenenrenten im Reichstag;53
8.3.1.1;1. Fortgesetzter Einsatz des Eisenindustriellen Stumm-Halberg für eine Hinterbliebenenfürsorge der Industriearbeiter;54
8.3.1.2;2. Forderung von Witwen- und Waisenrenten als wichtigste Leistung der Rentenversicherung überhaupt;55
8.3.1.3;3. Votum der Sozialdemokraten für die Herabsetzung des Rentenalters;57
8.3.1.4;4. Frage der Finanzierung als Hauptargument;58
8.3.2;II. Die ablehnende Haltung des Staatssekretärs des Innern von Boetticher;59
8.3.3;III. Abspaltung der Seefahrt von der allgemeinen Invaliditätsversicherung und Übernahme der Witwen- und Waisenversicherung durch die Seeberufsgenossenschaft 1897;63
8.3.4;IV. Noch keine Hinterbliebenenrenten in der versuchten Reform 1897 vorgesehen;64
8.4;D. Kaum Fortschritt in der großen Rentenreform 1899;69
8.4.1;I. Rote Zahlen in den ostpreußischen Versicherungsanstalten; Ablehnung grundsätzlicher Änderungen;70
8.4.2;II. Reaktionen im Reichstag: Politische Anschauungen im Spiegelbild gesellschaftlicher Kritik;72
8.4.2.1;1. „coûte que coûte”: Sofortige Einführung von Hinterbliebenenrenten;73
8.4.2.2;2. Zentrum: Hinterbliebenenrenten nur für Fabrikarbeiter;75
8.4.2.3;3. Für die Aufschiebung einer Einführung von Hinterbliebenenrenten;75
8.4.2.4;4. Ergebnis: Hinterbliebenenrenten durch Rentennovelle 1899 in der Diskussion;76
8.5;E. Reichstagsresolution 1900;77
8.5.1;I. Eröffnungsrede Stumm-Halbergs;79
8.5.2;II. Verteidigung des Resolutionsantrags des Zentrums durch Franz Hitze;80
8.5.3;III. Posadowsky-Wehner und die deutsch-konservative Partei für die Ablehnung beider Resolutionsanträge;82
8.5.4;IV. Linksliberale Parteien gespalten;84
8.5.4.1;1. Roesicke für Resolution Stumm-Halbergs;84
8.5.4.2;2. Antrag des Abgeordneten Eugen Richters: Kommission;85
8.5.5;V. Nationalliberale und Sozialdemokraten unterstützen Stumm-Halberg;85
8.5.6;VI. Fraktionslose Forderung: Breite Schichten des Mittelstandes statt Fabrikarbeiter zu versorgen;87
8.5.7;VII. Ergebnis: Resolution Stumm-Halberg und erste Anzeichen für die Forderung nach dem späteren Angestelltenversicherungsgesetz;87
8.5.8;VIII. Reaktionen auf die Resolution Stumm-Halbergs;88
8.5.8.1;1. Reaktionen im Reichsamt des Innern;88
8.5.8.2;2. Reaktionen der Öffentlichkeit: Pressespiegel;89
8.5.8.3;3. Veröffentlichung Prinzings: Die soziale Lage der Arbeiterwitwe;90
8.6;F. „lex trimborn”: Zolleinnahmen als Finanzierungsgrundlage für eine „Arbeiter-wittwen- und Waisenvorsorge”;91
8.6.1;I. Erste Ideen zur Verknüpfung des neuen Zolltarifes mit einer Witwen- und Waisenversorgung;91
8.6.2;II. Erste Überlegungen zur Ausgestaltung einer Hinterbliebenenfürsorge: Prinzing und Düttmann im Vergleich;93
8.6.2.1;1. Versorgter Personenkreis und Höhe der Kosten;94
8.6.2.2;2. Höhe des Witwengeldes;96
8.6.2.3;3. Finanzierung: Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberbeiträge und/ oder Reichszuschuss;97
8.6.2.4;4. Beginn der Rentenzahlungen;99
8.6.2.5;5. Sonstige berücksichtigungswürdige Gesichtspunkte;99
8.6.3;III. Der neue Zolltarif;100
8.6.3.1;1. Posadowsky-Wehner und das Zentrum entwickeln lex trimborn;100
8.6.3.2;2. Pressestimmen und die unentschiedene Haltung der „Sozialen Praxis”;106
8.6.3.3;3. Kommissionsverhandlung über den Zolltarif im Sommer 1902;112
8.6.3.4;4. lex trimborn: Kompromissvereinbarung von Zentrum, Freikonservative und Reichsregierung;116
8.6.3.5;5. Zweite Beratung zum Zolltarifgesetz im Reichstag;117
8.6.4;IV. Ergebnis: Einführungszeitpunkt geregelt;121
9;Dritter Teil: Wahlkämpfe, Denkschriften und Erlass von RVO und AVG;122
9.1;A. 1903: Hinterbliebenenversicherung als Wahlkampfthema;122
9.1.1;I. Sozialdemokraten tragen „lex trimborn” in die Öffentlichkeit;122
9.1.2;II. Carl Trimborn verteidigt „lex trimborn”; Unterstützung aus der nationalliberalen Fraktion;124
9.1.3;III. Vorwürfe: Einführung erst 1910 zu spät, Finanzierungsfrage ungeklärt, Lücke für spätere Angestellte bleibt;125
9.1.4;IV. Deutsche Reichspartei für zeitlichen Aufschub über 1910 hinaus;128
9.2;B. Erste Denkschriften ab 1903 von Adolf Beckmann und Paul Kaufmann;129
9.2.1;I. Beschränkung auf Renten an invalide Witwen;130
9.2.2;II. Höhe der Renten;133
9.2.3;III. Finanzierung der Hinterbliebenenrenten;134
9.2.4;IV. Beitragsrückerstattung, Witwengeld;135
9.3;C. Beteiligung der verbündeten Regierungen mit Bülows Einverständnis;136
9.3.1;I. Anspruchsberechtigter Personenkreis;139
9.3.1.1;1. Versicherungspflicht von Industriearbeitern und Arbeitern der Land- und Forstwirtschaft;140
9.3.1.2;2. Ausschluss der Angestellten;140
9.3.1.3;3. Invalidität als Anspruchsvoraussetzung;143
9.3.1.4;4. Bedürftigkeit des Witwers;150
9.3.1.5;5. Besonderheiten: Witwengeld, Versorgungsehe und Wiederheirat;152
9.3.2;II. Unverhältnismäßigkeit von Beitrags- und Rentensätzen;154
9.3.2.1;1. Benachteiligung der oberen Lohnklassen;154
9.3.2.2;2. Missverhältnis der Hinterbliebenenrenten im Vergleich zur Invalidenrente;156
9.3.3;III. Finanzierung;157
9.3.3.1;1. Reichsmittel;157
9.3.3.2;2. Heranziehung der Gemeinden;158
9.3.3.3;3. Rentenversicherungsbeiträge;158
9.4;D. Finanzierbarkeit und Einführungszeitpunkt einer Hinterbliebenenversicherung für Arbeiter;160
9.4.1;I. Mathematische Berechnungen im Reichsamt des Innern;160
9.4.1.1;1. Kalkulationen und Aussagen während der Amtszeit Posadowsky-Wehners;161
9.4.1.2;2. Detaillierte Berechnungen und Vorlage in der Amtszeit Bethmann Hollwegs;162
9.4.2;II. Entwicklung der lex trimborn;164
9.4.2.1;1. Weniger als 10 Prozent der erhofften Zollmehreinnahmen;164
9.4.2.2;2. Kürzung der Beitragserstattung höher als ausgezahlte Hinterbliebenenrenten;165
9.5;E. Öffentliche Diskussion über Rentenhöhen und den anspruchsberechtigten Personenkreis;168
9.5.1;I. Geringe Frauenbeteiligung;169
9.5.2;II. Soziale Praxis für Begrenzung auf invalide oder mindestens 70 Jahre alte Witwen;171
9.5.3;III. Kleeis und andere Stimmen fordern weiteren Kreis anspruchsberechtigter Personen;172
9.5.4;IV. Mindesthöhe der Renten auf Niveau der Armenpflege;173
9.6;F. Gesetzgebungsprozess von RVO und AVG;174
9.6.1;I. Klassendenken war Leitgedanke beider Entwürfe;175
9.6.1.1;1. Die Frage der Privatbeamten in den Debatten zum E-RVO;176
9.6.1.2;2. Die Gründe für unterschiedliche Regelungen in RVO und AVG; Doppelversicherung;177
9.6.2;II. Rentensätze;177
9.6.3;III. Weitere Anspruchsvoraussetzungen: Invalidität und Bedürftigkeit;178
9.6.3.1;1. Begriff der Invalidität;179
9.6.3.2;2. Witwerrenten bei Bedürftigkeit;180
9.6.4;IV. Verabschiedung von RVO und AVG;180
10;Vierter Teil: Resümee;182
11;Quellenverzeichnis;188
12;Literaturverzeichnis;190
13;Personenverzeichnis (alphabetische Anordnung);198


Weidner, Frank
Dr. Frank Weidner ist Hochschuldozent für Rechtswissenschaften an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Hannover. Schwerpunkte der Lehre sind Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Baurecht.



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