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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OwiG – online


Kommentar mit Vollzugsbestimmungen und sonstigen einschlägigen Vorschriften des Bußgeldverfahrens

Rehm Verlag

Kommentar mit Vollzugsbestimmungen und sonstigen einschlägigen Vorschriften des Bußgeldverfahrens

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Sie haben eine Rechtsfrage aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu entscheiden?

Der Online-Kommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) beantwortet alle gängigen Fragen und setzt u.a. folgende Schwerpunkte:
• Geldbuße, Einziehung von Taterträgen, Fahrverbot
• Zumessung der Geldbuße, Gewinnabschöpfung
• Bußgeldverfahren gegen natürliche und juristische Personen
• Rechtssichere Bescheidtechnik in allen Verfahrensarten
• Verteidigung, staatsanwaltschaftliches und gerichtliches Verfahren
• Abgrenzung zum Strafverfahren und zur Straftat
• Hauptverhandlung, Urteil, Beschlussentscheidung, Rechtsbeschwerde
• Vollstreckung von Geldbußen und Nebenfolgen.

Die digitale Welt ist ab 2018 auch im Bußgeldverfahren Realität: Die gesetzliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte wird auch im Kommentar berücksichtigt:
• Elektronische Aktenführung auch im Bußgeldverfahren
• Besonderes elektronisches Behörden- und Anwaltspostfach
• Neureglung der Akteneinsicht, Online-Verfahren bei Rechtsanwält_innen
• Online-Anhörung von Betroffenen und Nebenbeteiligten
• Änderungen bei der Bescheidtechnik und Rechtsbehelfsbelehrung
• Einführung des elektronischen Einspruchs
• Elektronische Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten

Die ausführliche Online-Kommentierung umfasst alle:
• OWiG-Vorschriften
• im Bußgeldverfahren anwendbaren StPO-Bestimmungen
• für Verkehrsordnungswidrigkeiten wichtigen StVG-Regelungen

Mit über 100 Musterbescheiden und Musterschreiben sowie Rechtsprechungsübersichten, auch zum Herunterladen verfügbar.

Der Kommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) online ist besonders geeignet für
Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwält_innen, Steuerberater_innen, Bußgeldrichter_innen und Staatsanwält_innen.

Ihre Vorteile, wenn Sie dieses rehm eLine Produkt nutzen
• Automatisch aktuell ohne Einsortieren
• E-Mail-Benachrichtigungsservice bei jeder Änderung
• Rechtssicher und vertrauenswürdig
• Praktische Funktionen und intuitive Bedienung
• Zeit- und Arbeitsersparnis
• Sicherer Zugriff. 24 Stunden. Von jedem Ort
• Zukunftssicher, da in vielen Teilen barrierefrei nach BITV 2.0
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Zielgruppe


Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwälte und Steuerberater, Bußgeldrichter und Staatsanwälte


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Von Raimund Wieser, Richter am Amtsgericht Augsburg. Begründet von Dr. Erich Haniel, Regierungspräsident von Oberfranken, Bayreuth, fortgeführt bis zur 44. Ergänzungslieferung von Dr. Martin Geiger, Bürgermeister der Stadt Wasserburg am Inn, Willi Schmutterer, Leitender Kriminaldirektor beim Bayerischen Landeskriminalamt, München und Manfred Möckl, Lehrer an der Bayerischen Beamtenfachschule, Hof.


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