Wilke | Staatsanwälte als Anwälte des Staates? | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 016, 369 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts

Wilke Staatsanwälte als Anwälte des Staates?

Die Strafverfolgungspraxis von Reichsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik
1. Auflage 2015
ISBN: 978-3-8470-0463-9
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

Die Strafverfolgungspraxis von Reichsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik

E-Book, Deutsch, Band Band 016, 369 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts

ISBN: 978-3-8470-0463-9
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection



Since the 19th century, the German state prosecution service has been criticised for its law enforcement practices. Partly responsible for the negative view of the German criminal justice system is the status of state prosecutors in criminal proceedings. It is unclear whether in its 170-year-old history, the German state prosecution service acted as the advocate of the state or as the advocate of justice. Dr. Martin Wilke analyses whether the German public prosecution service fulfils its task as an objective guardian of the law. In addition to an analysis of the status of the state prosecution service, the author examines how the mentality of state prosecutors affected criminal enforcement practice in state protection proceedings.
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1;Title Page;3
2;Copyright;4
3;Table of Contents;5
4;Body;11
5;Danksagung;11
6;A. Einleitung;13
6.1;I. Gegenstand der Untersuchung;13
6.2;II. Gegenwärtiger Forschungsstand;15
7;B. Entstehung der deutschen Staatsanwaltschaft Mitte des 19. Jahrhunderts;17
8;C. Entstehungsgeschichte des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft;25
9;D. Die Reichsanwaltschaft im Kaiserreich (1879–1918);29
9.1;I. Aufbau der Reichsanwaltschaft;29
9.2;II. Die Rechtsstellung und der soziale Status des Oberreichsanwalts und der Reichsanwälte;31
9.3;III. Die Oberreichsanwälte im Kaiserreich;34
9.3.1;1. August Freiherr von Seckendorff – der erste Oberreichsanwalt;34
9.3.2;2. Hermann Tessendorff – der „Sozialistenfresser”;35
9.3.3;3. Oskar Hamm – lieber Oberlandesgerichtspräsident in Köln als Oberreichsanwalt;39
9.3.4;4. Justus von Olshausen – der führende Strafrechtskommentator;40
9.3.5;5. Arthur Zweigert – ein Antipluralist;41
9.4;IV. Die erstinstanzliche Zuständigkeit der Reichsanwaltschaft gem. § 136 Nr. 1 GVG;43
9.4.1;1. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Reichsgerichts gem. § 136 Nr. 1 GVG;43
9.4.2;2. Das Strafverfahrensrecht in Strafverfahren gem. § 136 Nr. 1 GVG;44
9.5;V. Das Staatsschutzrecht im deutschen Kaiserreich;48
9.6;VI. Die Sitzungsvertretung der Reichsanwaltschaft in Staatsschutzverfahren vor dem vereinigten 2. und 3. Strafsenat des Reichsgerichts;52
9.6.1;1. Das erste Staatsschutzverfahren vor dem Reichsgericht;52
9.6.2;2. Die profranzösische Patriotenliga vor dem Reichsgericht;54
9.6.3;3. Der Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht;56
9.7;VII. Analyse der Haltung der Reichsanwaltschaft im Kaiserreich;61
10;E. Die Reichsanwaltschaft in der Weimarer Republik;63
10.1;I. Die Zuständigkeitsänderungen im Staatsschutzrecht;63
10.2;II. Die Änderungen der Staatsschutznormen infolge der Revolution von 1918/19;70
10.3;III. Die innere Haltung der Staatsanwälte zu der Weimarer Republik;73
10.4;IV. Die Oberreichsanwälte der Weimarer Republik;77
10.4.1;1. Ludwig Ebermayer – konservativer Monarchist und Vernunftrepublikaner;77
10.4.2;2. Karl August Werner – ein rechtsextremistischer Ministerialrat;79
10.5;V. Die Reichsanwaltschaft in der Weimarer Republik;81
10.5.1;1. Der Aufbau der Reichsanwaltschaft in der Weimarer Republik und die rechtliche Stellung ihrer Staatsanwälte;81
10.5.2;2. Die Zusammenarbeit der Reichsanwaltschaft mit dem Reichskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnung;84
10.6;VI. Staatsschutzverfahren vor dem Reichsgericht und dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik;85
10.6.1;1. Der Weltbühne-Prozess und die Landesverratsverfahren in der Weimarer Republik;85
10.6.1.1;a) Der politische und rechtliche Hintergrund der Strafverfahren wegen Verrats illegaler Staatsgeheimnisse;85
10.6.1.2;b) Ausgewählte Strafverfahren wegen Verrats illegaler Staatsgeheimnisse;87
10.6.1.3;c) Die Einschätzung der Strafverfahren wegen Verrats illegaler Staatsgeheimnisse durch die Reichsanwaltschaft;94
10.6.2;2. Exkurs: Der Beleidigungsprozess von Reichsanwalt Paul Jorns;96
10.6.3;3. Der „Kapp-Putsch” und die Strafverfahren gegen rechtsradikale Nationalisten;98
10.6.3.1;a) Der „Kapp-Lüttwitz Putsch”;98
10.6.3.2;b) Die Reichsanwaltschaft und die Organisation Consul;105
10.6.3.3;c) Die Voruntersuchungen gegen den Vorsitzenden der „Alldeutschen” Claß;111
10.6.3.4;d) Der „Ulmer Reichswehrprozeß”;111
10.6.3.5;e) Die „Boxheimer-Dokumente”;114
10.6.4;4. Exkurs: Die Reichsanwaltschaft und die Leipziger Prozesse;116
10.6.5;5. Der „Tschekaprozess” und die Strafverfahren gegen kommunistische Angeklagte;119
10.6.5.1;a) Die Sichtweise der Reichsanwaltschaft auf die KPD;119
10.6.5.2;b) Der „Tscheka-Prozess”;121
10.6.5.3;c) Die Anklagen gegen kommunistische Buchhändler und die kommunistische Presse;127
10.6.5.4;d) Der „Literarische Hochverrat”;131
10.7;VII. Analyse der Haltung der Reichsanwaltschaft in der Weimarer Republik;135
11;F. Die Reichsanwaltschaft im nationalsozialistischen Staat (1933–1945);141
11.1;I. Die Zuständigkeitsänderungen im Staatsschutzrecht;141
11.1.1;1. Der Reichstagsbrandprozess als Fanal;141
11.1.2;2. Die Errichtung des Volksgerichtshofs;145
11.2;II. Der außerordentliche Einspruch und die Nichtigkeitsbeschwerde des Oberreichsanwalts;148
11.2.1;1. Der außerordentliche Einspruch;148
11.2.2;2. Die Nichtigkeitsbeschwerde;152
11.2.2.1;a) Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einlegung einer Nichtigkeitsbeschwerde;152
11.2.2.2;b) Die Einlegungspraxis der Nichtigkeitsbeschwerde durch die Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht;155
11.3;III. Die innere Haltung der Staatsanwälte zu dem nationalsozialistischen Staat;159
11.4;IV. Die Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht im 3. Reich;166
11.4.1;1. Oberreichsanwalt Emil Brettle – ein Antisemit;166
11.4.2;2. Die Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht;167
11.4.2.1;a) Die Beteiligung der NSDAP an den Ernennungen der Reichsanwälte;167
11.4.2.2;b) Die Organisation der Reichsanwaltschaft und der Status ihrer Angehörigen;168
11.5;V. Die Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof;171
11.5.1;1. Die Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof;171
11.5.1.1;a) Der Aufbau der Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof;171
11.5.1.2;b) Das Anweisungsrecht des Oberreichsanwalts beim VGH;173
11.5.1.3;c) Die Zusammenarbeit mit weiteren Staatsschutzstellen;175
11.5.2;2. Die Oberreichsanwälte der Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof;175
11.5.2.1;a) Der erste Außenstellenleiter Paul Jorns – schuldig der Strafvereitelung!;175
11.5.2.2;b) Oberreichsanwalt Friedrich Parey – ein „Scharfmacher”;176
11.5.2.3;c) Oberreichsanwalt Ernst Lautz – ein „Mann ohne Gewissen”;177
11.5.2.4;d) Der ständige Stellvertreter des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof Felix Parrisius – ein Opportunist;181
11.6;VI. Die Reichsanwaltschaft und die Rassenschandeverfahren vor dem Reichsgericht;184
11.7;VII. Die Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof und die politischen Strafverfahren;190
11.7.1;1. Die Strafverfahren gegen kommunistische Angeklagte seit Ausbruch des 2. WK;190
11.7.2;2. Die Strafverfahren wegen defaitistischer Äußerungen gem. § 5 I Nr. 1 KSSVO;195
11.7.3;3. Die „Polenstrafrechtsverordnung”;203
11.8;VIII. Analyse der Haltung der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht und der Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof;206
12;G. Ein geglückter Neuanfang? – Die Bundesanwaltschaft und ihr schwieriges Erbe (1950–1969);211
12.1;I. Die Zuständigkeiten der Bundesanwaltschaft in Staatsschutzstrafsachen bis zum Gesetz zur Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutzstrafsachen vom 8. September 1969;211
12.2;II. Das westdeutsche Staatsschutzstrafrecht bis zum 8. Strafrechtsänderungsgesetz am 29. Mai 1968 und seine Einschätzung durch den 2. Generalbundesanwalt Max Güde;216
12.3;III. Die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof bis zum Gesetz zur Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutzstrafsachen vom 8. September 1969;222
12.4;IV. Die Generalbundesanwälte;227
12.4.1;1. Der 1. Oberbundesanwalt Carl Wiechmann – ein Antikommunist;227
12.4.2;2. Der 2. Generalbundesanwalt Max Güde – ein tendenziell liberaler Ankläger;232
12.4.3;3. Der 3. Generalbundesanwalt Wolfgang Fränkel – ein „Fanatiker der Todesstrafe”;235
12.4.4;4. Der 4. Generalbundesanwalt Ludwig Martin – nicht frei von Widersprüchen;240
12.5;V. Von der Reichsanwaltschaft nach Karlsruhe – Personelle Kontinuitäten in der Bundesanwaltschaft und den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs;242
12.5.1;1. Die früheren Angehörigen der Reichsanwaltschaft beim Reichsgericht;242
12.5.1.1;a) Senatspräsident beim BGH Richard Neumann – er überlebte die Schoah;243
12.5.1.2;b) Senatspräsident beim BGH Max Hörchner – der frühere Abwehrbeauftragte der Reichsanwaltschaft;244
12.5.1.3;c) Bundesrichter Carl Kirchner – bei der Wahl zum Senatspräsidenten durchgefallen;246
12.5.1.4;d) Senatspräsident beim BGH Dagobert Moericke – der 1. Generalstaatsanwalt von Celle nach dem 2. Weltkrieg;247
12.5.1.5;e) Senatspräsident beim BGH Hans Richter – ein politisch opportuner Reichsanwalt;248
12.5.1.6;f) BGH-Präsident Hermann Weinkauff – ein langjähriger Hilfsarbeiter der Reichsanwaltschaft;249
12.5.2;2. Das Schicksal der früheren Staatsanwälte beim Volksgerichtshof nach 1949;250
12.5.2.1;a) Sonderfall: Der stellvertretende Generalbundesanwalt Walter Wagner;250
12.5.2.2;b) Das Schicksal der sonstigen früheren Staatsanwälte beim Volksgerichtshof: Anpassung an den neuen Staat;251
12.5.3;3. Exkurs: Die Staatsanwaltschaft in der DDR/SBZ;253
12.5.4;4. Ergebnis;254
12.6;VI. Die Strafverfolgungspraxis durch die Bundesanwaltschaft;255
12.6.1;1. Die Vulkan-Affäre;255
12.6.2;2. Das Strafverfahren gegen den 1. Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz;257
12.6.3;3. Das Strafverfahren gegen den Chefideologen des DGB;261
12.6.4;4. Die „Spiegel-Affäre” und ihre Folgen;265
12.7;VII. Die Strafverfolgung gem. § 100e I StGB;272
12.7.1;1. Die Auslegung des § 100 e I StGB in der bundesdeutschen Strafrechtsprechung;273
12.7.2;2. Die Strafverfolgung und Sitzungsvertretung in Strafsachen wegen landesverräterischer Beziehungen gem. § 100 e I StGB durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle;277
12.8;VIII. Die Mentalität der westdeutschen Staatsanwälte im Kalten Krieg;284
12.8.1;1. Die Ablehnung einer offenen Auseinandersetzung mit dem 3. Reich;284
12.8.2;2. Antikommunismus als Grundkonsens der westdeutschen Strafrechtspflege;289
12.9;IX. Analyse der Haltung der Bundesanwaltschaft;292
13;H. Synthese;295
14;I. Schlusswort – gleichzeitig ein Aufruf für die Errichtung der „demokratischeren Staatsanwaltschaft”;297
15;Literaturverzeichnis;311
16;Quellenverzeichnis (unveröffentlichte Quellen);365


Wilke, Malte
Dr. Malte Wilke studierte Jura und Geschichte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und der Georg-August-Universität Göttingen. 2015 wurde er im Fach Jura promoviert.



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