Buch, Deutsch, Band 14, 144 Seiten, PB, Format (B × H): 200 mm x 240 mm
Reihe: Polylog. Zeitschrift für interkulturelles Philosophieren
polylog 14
Buch, Deutsch, Band 14, 144 Seiten, PB, Format (B × H): 200 mm x 240 mm
Reihe: Polylog. Zeitschrift für interkulturelles Philosophieren
ISBN: 978-3-901989-12-4
Verlag: Wiener Gesellschaft f. interkulturelle Philosophie
Weitere Infos & Material
Franz M. WIMMER und Mathias THALER: Menschenrechte zwischen Wirtschaft, Recht und Ethik.
Pavel BARŠA: Krieg führen im Namen der Menschenrechte? Vierzehn Thesen über humanitäre Interventionen.
Ann Elizabeth MAYER: Eine Kollision von Prioritäten. Der Streit um die selektive Anwendung internationaler Menschenrechtsbestimmungen durch die USA und muslimische Länder.
Gregor PAUL: Der "Krieg gegen den Terrorismus".
Yersu KIM: Entwicklung von Universalität. Zur Begründung der Universalität von Menschenrechten.
Benedikt WALLNER: Das Menschenrecht als ein Herzustellendes.
Bilahari KAUSIKAN: "Asian Values" - ein pragmatischer Weg zur Universalität der Menschenrechte? (Eine E-Mail-Korrespondenz, angestiftet von Konrad PLETERSKI)
Franz M. Wimmer & Mathias Thaler
EINLEITUNG
Dass über die Idee menschlicher Grundrechte seit langem nirgendwo mehr in akademischer Abgehobenheit und Gelassenheit gesprochen werden kann, ist wahr. Die Gründe dafür sind vielfältig und weithin bekannt. War die Berufung auf Grund- und Freiheitsrechte eine der machtvollen Ideen der westlichen Moderne und mächtig noch in der Auseinandersetzung des Westens mit dem kollektivistisch orientierten Osten im kalten Krieg, so ist spätestens seit dessen Ende das argumentative Instrument der Menschenrechtsidee in vielen Fällen so offensichtlich parteiisch eingesetzt worden, dass seine Verwendung inzwischen eher misstrauisch macht, als dass damit der Eindruck entstünde, es ginge wirklich um eine bessere, gerechtere Welt für alle Menschen, wenn die Einhaltung von Menschenrechten irgendwo auf der Welt eingefordert wird. Wer sie einfordert, etwa auf dem Weg diplomatischer Demarchen oder mit Androhung von Sanktionen unterschiedlicher Art, ist keineswegs immer imstande zu zeigen, dass er die Grund- und Freiheitsrechte oder gar auch die Sozialrechte in seinem eigenen Haus ernst genug nimmt, um glaubwürdig zu sein.
1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' angenommen und diese enthält 27 inhaltliche Artikel, in denen bestimmte Rechte als jedem Menschen zukommend definiert sind. Es ist dies einer der großen Texte der menschlichen Geschichte. Seither hat diese Idee in mancher Hinsicht nachhaltige Konkretisierung erfahren, sie steht aber auch in der realen Gefahr, bis zur Karikatur reduziert zu werden. Es war auch schon in Zeiten des Ost-West-Konflikts der Fall, dass beide Seiten von Menschenrechten sprachen und damit Unterschiedliches meinten. Waren im Westen vorrangig oder fast ausschließlich die sogenannten bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte gemeint – wie etwa die Meinungs- und Versammlungsfreiheit usw. –, so standen auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs die sozialen Rechte – wie etwa das Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit usw. – eindeutig im Vordergrund. Die eine wie die andere Seite konnte sich damit auf die 'Allgemeine Erklärung' berufen.
Inzwischen wäre es geradezu verwegen, wollte jemand etwa sein Menschenrecht 'auf Schutz vor Arbeitslosigkeit' (Art. 23, 1) einklagen. Es ist aber leider nicht nur in Hinsicht auf diesen Artikel, sondern überhaupt gar nicht selbstverständlich, dass von jenen Menschenrechten der 'Allgemeinen Erklärung' überhaupt die Rede ist, wenn in einem Dokument von Menschenrechten gesprochen wird. Als Beleg soll ein Beispiel genügen.
Einem Strategiepapier des österreichischen Finanzministeriums aus dem Sommer 2005 über dessen Politik im Umgang mit der Weltbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen ist zu entnehmen, dass einige dieser Institutionen nunmehr beschlossen haben, ihre Kreditpolitik mit 'den Menschenrechten' zu junktimieren. Macht man sich die Mühe, genauer nachzulesen, was damit gemeint ist, so werden genau zwei Individualrechte genannt, nämlich das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Eigentum. Das ist, wenn damit 'die Menschenrechte' bezeichnet werden sollen, gelinde gesagt eine Verhöhnung dieser Idee und ziemlich sicher eine Irreführung der Allgemeinheit.
Dass jeder Mensch ein Recht auf Schutz seines persönlichen Eigentums hat, bedeutet nicht allzu viel, wenn mehr als 10 Prozent der Menschheit (in den sogenannten LDCs, den laut UN derzeit 50 'Least Developed Countries') im Jahr weniger als 750 USD zur Verfügung haben und die Schere zwischen den reichen und den armen Ländern der Welt weiter aufgeht. Die Sicherheit hingegen scheint auch in den reichen Ländern zu jenem Menschenrecht zu werden, das zwar nicht für alle gleicherweise garantiert ist, dem aber zunehmend alle anderen Grundrechte nachgeordnet werden. Tatsächlich sind Medienmeldungen heute keine Seltenheit mehr, in denen eine gewisse Beschränkung von Freiheitsrechten zugunsten der Sicherheit irgendwo gemeldet wird.
Es sind auch neue Themen und Bedingungen im Zusammenhang mit menschlichen Grundrechten aufgetreten, die mit den gegenwärtigen Entwicklungen der Gesellschaften zu tun haben. In 'freien Wirtschaftszonen' herrschen zumeist menschenunwürdige Arbeits- und Lebensverhältnisse; Grundrechte werden von zahlreichen Staaten mit der Ausrede auf wirtschaftliche Entwicklung oder kulturelle Werte verletzt; um die 'Migrationsströme'zu dämmen oder die 'nationale Sicherheit' zu schützen, werden Menschenrechte in den Aufnahmeländern zunehmend über Bord geworfen; Kriege werden im Namen der Menschenrechte geführt.
Wie kann das Menschenrechtssystem auf diese neuen Entwicklungen reagieren, wie kann es sich konzeptuell weiter entwickeln? Diese und ähnliche Fragen wurden auf einer Konferenz verhandelt, die im Dezember 2004 in Wien stattfand. Es ging darum, neuere Entwicklungen im Bereich von Menschenrechten zu klären, die durch wirtschaftliche, soziale und politische Ereignisse bedingt sind, was bereits im Titel der Konferenz zum Ausdruck kam: 'Menschenrechte zwischen Wirtschaft, Recht und Ethik'. Einige der Vorträge dieser Konferenz bilden den thematischen Teil dieser Ausgabe von 'polylog'.
Pavel Barša, Philosoph und Politikwissenschaftler an der Karls-Universität in Prag, setzt sich in seinem Text ebenfalls mit einem höchst aktuellen Thema auseinander. Sein Text ist ein Versuch, Kriterien für die Zulässigkeit von humanitären Interventionen zu entwickeln. Daher möchte Barša die Menschenrechte als jene Normen bestimmen, die eine humanitäre Intervention rechtfertigen können. Doch welcher Akteur ist wofür zuständig? In der jetzigen Situation besteht ein Ungleichgewicht zwischen Recht und Moral, insofern das Völkerrecht vom Gedanken der territorialen Souveränität getragen ist, dem wiederum der kosmopolitische Imperativ individueller Menschenrechte entgegensteht. Dieser Widerspruch, so der Grundtenor des Aufsatzes, lässt sich nicht einfach auflösen, sondern bedarf der Vermittlung durch politische Verfahren.
Ann Elizabeth Mayer, Rechtsphilosophin an der University of Pennsylvania, weist in ihrem Artikel auf eine erstaunliche Parallele hin: Trotz der derzeit in den USA grassierenden Dämonisierung der arabischen Kultur existiert eine gemeinsame Ablehnungsfront gegenüber internationalen Menschenrechtsstandards. Es ist überaus entlarvend, dass die USA in ihrer Skepsis gegenüber den Menschenrechten gerade dort einen Verbündeten finden, wo wir eigentlich nur den terroristischen Feind vermuten würden. Auch viele islamische Länder pflegen einen selektiven Umgang mit den Menschenrechten. Sie stimmen mit den USA zwar nicht darin überein, welche Menschenrechte bevorzugt Anwendung finden sollen, doch gehen beide Seiten darin konform, dass eine globale Menschenrechtskultur eine Bedrohung für ihre je eigenen Interessen darstellt.
Gregor Paul, Philosoph an der Universität Karlsruhe, will zeigen, 'dass ein Krieg gegen den Terrorismus unmöglich wäre, wenn man gültiger Argumentation folgte'. Die Frage ist, ob es einen „gerechten Krieg“ überhaupt gibt – eine alte Frage, auf die nicht nur in der abendländischen Philosophie unterschiedliche Antworten gegeben worden sind. Paul lässt hier die alte chinesische Philosophie zu Wort kommen. An den Beispielen der Kriege in Afghanistan und Irak wie dem sogenannten Krieg gegen den Terrorismus zeigt Paul, wie für deren 'Gerechtigkeit' nicht nur nicht offen argumentiert, sondern eine notwendige allseitige Diskussion verhindert wurde. Erst eine solche offene Diskussion würde das Gewicht der Argumente zeigen und Paul ist überzeugt, dass die Argumente für Kriege jeglicher Art vor dem Forum der Vernunft als zu leicht befunden würden.
Yersu Kim, Philosoph an der Seoul National University, geht es in seinem Beitrag um die Klärung dessen, was 'Universalität' von Menschenrechten angesichts der offenkundigen Geschichtlichkeit dieser Ideen und der Diversität kultureller Traditionen heißen kann. Er plädiert für einen evolutionären Begriff von Universalität, der als Maßstab nie überzeitlich und ortlos anzunehmen, wohl aber als jeweils kulturelles Optimum ernstzunehmen ist und somit den Respekt für Kulturen in ihrer Einmaligkeit bewahren und zugleich die Möglichkeit ihres Fortschreitens und ihrer Entwicklung offen lassen kann.
Der Beitrag von Benedikt Wallner, Rechtsanwalt in Wien, geht auf dessen Kommentar zum Vortrag von Yersu Kim zurück. Er richtet das Augenmerk vorrangig auf die rechtliche Dimension. Dabei greift er die Idee des Polylogs auf, um sie für die Entwicklung von allgemeinen Rechtsvorstellungen fruchtbar zu machen, die über alle jeweils ursprünglichen hinausgehen. Wie solche Vorstellungen dann zu wirklichem Recht werden, ist allerdings die entscheidende Frage. Hier verweist Wallner auf die tatsächlichen Entwicklungen in Vergangenheit und Gegenwart und sieht das jeweils besondere Interesse als mächtigen Faktor für die Entwicklung allgemeiner und letztlich universeller Rechtsinstitutionen.
Das Interview mit Bilhari Kausikan, der in leitender Stellung im Außenministerium von Singapur tätig ist, führte Konrad Pleterski schriftlich mit ihm per E-Mail. Zehn Jahre nach dem Streit um 'asiatische Werte' sieht Kausikan darin eine eher belanglose Episode. Viel wichtiger als solche Debatten seien wirtschaftliche Entwicklungen und strategische Imperative, die in der Realität mehr als jede Deklaration bewirken.