E-Book, Deutsch, Band 6328, 714 Seiten
Reihe: Beck Paperback
Winkler Weimar 1918-1933
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-406-72693-4
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie
E-Book, Deutsch, Band 6328, 714 Seiten
Reihe: Beck Paperback
ISBN: 978-3-406-72693-4
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
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Vorwort zur Neuausgabe
Wachsender zeitlicher Abstand bedeutet noch nicht notwendigerweise, dass eine historische Epoche uns ferner rückt. Als die vorliegende Geschichte der Weimarer Republik 1993 erstmals erschien, waren seit dem Untergang der ersten deutschen Demokratie sechs Jahrzehnte vergangen. „Weimar“ schien mehr denn je ein abgeschlossenes Kapitel der deutschen Geschichte zu sein. Heute, ein Vierteljahrhundert später, hört man Warnungen vor „Weimarer Verhältnissen“ eher häufiger als damals. Die Historiker streiten zwar längst nicht mehr so leidenschaftlich über die deutsche Geschichte der Jahre von 1918 bis 1933 wie in den Jahrzehnten vor der Wiedervereinigung. In der breiteren Öffentlichkeit aber leben noch immer Geschichtsbilder fort, deren Ursprünge teilweise bis in die Entstehungszeit des Staates zurückreichen, der vor hundert Jahren, im November 1918, aus den revolutionären Kämpfen am Ende des Ersten Weltkriegs hervorging. Auf der äußersten Linken wird alljährlich in Berlin Mitte Januar der Toten des Januaraufstandes von 1918 gedacht, aber so gut wie nie vom eigentlichen Ziel dieser Erhebung von Teilen der Berliner Arbeiterschaft gesprochen: der Verhinderung der Wahlen zur Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, die die erstrebte Diktatur des Proletariats in weite Ferne zu rücken drohten. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums, der äußersten Rechten, versucht man neuerdings, an das Erbe der „Konservativen Revolution“ anzuknüpfen – jener dezidiert antiliberalen Intellektuellenbewegung der 1920er und frühen 1930er Jahre, die wesentlich zur Zerstörung der parlamentarischen Demokratie beitrug und damit im gebildeten Bürgertum den Boden für die Unterstützung Hitlers bereitete. Im Bundestag gibt es nicht nur eine Partei, die sich als Erbin der deutschen Kommunisten der ersten Republik versteht, sondern seit 2017 auch eine Partei, die sich zwar nicht auf Weimarer Vorläufer beruft, aber doch unübersehbar in der Tradition der damaligen bürgerlichen Rechten, namentlich in ihrer deutschnationalen Spielart, steht. Von „Weimarer Verhältnissen“ kann dennoch keine Rede sein. Es gibt weder links noch rechts Massenbewegungen, die sich die Beseitigung des demokratischen Verfassungsstaates zum Ziel gesetzt haben, und keine Parteiarmeen, die den Bürgerkrieg proben. Auch nach der Bundestagswahl vom September 2017 ist die Bundesrepublik Deutschland noch immer weit entfernt von einer Demokratiekrise wie nach 1930. Die Auffächerung der Parteienlandschaft macht Regierungsbildungen schwieriger, was sich aber auch als Zeichen einer europäischen Normalisierung Deutschlands verstehen lässt. Da es einen breiten Verfassungskonsens und in den Grundfragen der Europa-, Außen- und Sicherheitspolitik einen soliden Fundus an Gemeinsamkeit zwischen den mittlerweile „klassischen“ demokratischen Parteien gibt, wäre auch eine Regierung, die sich auf wechselnde Mehrheiten stützen muss, anders als in der ersten deutschen Republik nicht gleichbedeutend mit politischer Instabilität. Ein Zwang zu Großen Koalitionen lässt sich aus dem vielzitierten „Weimarer Erfahrungen“ folglich nicht ableiten. Als sich der Parlamentarische Rat in Bonn im Herbst 1948 anschickte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten, sah er seine Hauptaufgabe darin, konkrete Schlussfolgerungen aus dem Scheitern der ersten deutschen Republik zu ziehen. Das Ergebnis des Versuches, aus Weimar zu lernen, war die wehrhafte, repräsentative, am Imperativ der Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane orientierte „Kanzlerdemokratie“ des Grundgesetzes. Aller anfänglichen Skepsis zum Trotz erwies sich das Grundgesetz als entscheidender Beitrag zu dem, was man die „Erfolgsgeschichte“ der Bundesrepublik genannt hat. Die vor sieben Jahrzehnten verabschiedete Verfassung war als Provisorium für den westdeutschen Teilstaat gedacht. Doch sie hat sich in der „alten“ Bundesrepublik so bewährt, dass sie, im Kern unverändert, auch heute noch im wiedervereinigten Deutschland gilt. Kontrovers ist inzwischen nur eine der Lehren, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes aus Weimar gezogen haben, nämlich ihre weitgehende Absage an alle Formen von direkter Demokratie. Kritiker dieser Entscheidung pflegen darauf hinzuweisen, dass die erste Republik nicht an einem Zuviel an Plebisziten, sondern an einem Zuwenig an Demokraten im Reichstag gescheitert ist. Doch dieser Einwand ist nur vordergründig richtig, mithin anfechtbar: Die beiden Volksentscheide, die es auf Reichsebene gab – der zur Fürstenenteignung 1926 und der zum Young-Plan 1929 –, trugen nicht nur nicht zur Festigung der Demokratie bei, sie stärkten vielmehr deren Gegner am linken und rechten Rand, das heißt im ersten Fall die Kommunisten, im zweiten die Nationalsozialisten. Die Gefahr, dass sich bei Volksentscheiden Kräfte zusammenschließen, die sich nur in der Negation einig, zu konstruktiver Zusammenarbeit aber unfähig sind, bleibt eines der Hauptargumente gegen eine konkurrierende Gesetzgebung von Volk und Parlament zumindest auf der „höheren“, der nationalstaatlichen Ebene. Und noch immer gilt, was der Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel in einem Aufsatz aus dem Jahr 1958 in die Form eines Verdiktes gebracht hat: „Ein Volk, das seinem Parlament nicht die Fähigkeit zur Repräsentation zutraut, leidet an einem demokratischen Minderwertigkeitskomplex.“ Wenn es eine Ursache letzter Instanz für das Scheitern der Weimarer Republik gibt, liegt sie in den massiven Vorbehalten gegenüber der westlichen Demokratie, die es in allen Teilen der deutschen Gesellschaft, mit am stärksten aber im gebildeten Bürgertum gab. Diese Vorbehalte hatten ihren tieferen Grund in der obrigkeitlichen Prägung der politischen Kultur Deutschlands, der Distanz eines Großteils seiner Eliten gegenüber den Ideen der unveräußerlichen Menschenrechte, der Volkssouveränität und des „representative government“, dem Erbe der beiden atlantischen Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts, der Amerikanischen Revolution von 1776 und der Französischen Revolution von 1789, das man im Begriff des normativen Projekts des Westens zusammenfassen kann. Deutschland war zwar schon zur Zeit des Kaiserreiches ein Rechts- und Verfassungsstaat, eine parlamentarische Demokratie aber wurde es erst im Zeichen der militärischen Niederlage im Ersten Weltkrieg im Herbst 1918. Von allen Vorbelastungen der ersten deutschen Republik war dies wohl die schwerste. Was Weimar trotz der anhaltenden Anfeindung seiner neuen, freiheitlichen Staatsform durch die nationalistische Rechte an Reformen und Neuerungen auf den Gebieten der Sozial-, Wohnungsbau- und Gesundheitspolitik hervorgebracht hat, war auch im internationalen Vergleich höchst bemerkenswert. Intellektuell und kulturell ging vom Deutschland der ersten Republik eine Faszination aus, die bis heute nachwirkt. Auf der Reichs- wie auf der Landesebene erhielten die Deutschen nach 1918 erstmals die Gelegenheit, Erfahrungen mit der parlamentarischen Demokratie zu sammeln, aus denen die weise gewordenen Weimarer im Bonner Parlamentarischen Rat schöpfen konnten, als es darum ging, eine neue Demokratie aufzubauen. Ein von Hitler in die Emigration gezwungener Weimarer Politiker, der Reichstagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im preußischen Landtag, Ernst Hamburger, hat diesen Sachverhalt in einem Gespräch mit mir in New York Anfang 1975 in die Worte gefasst: „Dass Bonn nicht Weimar wurde, liegt auch daran, dass es Weimar gegeben hat.“ Die Demokratiefeindschaft, die Weimar nach 1930 zu Fall brachte, ist nicht mehr das Problem der Gegenwart. Gefährdet wird die westliche Demokratie heute vor allem durch Demokraten, die ein allzu simples Verständnis von Demokratie pflegen. Demokratie ist, anders als Populisten aller Schattierungen meinen, sehr viel mehr als nur der Ausdruck des Mehrheitswillens. Sie setzt eine Verfassungswirklichkeit voraus, in der die Herrschaft des Rechts, die Gewaltenteilung und namentlich die Unabhängigkeit der Gerichte gesichert sind, und in der der Minderheit dieselben Menschen- und Bürgerrechte zustehen wie der Mehrheit. Es ist diese politische Kultur des Westens, der sich Deutschland so lange widersetzt und erst nach der Katastrophe der Jahre 1933 bis 1945 mit nachhaltiger Wirkung geöffnet hat – eine Kultur, die es zu verteidigen gilt, wo immer und von wem auch immer sie bedroht wird. Von allen Lektionen, die sich aus der Geschichte der Weimarer Republik ableiten lassen, ist dies die wichtigste. Die vorliegende Geschichte der Weimarer Republik habe ich in den Jahren 1990 bis 1992 geschrieben. Ich konnte mich dabei auf eigene Vorarbeiten, darunter meine dreibändige, zwischen 1984 und 1987 erschienene...