Wolff / Tolksdorf / Steindorf | §§ 302a-335a | Buch | 978-3-89949-291-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 8, 1436 Seiten, Format (B × H): 175 mm x 246 mm, Gewicht: 2772 g

Reihe: Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar

Wolff / Tolksdorf / Steindorf

§§ 302a-335a


11. neubearbeitete Auflage Nachdruck 2011
ISBN: 978-3-89949-291-0
Verlag: De Gruyter

Buch, Deutsch, Band Band 8, 1436 Seiten, Format (B × H): 175 mm x 246 mm, Gewicht: 2772 g

Reihe: Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar

ISBN: 978-3-89949-291-0
Verlag: De Gruyter


i-iv -- Verzeichnis der Bearbeiter der 11. Auflage -- Inhaltsübersicht -- BESONDERER TEIL -- FÜNFUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Strafbarer Eigennutz. § 302a -- SECHSUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Sachbeschädigung. §§ 303–305a -- SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Gemeingefährliche Straftaten. §§ 306–311c -- SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 311c–314 -- ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315–315b -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315c–315d -- Gemeingefährliche Straftaten. § 316 -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 316a–316c -- SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 317–323a -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 323b–323c -- ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Straftaten gegen die Umwelt. Vor § 324 -- Straftaten gegen die Umwelt. § 324 -- Straftaten gegen die Umwelt. §§ 324a–325a -- Straftaten gegen die Umwelt. §§ 326–327 -- Straftaten gegen die Umwelt. §§ 328–330 -- NEUNUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten im Amt. Vor § 331-335a
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Zielgruppe


Rechtsanwälte, Richter, Gerichte, Ministerien, Abgeordnete, Parlamentsausschüsse, Parteien, Finanzämter, Polizeidienststellen, Strafvollzugsanstalten, Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen, Banken, Professoren, Institute, Bibliotheken

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i-iv -- Verzeichnis der Bearbeiter der 11. Auflage -- Inhaltsübersicht -- BESONDERER TEIL -- FÜNFUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Strafbarer Eigennutz. § 302a -- SECHSUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Sachbeschädigung. §§ 303–305a -- SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Gemeingefährliche Straftaten. §§ 306–311c -- SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 311c–314 -- ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315–315b -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 315c–315d -- Gemeingefährliche Straftaten. § 316 -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 316a–316c -- SIEBENUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 317–323a -- Gemeingefährliche Straftaten. §§ 323b–323c -- ACHTUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT -- Straftaten gegen die Umwelt. Vor § 324 -- Straftaten gegen die Umwelt. § 324 -- Straftaten gegen die Umwelt. §§ 324a–325a -- Straftaten gegen die Umwelt. §§ 326–327 -- Straftaten gegen die Umwelt. §§ 328–330 -- NEUNUNDZWANZIGSTER ABSCHNITT. Straftaten im Amt. Vor § 331-335a



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