Wurch | David Mevius und das lübische Recht | Buch | 978-3-412-22149-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 069, 259 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 20 g

Reihe: Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte

Wurch

David Mevius und das lübische Recht

Dargestellt am Beispiel des "beneficium excussionis"
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-412-22149-2
Verlag: Böhlau

Dargestellt am Beispiel des "beneficium excussionis"

Buch, Deutsch, Band Band 069, 259 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 20 g

Reihe: Quellen und Darstellungen zur Hansischen Geschichte

ISBN: 978-3-412-22149-2
Verlag: Böhlau


David Mevius (1609-1670) zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen überhaupt. Er war einer der ersten Rechtsgelehrten, der sich gezielt einem deutschen Partikularrecht, dem lübischen Recht, zugewandt und es in einem berühmten Kommentar aus den Jahren 1642/43 umfassend erläutert hat. Ausgehend vom Problem der Einrede der Vorausklage, also der für das Bürgschaftsrecht zentralen Frage, ob der Gläubiger zuerst den Schuldner ausklagen muss, bevor er gegen den Bürgen klagen kann, wird in diesem Buch Mevius’ Arbeit am lübischen Recht dargestellt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Fragen gelegt, wie innovativ seine programmatischen Grundannahmen gewesen sind und welche Quellen seinem Verständnis vom lübischen Recht zugrunde gelegen haben.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort
A) Einleitung
B) David Mevius und das lübische Recht.
Dargestellt am Beispiel des beneficium excussionis
I. Das beneficium excussionis und das lübische Recht
II. Das beneficium excussionis und Mevius’ Statutentheorie
1. Mevius’ Statutentheorie und ihre wissenschaftsgeschichtliche Bedeutung
a) Mevius’ Grundsätze zur Anwendung des Partikularrechts
b) Statuta sunt stricte interpretanda?
c) Die Berücksichtigung des sächsischen Rechts im Rahmen der Auslegung
d) Zusammenfassung
e) Zum Geltungsgrund von Statutarrecht und gemeinem Recht
2. Die Anwendung der Statutentheorie auf die beneficia des Bürgen
a) Das beneficium excussionis
b) Das beneficium divisionis
c) Das beneficium cedendarum actionum
d) Zusammenfassung
III. Zu Mevius’ Quellen- und Literaturhorizont
1. Das Manuskript Lambert Steinwichs
2. Die Lübecker Ratsurteile
a) Entscheidungen zum beneficium excussionis
b) Mevius und die Lübecker Ratsurteile
3. Ältere Fassungen des Lübecker Stadtrechts
4. Gemeinrechtliche Quellen und Autoren
5. Zusammenfassung
IV. Ausnahmen von der Anwendbarkeit des beneficium excussionis
1. Der Commentarius in Jus Lubecense und die Discussio levaminum inopiae debitorum
2. Zusammenfassung
3. Exkurs: Zum Bruch mit der Tradition der Lübecker Ratsurteile
V. Ein Blick nach vorn: Joachim Lucas Stein (1711 – 1785)
1. Steins Antwort auf die Frage nach der Geltung des beneficium excussionis im lübischen Recht
2. Zu Steins Statutentheorie
3. Mevius und Stein:

Grundsätze zur Anwendung des Partikularrechts
4. Mevius und Stein: beneficium excussionis
C) Zusammenfassung
Anhang
Abkürzungsverzeichnis
Quellen- und Literaturverzeichnis
I. Ungedruckte Quellen
1. Archiv der Hansestadt Lübeck
2. Archiv der Hansestadt Stralsund
II. Gedruckte Quellen
III. Hilfsmittel und Literatur
Verzeichnis ausgewählter Autoren der gedruckten Quellen


Wurch, Nils
Nils Wurch war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung in Freiburg und arbeitet nun als Richter in Waldshut-Tiengen.

Nils Wurch war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Freiburg und ist als Staatsanwalt in Freiburg tätig.



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