Während noch vor hundert Jahren die verschiedenen Formen der Freihheitsstrafe die Bandbreite der Strafsanktionen ausfüllten, ist die vollstreckbare Freihheitsstrafe in Deutschland heute eher der Ausnahme- als der Regelfall. Erörtert werden seit einiger Zeit neue Formen ambulanter Sanktionen, wobei in der aktuellen Diskussion um die gemeinnützige Arbeit als eigenständige Sanktion oft auf die Erfahrungen mit der community service order in England/Wales verwiesen wird. Eine neue Dynamik hin zum vermehrten Einsatz und zur Fortentwicklung ambulanter Sanktionen ist in England und Wales seit dem Criminal Justice Act 1991 zu beobachten, der mit den neu eingeführten community sentences eine breite Palette verschiedener nicht freihheitsentziehender, eigenständiger Maßnahmen anbietet. Für die deutsche Kriminalpolitik ist nunmehr von theoretischem Interesse, wie sich diese Sanktionen bewährt haben, welche Probleme sie aufwerfen und inwiefern sie für die deutsche Reformbewegung wegweisend sein könnten. Dabei konzentriert sich der Strafrechtsvergleich nicht nur auf die Analyse der rechtsdogmatischen Lösungswege. Erfaßt werden vielmehr auch soziale, politische und historische Hintergründe der untersuchten Rechtsinstitute. Dabei wird deutlich, daß eine Übertragung von im Ausland erprobten und unter Umständen bewährten sanktionsrechtlichen Lösungen im Bereich der Alternativen zur Freiheitsstrafe aufgrund der Einbettung in einen unterschiedlichen historischen und kulturellen Kontext nur bedingt möglich und mit kritischer Distanz zu werten ist.
Zabeck
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Die Autorin, Dr. Anna Zabeck, geb. 1972, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, Promotion im Jahr 2000.