E-Book, Deutsch, Band 2, 320 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 210 mm
Reihe: Diakonat - Kirche - Diakonie
Zippert / Beldermann / Heide Brücken zwischen sozialer Arbeit und diakonischer Theologie
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-374-04660-7
Verlag: Evangelische Verlagsanstalt
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Zur Eigenart sozialdiakonischer Doppelqualifikation von Diakoninnen und Diakonen
E-Book, Deutsch, Band 2, 320 Seiten, Format (B × H): 145 mm x 210 mm
Reihe: Diakonat - Kirche - Diakonie
ISBN: 978-3-374-04660-7
Verlag: Evangelische Verlagsanstalt
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Sozialwissenschaften Soziologie | Soziale Arbeit Soziale Arbeit/Sozialpädagogik Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Theorie und Methoden
- Geisteswissenschaften Christentum, Christliche Theologie Christentum/Christliche Theologie Allgemein Kirchliche Bildungseinrichtungen, Diakonie, Caritas
- Geisteswissenschaften Christentum, Christliche Theologie Christentum/Christliche Theologie Allgemein Christentum und Gesellschaft, Kirche und Politik
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DIAKONISCHE QUALITÄT KIRCHLICHEN HANDELNS
Warum braucht die Kirche Diakoninnen und Diakone? Jutta Beldermann Kirche kommt als Gemeinschaft der Gläubigen (CA VII) im Grunde ohne beruflich Mitarbeitende aus. Kirchliche Berufe, wie z. B. der Pfarrer- und der Diakonenberuf, sichern jedoch die Qualität der von Kirche und diakonischen Einrichtungen verantworteten Arbeit. Der Artikel legt dar, wie sich der Bedarf an Qualität insbesondere in den Sozialräumen einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft darstellt, wie Kirche und diakonische Organisationen dieser Anforderung in organisationaler Verantwortung begegnen und welche Rolle dabei die doppelte Qualifikation der Diakoninnen und Diakone spielt. Dabei wird deutlich, wie dringend Kirche und Diakonie gerade in den aktuellen Herausforderungen Diakoninnen und Diakone brauchen. 1 DIE KIRCHE BRAUCHT DIAKONINNEN UND DIAKONE ZUNÄCHST EINMAL NICHT! Die Evangelische Kirche1 »trägt die Verantwortung für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes und für die rechte Verwaltung der Sakramente«.2 Ebenso hat die Kirche(-ngemeinde) »den Auftrag zur Seelsorge, zur diakonischen Arbeit, zum missionarischen Dienst sowie zur Pflege der ökumenischen Gemeinschaft der Kirchen«.3 Zur Erfüllung des oben beschriebenen Auftrages, d. h. »zum Zeugnis und Dienst in der Welt«, sind »alle Christinnen und Christen« auf Grund der Taufe berufen.4 Der kirchliche Auftrag gilt allen. Allerdings verpflichtet die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) die Kirchengemeinden, »zur Erfüllung des Auftrages Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, zu befähigen und zu begleiten, die nötigen Ämter und Dienste einzurichten sowie für Angebote der Fortbildung zu sorgen«.5 Aber auch »alle Ämter und Dienste dienen der Erfüllung dieses Auftrages«.6 Dass die »Versammlung aller Gläubigen«7 auch heute zur Erfüllung ihres Auftrages nur wenige beruflich Mitarbeitende braucht, ist mit einem Blick in die weltweite Ökumene schnell belegt. Die chinesische protestantische Kirche z. B. hat im Vergleich zu ihrer Mitgliederzahl nur einen sehr geringen Anteil an Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Berufsgruppen und erfüllt ihren Auftrag in der überwiegenden Mehrheit mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hoch engagiert ihr Zeugnis geben und ihren Dienst tun. Die Kirchenordnung der EKvW geht in Artikel 9 davon aus, dass es unter »allen« Christinnen und Christen, die zum Zeugnis und Dienst in der Welt verpflichtet sind, auch Menschen geben muss, die zur Erfüllung des Auftrages in besonderer Weise befähigt und ggf. auch aus-, fort- und weitergebildet werden. Dabei geht es um Qualität. Wenn die Kirche die Erfüllung ihres Auftrages ernst nimmt, dann braucht es Qualität; ja mehr noch: Dann muss die Qualität gesichert werden. Damit sie selbst die Sicherung der Qualität überprüfen und auch gewährleisten kann, stellt die Kirche8 Menschen ein, erlässt Bestimmungen für ihre Ausbildung, nimmt Prüfungen ab und beauftragt Mitarbeitende, die dazu ausgebildet sind, mit besonderen Diensten.9 Dabei macht die Kirchenordnung der EKvW deutlich, dass viele verschiedene Berufsgruppen im Auftrag der Kirche tätig sind und dass auch mit dem Dienst im diakonischen Arbeitsfeld nicht allein Diakoninnen und Diakone beauftragt werden. Sie nennt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gemeindepflege- und Diakoniestationen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, »die an der Erfüllung des diakonischen Auftrages mitwirken«.10 2 DIE KIRCHE BRAUCHT QUALITÄT Auch in der chinesischen protestantischen Kirche machen Gemeindeglieder, Presbyterien und Leitungsgremien die Erfahrung, dass die Arbeit, unabhängig davon, ob sie ehrenamtlich oder (in wenigen Fällen) beruflich ausgeübt wird, theologische und andersfachliche Qualität braucht. So finanzieren etwa kleine Landgemeinden die theologische Ausbildung ihrer ehrenamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrer, damit ihre Predigten, ihre Gottesdienste und ihre seelsorgerliche Arbeit verbessert werden. Es geht also um Qualität in der Erfüllung des kirchlichen Auftrages und um die berufliche Sicherung von Qualität in den Arbeitsfeldern der Kirche. Von der Kirche an einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgebildete und geprüfte Diakoninnen und Diakone sichern die Qualität der Erfüllung des diakonischen Auftrages »in Sozial- und Bildungsarbeit, in pflegerischen und erzieherischen Tätigkeiten sowie in Verkündigung, Seelsorge«.11 Selbstverständlich kann Qualität auch durch ehrenamtliche Tätigkeit gewährleistet werden, insbesondere dann, wenn ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entsprechende Ausbildung mitbringen und/oder besonders fortgebildet werden. Die hauptberufliche Anstellung erfordert allerdings eine fachlich und planerisch gesicherte Qualität und Qualitätssicherung. Beruflich und ehrenamtlich Tätige haben eine eigene persönliche Verantwortung für die Qualität ihrer Mitarbeit in Kirche und in diakonischen Einrichtungen. Dies reicht jedoch nicht aus und überfordert die personale Verantwortung der Mitarbeitenden. Daher haben Kirche und diakonische Organisationen darüber hinaus eine organisationale Verantwortung für die Sicherung dieser Qualität. Die Qualitätsebenen unterscheiden sich in der fachlichen Ausbildung und durch die jeweilige Beauftragung durch Kirche/Diakonie. Beides ist für die Sicherung der Qualität von Bedeutung: Personale Verantwortung Organisationale Verantwortung Grundlegende theologische »Qualität« Taufe (Alle Christen sind zum Zeugnis und Dienst in der Welt berufen, KO EKvW, Art18) Taufe (KO EKvW, Art. 18) Beruflich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone u. a.) begleiten die Kirchenmitglieder Fachliche Qualität Teilnahme an Aus-, Fort-, und Weiterbildung: Befähigung zur Ausübung von Tätigkeiten auf unterschiedlichen Qualitätsebenen Standards für Fachlichkeit Anerkennung von Curricula durch kirchliche und diakonische Träger Verantwortung für kirchliche Prüfungen (z. B. Theologisches Examen, Diakonenexamen durch die EKvW) auf der Grundlage von Prüfungsordnungen, Richtlinien etc. Sicherung der Qualität der ehrenamtlichen Tätigkeit Ehrenamtliche Tätigkeit generell Begleitung durch Fachpersonal (s. o.) Beantragung besonderer Beauftragungen Verfahren für besondere Beauftragungen auf Antrag (z. B. Prädikantengesetz12) Sicherung der Qualität der beruflichen Tätigkeit Berufliche Tätigkeit generell Verständigung auf und Bekanntmachen von Berufsbildern (z. B. Pfarrbild, Berufsbild Diakonin/ Diakon, Gemeindepädagogin/ Gemeindepädagoge) Kirchliche Beauftragung/ Anstellungsfähigkeit/ Ordination/ Einsegnung/ Vokation Berufliche Begleitkonzepte (z. B. Pfarrkonvente, Diakonische Gemeinschaften etc.) Beantragung besonderer Beauftragungen Verfahren für besondere Beauftragungen (z. B. Prädikantengesetz, Seelsorgegeheimnisgesetz)13 3 QUALITÄTSSICHERUNG DURCH DOPPELTE QUALIFIKATION IN ZEUGNIS UND DIENST Die »diakonische Arbeit«14 gehört zum Auftrag der Kirche(-ngemeinde). Diakonie, so formuliert dies umgekehrt das Diakonengesetz der Evangelischen Kirche der Union,15 »ist in dem Auftrag der Kirche begründet, Zeugnis von Jesus Christus in der Welt zu geben. Dienst der helfenden Liebe und Dienst mit dem Wort gehören untrennbar zusammen«.16 Entsprechend bedeutet Qualität, Sorge dafür zu tragen, dass im diakonischen Arbeitsfeld qualitativ hervorragende »helfende Liebe« erlebt werden kann und dass dies nicht von der qualitativ hervorragenden Verkündigung des Evangeliums getrennt wird. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft – Umbau des Sozialstaates unter zivilgesellschaftlichen Aspekten, hoher Anspruch an Dienstleistungen, weitgehend beruflich...